KOMMENTAR | Apotheken sollen für die Kassen höhere Zuzahlungen eintreiben, den wachsenden Abschlag schultern – und nebenbei den Frust der Versicherten abfangen. Diese „Verwaltungsaufgabe“ ist in der Praxis ein Inkasso im Milliarden-Maßstab.
Die Gesundheitsreform soll die Krankenkassen entlasten, doch ein Teil der Last landet wieder einmal in den Apotheken. Höhere Zuzahlungen, steigender Kassenabschlag, mehr Transaktionskosten und wachsende Verärgerung am HV-Tisch: Apothekenteams sollen erklären, kassieren und Konflikte abfangen, während die zusätzlichen Einnahmen vollständig an die Krankenkassen fließen. Für Vor-Ort-Apotheken ist das keine Reform zur Entlastung, sondern ein weiterer Belastungstest.
Die Apothekenreform ist seit Ende 2025 angekündigt und auf den Weg gebracht; ihr Inkrafttreten verzögert sich weiter. Doch auch ohne eigenes Apothekenreformgesetz enthält das Ende April beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Änderungen, die Apotheken unmittelbar betreffen. Ziel ist es, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und weitere Beitragssatzanstiege zu begrenzen. Für Apotheken ist dabei nicht nur die geplante Erhöhung des Kassenabschlags relevant, sondern vor allem ein Punkt, der im Alltag sofort sichtbar werden wird: höhere Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte.
Bislang zahlen Patienten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Künftig soll der Betrag auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro steigen. Die individuelle Belastungsgrenze bleibt nach Angaben des BMG erhalten: Für chronisch Kranke liegt sie weiterhin bei einem Prozent des jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens, für alle anderen bei zwei Prozent. Auch die Härtefallregelungen sollen bestehen bleiben. Was politisch als Anpassung an Preis- und Lohnentwicklung beschrieben wird, landet praktisch am HV-Tisch, denn dort wird nicht abstrakt über Beitragssatzstabilisierung gesprochen, sondern konkret bezahlt. Wenn ein Medikament plötzlich 7,50 Euro statt fünf Euro Zuzahlung kostet oder bei höherpreisigen Arzneimitteln bis zu 15 Euro fällig werden, trifft die erste Rückfrage nicht das Ministerium und nicht die Krankenkasse, sondern das Apothekenteam. Genau darin liegt die Schieflage, denn die Apotheken behalten diese Zuzahlungen nicht.
Die ABDA formuliert dies in ihrem Patientenflyer klar: Die Apotheke sammelt das Geld nur ein und gibt es dann in voller Höhe an die Krankenkasse weiter. Gerade dieser Satz dürfte in den kommenden Monaten wichtig werden, wenn Patienten den deutlich angestiegenen Betrag mit der Apotheke selbst verbinden. Apotheken sind also faktisch nur die „Inkassostelle“ der Krankenkassen.
Der Landesapothekerverband Niedersachsen hat diese Rollenverteilung scharf kritisiert und fordert, Apotheken von dieser Funktion zu entlasten. Wenn die Bundesregierung höhere Zuzahlungen umsetze, müssten die Krankenkassen diese Beträge künftig selbst bei ihren Versicherten einziehen. Der stellvertretende LAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Mathias Grau verweist dabei nicht nur auf den zusätzlichen Aufwand, sondern auch auf ganz konkrete finanzielle Risiken: Apotheken tragen die Kosten für Kartenzahlungen selbst und bleiben bei Zahlungsausfällen auf dem Schaden sitzen. Steigende Zuzahlungen bedeuteten automatisch mehr Kartenzahlungen und damit höhere Transaktionskosten – bei einem Apothekenhonorar, das seit Jahren nicht entsprechend angepasst wurde. Auch die ABDA beschreibt in ihrer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz genau diese Mehrbelastung. Hinzu komme ein erheblicher zusätzlicher Aufwand in der Patientenaufklärung, gerade zu Beginn der Umstellung. Viele Versicherte müssten erst einmal verstehen, dass die Zuzahlung gesetzlich festgelegt ist, den Krankenkassen dient und den Apotheken keinen finanziellen Vorteil bringt.
Die DAZ nennt in diesem Zusammenhang auch Zahlen aus der Verbandsebene, um die Dimension zu verdeutlichen: Bereits 2024 sollen Apotheken mehr als 2,5 Milliarden Euro an Zuzahlungen für die Krankenkassen eingezogen haben. Aus Thüringen wird zudem vor zusätzlichen Kosten von rund 20 Millionen Euro jährlich allein durch digitale Zahlungsprozesse infolge der Zuzahlungserhöhung gewarnt. Diese Zahlen machen klar: Es geht nicht um eine kleine Nebenaufgabe, die Apotheken eben mit erledigen. Es geht um ein milliardenschweres Inkasso, für das die Apotheken weder vergütet noch ausreichend abgesichert werden.
Für die Teams vor Ort kommt noch ein anderer Punkt hinzu: Zuzahlungen sind emotional. Wer ohnehin krank ist, mehrere Arzneimittel braucht oder regelmäßig Rezepte einlöst, nimmt höhere Eigenanteile nicht als abstrakten Beitrag zur Stabilisierung der GKV wahr, sondern als Mehrbelastung im eigenen Geldbeutel. Und weil die Krankenkasse in diesem Moment nicht anwesend ist, trifft die Verärgerung diejenigen, die das Rezept beliefern.
Hinzu kommt ein Wettbewerbsproblem, das die Debatte noch absurder macht. Während deutsche Vor-Ort-Apotheken an die gesetzlichen Vorgaben gebunden sind, kritisiert die ABDA, dass ausländische Versandapotheken Zuzahlungsverzichte häufig als Marketinginstrument einsetzen. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Apotheken vor Ort. Die ABDA fordert deshalb, die Zuzahlungspflicht auch gegenüber Versandapotheken wirksam durchzusetzen und klare, sanktionierbare Regeln gegen den Zuzahlungsverzicht als Marketinginstrument im SGB V zu verankern. Vor-Ort-Apotheken müssen also höhere Zuzahlungen kassieren, erklären und im Konfliktfall aushalten, während finanzstarke EU-Versender genau diese Zuzahlungen als Rabattversprechen in ihre Kundenwerbung einbauen können. Für Patienten sieht es dann so aus, als sei die Apotheke vor Ort teurer – obwohl sie sich lediglich an deutsches Recht hält. Das ist nicht nur kommunikativ fatal, sondern auch strukturpolitisch gefährlich.
Gleichzeitig plant der Gesetzgeber, den Apothekenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf 2,07 Euro zu erhöhen. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass diese Regelung zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Auch hier profitieren die Krankenkassen unmittelbar, während Apotheken wirtschaftlich weiter unter Druck geraten. Die ABDA spricht in ihrer Stellungnahme von einer direkten Absenkung der Apothekenhonorierung und beziffert die Belastung durch die Anhebung des Apothekenabschlags auf rund 170 Millionen Euro netto pro Jahr.
Apotheken sollen also höhere Zuzahlungen für die Krankenkassen eintreiben, einen höheren Kassenabschlag schultern und anschließend noch den Frust der Versicherten auffangen. Gleichzeitig wächst der Wettbewerbsdruck durch ausländische Versandapotheken, die mit Zuzahlungsverzicht und Rezept-Boni werben können, während die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland an die gesetzlichen Vorgaben gebunden sind. Meine Meinung dazu: Wer die wohnortnahe Arzneimittelversorgung stärken will, darf Apotheken nicht gleichzeitig als Inkassostelle, Sparschwein und Prellbock gesundheitspolitischer Entscheidungen behandeln.
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