Das Bundeskabinett hat ein Spargesetz verabschiedet, das tief in die vertragsärztliche Versorgung einschneidet. Die Kürzungen sind aber nicht gleichmäßig auf die Fachgruppen verteilt. Wen trifft es besonders hart?
Wer in einer gut ausgelasteten HNO-Praxis arbeitet, kennt den Druck: voller Terminkalender, kurze Wartezeiten, hohes Leistungsvolumen. Genau dafür wurden in den vergangenen Jahren Sondervergütungen eingeführt – als politisches Signal, dass schnelle Verfügbarkeit und gute Versorgung belohnt werden sollen.
Damit ist es nun vorbei. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet, das die Gesamtvergütung für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung ab 2027 um 2,64 Milliarden Euro kürzt – davon entfallen 2,41 Milliarden auf die direkte Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspricht einem Minus von rund 5 Prozent gegenüber 2025. Im Schnitt bedeutet das für jede der rund 100.000 Praxen in Deutschland ein Einnahmeminus von etwa 24.000 Euro pro Jahr.
Die Kürzungen sind nicht gleichmäßig verteilt. Gestrichen werden sollen unter anderem die Vergütung für schnelle Terminvergabe und offene Sprechstunde, die psychotherapeutische Kurzzeitbehandlung, die Organspende-Beratung sowie die Befüllung der elektronischen Patientenakte. Kinder- und hausärztliche Leistungen sollen pauschal gekürzt werden. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat anhand von Abrechnungsdaten abgeschätzt, welche Fachgruppen besonders hart getroffen werden:
Bild:Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung (Zi)
Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried warnt jedoch vor einem noch grundsätzlicheren Problem. Was die Bundesregierung als Stabilisierungserfolg verkaufe, sei faktisch eine schleichende Entwertung des Versorgungsanspruchs gesetzlich Versicherter. Drei Faktoren treiben den Finanzbedarf der GKV strukturell nach oben: die Demografie, der medizinisch-technische Fortschritt und die überproportional steigende Kostenstruktur zeitgebundener medizinischer Dienstleistungen.
Gleichzeitig sinkt der Staatsanteil an der GKV-Finanzierung: Erreichte der Bundeszuschuss im Jahr 2010 noch knapp 9 Prozent der GKV-Ausgaben, soll er nach aktueller Planung bis 2030 auf rund 3 Prozent fallen. Von Stillfried kommt zu einem klaren Urteil: „Das (...) im Kabinett verabschiedete Kürzungsgesetz ist aus gesundheitsökonomischer Sicht nichts anderes als der Einstieg in die Wartelisten- und Rationierungsmedizin.“
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