Auch in der Schweiz macht die Arbeit mit den Krankenkassen uns Apotheken das Leben schwer. Denn wer auf den Kosten für ein Medikament sitzen bleibt, beschwert sich bei uns – wie absurd das werden kann, lest ihr hier.
Retaxationen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rabattverträge, bei denen die Krankenkasse geheime Verträge mit Pharmafirmen machen und die Apotheken danach die Medikamente dieser Firmen abgeben müssen – und keine Erstattung des Medikamentenpreises bekommen, wenn sie sich nicht daran halten – auch nicht. Na ja wobei … irgendwie gibt es das bei uns inzwischen doch. Nur nicht ganz so öffentlich. Und wir haben hier nicht das Problem, dass die Apotheke dann nicht bezahlt wird, sondern der Patient wird zur Kasse gebeten. Das macht uns zum indirekten Überbringer schlechter Nachrichten und teils zum Geldeintreiber der Krankenkassen. Wir versuchen deshalb, die Patienten frühzeitig darauf aufmerksam zu machen.
Ein Beispiel dazu: Die Patientin – eine Stammkundin – bringt ein Dauerrezept für ein neues Medikament, Yuflyma®-Spritzen. Wir müssen das Medikament bestellen. Ich kenne es noch nicht, sehe nur, dass es ein Kühlprodukt und sehr teuer ist (um die 400 Franken pro Spritze), deshalb schaue ich rasch nach. Wirkstoff Adalimumab, ein Biosimilar, monoklonale Antikörper als Immunmodulator gegen Beschwerden wie z. B. Psoriasis, rheumatoide Arthritis oder Morbus Crohn. Unter Limitationen steht: braucht eine Kostengutsprache, ansonsten übernimmt die Krankenkasse das nicht. Also frage ich die Patientin, ob sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat.
Patientin: „Mein Arzt hat es mir mündlich bestätigt, dass es eine Kostengutsprache gibt.“
Pharmama: „Oh. Aus Erfahrung – und damit es später keine üblen Überraschungen gibt – lassen Sie sich die schriftlich geben und bringen Sie sie doch vorbei. Im schlimmsten Fall müssen Sie das Medikament sonst selbst bezahlen.“
Patientin: „Der Arzt hat sich schon sehr sicher angehört, aber ja, ich schaue. Bitte bestellen Sie es trotzdem.“
Das Medikament wird am nächsten Morgen geliefert. Im Maileingang sehe ich, dass die Patientin die Kostengutsprache beim Arzt angefordert hat, uns in CC genommen und gebeten hat, sie auch gleich an uns zu senden. Gut.Direkt dahinter: Mail der Arztpraxis mit der Kostengutsprache im Anhang. Schön! Nicht so schön ist das, was folgt. Denn als ich sie öffne, lese ich:
Imraldi®, nicht Yuflyma®. Gleicher Wirkstoff, etwa gleicher Preis von 400 Franken, aber andere Firma. Ich telefoniere mit der Arztpraxis. Die glauben das erst gar nicht, da sie im Normalfall mit dem Medikament der anderen Firma arbeiten – aber so steht es da. Zum Glück finde ich noch Verwendung für das Yuflyma®, zurücksenden geht nämlich nicht, da es ein Kühlprodukt ist. Die Patientin bekommt also das Imraldi®. Mit Erklärung. Ich glaube trotzdem, sie weiß nicht, was wir da gerade verhindert haben.
Bei einem Medikament, was man alle zwei Wochen spritzen muss, das also pro Monat 800 plus Franken kostet – bis da bei der Krankenkasse auffällt, dass die Abgabe nicht der Kostengutsprache entspricht, sind etwa drei Monate vergangen. (Meine Rechnung: Dauer Schein bis zur Abrechnung, ein Monat, plus etwa zwei Wochen, bis das von der Abrechnungsstelle an die Krankenkasse versendet wird, noch etwa ein Monat, bis die das anschauen wegen der Rückvergütung/Bezahlung der Apotheke = drei Monate). Das gäbe für die Patientin eine Rechnung in Höhe von mehreren Tausend Franken. Und das nicht wegen eines Fehlers der Apotheke. Ich bezweifle, dass der Arzt dafür zur Verantwortung gezogen werden würde.
Ein extremer Fall – aber inzwischen haben wir häufiger mit Ähnlichem zu tun. Und die Leute werden definitiv preisbewusster, bzw. schauen, wo das Geld hingeht. Und bei Rückweisungen der Krankenkasse oder Rechnungen der Abrechnungsstelle der Apotheke wird bei uns reklamiert. Immerhin haben wir das fragliche Medikament abgegeben und es vielleicht nicht gemerkt oder nichts gesagt. „Wenn sie was gesagt hätten, hätte ich das nicht genommen.“ Das ist der Grund, weshalb wir inzwischen gut schauen und viel kommentieren.
Ein paar weitere Beispiele:
In dem Zusammenhang auch wichtig für Patienten, vor allem die mit Kostengutsprachen für Mounjaro® oder Wegovy®: Die Kostengutsprache ist an die Krankenkasse, die sie ausstellt, gebunden. Wechselt man die Krankenkasse, gilt sie nicht mehr und man braucht eine neue. Und zwar unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum auf der alten stand. Ich mache meine Arbeit (immer noch) sehr gerne. Aber dass ich für die Krankenkassen immer mehr Kosten-Knautschzone sein soll, nervt.
Bildquelle: Anna Saveleva, Unsplash