Was anfänglich nach rasantem Alkoholrausch aussieht, ist dann doch keiner: GHB gilt als Partydroge, ist aber auch als als K.o.-Tropfen berüchtigt. Was die Substanz so gefährlich macht.
GHB ist das Akronym für Gamma-Hydroxybuttersäure. Tauscht man die Hydroxygruppe der Gamma-Hydroxybuttersäure gegen eine Aminogruppe aus, erhält man die Gamma-Aminobuttersäure (GABA) – den wichtigsten hemmenden Botenstoff im zentralen Nervensystem.
GHB ist damit ein Abkömmling von GABA und entsteht tatsächlich auch im Körper über Umwege daraus. Da sich die beiden Verbindungen in ihrer Struktur ähneln, kann GHB auch an GABA-Rezeptoren im Nervensystem binden. Im Gegensatz zu den Benzodiazepinen wie Diazepam wirkt GHB vor allem über den GABA-B-Rezeptor und über eigene GHB-Rezeptoren. Zusätzlich entfaltet GHB seine Wirkung wahrscheinlich auch über weitere bisher noch nicht eindeutig geklärte Rezeptoren. Der komplette Wirkmechanismus ist also noch nicht eindeutig geklärt. Das erste Mal künstlich hergestellt wurde die Substanz bereits im Jahr 1874. Ihre pharmakologische Wirkung wurde jedoch erst Anfang der 1960er Jahre genauer untersucht. Damals suchte man nach einem Stoff mit GABA-ähnlichen Eigenschaften, der die Blut-Hirn-Schranke überwinden kann.
GHB, beziehungsweise sein Natriumsalz Natriumoxybat, wird heute vor allem zur Behandlung der Narkolepsie mit Kataplexie eingesetzt – also einer Erkrankung mit starker Tagesschläfrigkeit und plötzlichen Schlafattacken, bei der zusätzlich auch plötzlich auftretende Anfälle von Muskelschwäche oder Muskelerschlaffung vorkommen können. Natriumoxybat verbessert dabei vor allem die Schlafstruktur und kann die Tagesschläfrigkeit verringern. Früher wurde GHB auch medizinisch zur Betäubung eingesetzt.
In der Drogenszene ist GHB unter anderem als „Liquid Ecstasy“ oder einfach als „G“ bekannt. Der Name „Liquid Ecstasy“ ist allerdings irreführend, weil GHB mit Ecstasy pharmakologisch nicht besonders viel zu tun hat. Neben dem eigentlichen GHB werden heutzutage oft auch die Vorläufersubstanzen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) missbraucht. GBL und BDO sind legal als Industriechemikalien erhältlich. GBL wird unter anderem auch als Lösungs- und Reinigungsmittel vermarktet, zum Beispiel als Felgenreiniger oder Nagellackentferner. Konsumiert man sie, werden sie im Körper durch körpereigene Enzyme rasch zu GHB umgewandelt und entfalten somit auch dieselbe Wirkung. In niedriger Dosis kann GHB Euphorie, Enthemmung, Entspannung und eine gesteigerte sexuelle Erregung auslösen. Gerade das macht die Substanz für manche Menschen auf den ersten Blick als Partydroge attraktiv. Das Problem ist dabei aber vor allem, dass zwischen der gewünschten Wirkung und einer gefährlichen Überdosierung nur ein schmaler Grat liegt. Riskant ist das vor allem deshalb, weil man nicht weiß, wie hoch die Konzentration des illegal beschafften GHB überhaupt ist. Nicht versehentlich überzudosieren, wird somit zur Glückssache.
Nach der Einnahme wird GHB rasch ins Blut aufgenommen. Die Wirkung tritt daraufhin relativ schnell ein und lässt wegen der kurzen Halbwertszeit von etwa 30 bis 60 Minuten auch vergleichsweise schnell wieder nach. Gerade wegen des schnellen Wirkungseintritts und der kurzen Wirkdauer ist GHB schwer sicher zu dosieren. In höheren Dosen wirkt GHB nicht mehr anregend oder enthemmend, sondern sedierend. Dann können unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Verwirrtheit, Gedächtnislücken, Schläfrigkeit, Krampfanfälle, tiefer Schlaf, Bewusstlosigkeit oder sogar ein Koma auftreten. Viele Vergiftungen wirken anfangs wie ein starker Alkoholrausch, weshalb man nicht gleich an GHB denkt.
Besonders gefährlich wird es, wenn Alkohol oder andere dämpfende Substanzen zusätzlich konsumiert werden. Dann steigt das Risiko für eine Atemdepression stark an. Unter GHB nimmt vor allem die Atemfrequenz ab. Dadurch kann der Körper nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden und der Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut steigt in der Folge an. Eine Atemdepression kann zum Atemstillstand und schlimmstenfalls zum Tod führen.
Gerade wegen ihrer betäubenden und Amnesie auslösenden Wirkung wird GHB immer wieder als K.o.-Tropfen und sogenannte Date-Rape-Droge missbraucht, um vor allem Frauen handlungsunfähig zu machen und anschließend sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen zu begehen. Für die Betroffenen ist zusätzlich problematisch, dass sie sich nach einem Übergriff oft nicht oder nur bruchstückhaft daran erinnern können, was geschehen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass GHB eben nur für eine kurze Zeit im Körper nachweisbar ist. Besteht also der Verdacht, dass einem jemand GHB verabreicht hat, sollte man so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, damit Blut- und Urinproben gesichert werden können, und sich möglichst früh auch an die Polizei wenden. Getränke sollte man nie unbeaufsichtigt lassen, keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen und in einer Gruppe immer aufeinander achten. Testsysteme wie Armbänder oder Tattoo-Sticker können eine zusätzliche Hilfe sein.
Wiederholte, durch GHB herbeigeführte Komas wurden mit einer Beeinträchtigung des Langzeitgedächtnisses in Verbindung gebracht. Wer GHB regelmäßig freiwillig konsumiert, riskiert zudem eine Toleranzentwicklung, man braucht also immer höhere Dosen für dieselbe Wirkung, eine schwere psychische und körperliche Abhängigkeit und teils massive Entzugserscheinungen. Setzt man die Droge abrupt ab, drohen Angstzustände, Zittern, Krampfanfälle, Paranoia und Halluzinationen. Diese Symptome können 3 bis 21 Tage anhalten und durch Komplikationen wie Nierenversagen auch lebensbedrohlich werden, weshalb ein Entzug ärztlich überwacht werden muss.
In der Vergangenheit kam es weltweit sogar bei Kleinkindern zu unerwarteten Vergiftungen durch verschluckte Spielzeugkugeln, die 1,4-Butandiol enthielten. Das zeigt, dass die Gefahr solcher Stoffe nicht nur auf das Nachtleben beschränkt ist. Ende 2025 wurden in Deutschland strengere Regeln für die beiden Vorläufersubstanzen GBL und BDO beschlossen und gebilligt, um ihre freie Verfügbarkeit einzuschränken und ihren Missbrauch als K.o.-Tropfen zu erschweren.
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