Sonnencreme macht Krebs, blockiert Vitamin D und bringt den Hormonhaushalt durcheinander? Mit diesen absurden Vorstellungen kommen Kunden im Sommer in die Apotheke. Wo die Sorgen berechtigt sind – und was Quatsch ist.
Kaum steigen die Temperaturen, tauchen in der Apotheke immer wieder die gleichen Fragen auf: „Ist Sonnencreme nicht selbst krebserregend?“ „Blockiert ein hoher Lichtschutzfaktor nicht komplett die Vitamin-D-Bildung?“ „Stören UV-Filter den Hormonhaushalt?“ Oder ganz aktuell: „Ist die Sonnencreme vom letzten Jahr gefährlicher, als gar keine zu benutzen?“ Ich nehme solche Fragen ernst, weil hinter vielen Aussagen ein kleiner wahrer Kern steckt, der online oft bis zur Unkenntlichkeit verzerrt wird und die Kunden verunsichert.
Der wichtigste Punkt zuerst: UV-Strahlung ist nach wie vor der relevante Risikofaktor für Hautschäden und Hautkrebs. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO) warnt aktuell ausdrücklich vor Fake News zum UV-Schutz und stellt klar, dass Sonnencreme weder schädlicher als UV-Strahlung ist noch Krebs verursacht. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Schutz durch Kleidung und Sonnencreme das Hautkrebsrisiko senken kann. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betont, dass für in der EU erhältliche Sonnenschutzmittel nach aktuellem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch zugelassene UV-Filter zu erwarten sind – während die schädigende und krebserzeugende Wirkung von UV-Strahlung gut belegt ist.
Trotzdem wäre es zu einfach, alle Sorgen über Inhaltsstoffe pauschal abzutun. In der Beratung ist Differenzierung gefragt. UV-Filter sind in der EU regulierte kosmetische Inhaltsstoffe. Sie dürfen in Sonnenschutzmitteln nur verwendet werden, wenn sie in Anhang VI der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 als zugelassene UV-Filter aufgeführt sind. Dort sind auch Höchstkonzentrationen und Anwendungsbedingungen festgelegt. Das bedeutet nicht, dass nie nachbewertet wird – im Gegenteil. Ein Beispiel ist Homosalat (INCI: Homosalate). Der organische UV-Filter stand wegen möglicher endokriner Eigenschaften in der Diskussion. Der wissenschaftliche Ausschuss der EU-Kommission, SCCS, bewertete Homosalat für Gesichtscremes und Pumpsprays bis 7,34 Prozent als sicher. Die EU-Regelung wurde entsprechend angepasst, sodass nicht konforme Produkte seit 2025 schrittweise vom Markt verschwinden mussten.
Die Aussage „Sonnencreme bringt die Hormone durcheinander“ ist damit so pauschal nicht haltbar. Richtig ist: Einzelne Filter werden toxikologisch diskutiert, bewertet und gegebenenfalls eingeschränkt oder ersetzt. Auch 4-Methylbenzyliden-Campher ist inzwischen in kosmetischen Mitteln verboten. Wer besonders vorsichtig sein möchte, kann in der Beratung gezielt nach homosalatfreien, octocrylenfreien, duftstoffarmen oder mineralischen Produkten fragen.
Ein zweiter Dauerbrenner ist Vitamin D. Hier stimmt zunächst: Für die körpereigene Vitamin-D-Bildung braucht die Haut UV-B-Strahlung. Daraus wird online häufig die Behauptung, Sonnencreme blockiere die Vitamin-D-Synthese vollständig. Das ist irreführend. Die ADO hält fest, dass Vitamin-D-Bildung auch bei eingecremter Haut nicht komplett blockiert wird und Sonnenschutzmittel kaum einen Vitamin-D-Mangel verursachen. Eine Übersichtsarbeit im British Journal of Dermatology kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Anwendung von Sonnenschutz im Alltag die Vitamin-D-Versorgung in der Regel nicht relevant verschlechtert. Bei echten Risikogruppen ist die sinnvollere Strategie nicht der Sonnenbrand, sondern Laborkontrolle und gegebenenfalls Supplementierung.
Auch der Lichtschutzfaktor wird häufig falsch verstanden. LSF 30 bedeutet nicht, dass man einfach nur „ein bisschen besser“ geschützt ist, sondern beschreibt die theoretische Verlängerung der Eigenschutzzeit bis zum Sonnenbrand. Wer ohne Schutz nach etwa zehn Minuten eine Hautrötung bekäme, hätte mit LSF 30 rechnerisch 300 Minuten, mit LSF 50 rechnerisch 500 Minuten. Diese Zeiten gelten aber nur unter Laborbedingungen und sollten keinesfalls ausgereizt werden. Das BfR verweist auf die Empfehlung, maximal 60 Prozent der theoretischen Schutzzeit zu nutzen. In diesem Beispiel wären das bei LSF 30 etwa 180 Minuten und bei LSF 50 etwa 300 Minuten. In der Praxis wird oft zu wenig aufgetragen, geschwitzt, gebadet oder abgerieben. Nachcremen ist deshalb wichtig, verlängert aber nicht die maximale Schutzzeit, sondern erhält den vorhandenen Schutz.
Besonders hartnäckig hält sich im Netz der Mythos von der Sonnencreme aus dem Vorjahr: Sie sei krebserregend und deshalb schlimmer als gar keine Sonnencreme. Auch hier steckt ein realer Beratungsanlass dahinter. Kosmetika tragen entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder – bei längerer Haltbarkeit – das Symbol des geöffneten Cremetiegels, zum Beispiel „12 M“ für zwölf Monate nach dem Öffnen. Bei Octocrylen-haltigen Produkten kann sich bei längerer Lagerung Benzophenon bilden. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb vorsorglich, ältere Sonnencremes mit Octocrylene in den Inhaltsstoffen nicht weiterzuverwenden. Das bedeutet aber nicht, dass jede Tube vom Vorjahr automatisch gefährlicher ist als ungeschützte UV-Exposition. Praktisch sinnvoll ist: Haltbarkeit prüfen, Lagerung berücksichtigen, Geruch und Konsistenz beurteilen, Zusammensetzung ansehen – und im Zweifel ein frisches Produkt empfehlen.
Zunehmend wird auch nach Sonnenschutzmitteln mit den Merkmalen „korallenfreundlich“ oder „reef safe“ gefragt. Auch das ist kein reiner Marketing-Spleen. Bestimmte UV-Filter wie Oxybenzon, Octinoxat und Octocrylen werden ökotoxikologisch diskutiert. Die National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA), eine US-amerikanische Wetter- und Ozeanografiebehörde, nennt mehrere Inhaltsstoffe, die Meeresorganismen schädigen können, darunter Oxybenzon, Octinoxat, Octocrylen sowie Nano-Titandioxid und Nano-Zinkoxid. Gleichzeitig betont NOAA, dass die Auswirkungen verschiedener UV-Filter auf Ökosysteme weiterhin erforscht werden und umfassendere Bewertungen nötig sind. Der National Park Service empfiehlt für Riffregionen bevorzugt UV-Schutzkleidung sowie Produkte mit Zinkoxid oder Titandioxid und weist darauf hin, dass „reef-friendly“-Labels nicht automatisch garantieren, dass keine problematischen Inhaltsstoffe enthalten sind.
Umweltbewusster Sonnenschutz bedeutet also nicht, auf Hautschutz zu verzichten. Im Gegenteil. Wer im Meer badet oder in empfindlichen Riffregionen Urlaub macht, kann die Menge an Sonnenschutzmitteln im Wasser reduzieren, indem er UV-Shirts, Hüte, Schatten und Badezeiten außerhalb der stärksten Strahlung nutzt. Für exponierte Hautareale bleiben Sonnenschutzmittel sinnvoll. Bei der Produktauswahl lohnt sich ein Blick auf die Inhaltsstoffe statt auf ungeschützte Begriffe wie „reef safe“.
Und dann sind da noch die Klassiker: Wolken schützen nicht zuverlässig vor UV-Strahlung. Kokosöl und Olivenöl ersetzen keinen geprüften Lichtschutz. Sonnenbrillen verhindern keinen „gesunden“ Sonnenreiz, sondern schützen Augenstrukturen vor UV-Schäden. Die ADO nennt genau solche Behauptungen als Beispiele für irreführende Sonnenschutzmythen.
Gute Beratung besteht nicht darin, jede Sorge über Inhaltsstoffe reflexhaft abzuwerten, sondern ordnet die Risiken laienverständlich ein. Ja, einzelne UV-Filter können Anlass für Nachfragen geben. Ja, alte oder schlecht gelagerte Produkte gehören kritisch betrachtet. Ja, Umweltaspekte sollten bei der Produktauswahl eine Rolle spielen. Aber die nachweisbar größte Gefahr bleibt die UV-Strahlung. Wer aus Angst vor einzelnen Inhaltsstoffen ganz auf Sonnenschutz verzichtet, tauscht ein diskutiertes oder vermeidbares Risiko gegen ein sehr gut belegtes ein.
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