Früher erkennen, besser behandeln – so die Idee hinter dem Hautkrebsscreening. Dieses Prinzip wird heute neu bewertet. Zwischen Versorgungsanspruch und finanzieller Realität zeigt sich, dass Vorsorge nicht gleich Vorsorge ist.
Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben ab 35 Jahren Anspruch auf ein regelmäßiges Hautkrebsscreening – ein Instrument der Früherkennung, das seit Jahren diskutiert wird. Befürworter sehen darin einen wichtigen Baustein der Prävention, Kritiker zweifeln am Nutzen und verweisen auf Kosten, Aufwand und eine geringe Inanspruchnahme. Vor dem Hintergrund der geplanten Gesundheitsreform, über die das Kabinett aktuell berät, wird davon ausgegangen, dass die Vorsorge künftig im Leistungskatalog fehlt. Wir haben verschiedene Stimmen zusammengetragen.
240 Millionen Euro jährlich – so viel kostet das gesetzliche Hautkrebsscreening das GKV-System laut der Finanzkommission Gesundheit. Für die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Kommission ist das eine Zahl, die zum Handeln zwingt. Ihr Vorschlag: Das anlasslose Flächenscreening für alle Versicherten ab 35 Jahren aussetzen, den Nutzen neu bewerten und künftig auf Risikogruppen konzentrieren. Die Begründung ist schlicht: „Weil der Patientennutzen fehlt“, sagte Prof. Ferdinand Gerlach, Vizechef der Kommission, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Warken selbst verteidigte den Schritt diesen Monat in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ als notwendige Fokussierung: Man wolle „da genau hinschauen, wo ein gewisses Risiko besteht.“
Aus den Reihen der Dermatologie wird mit scharfer Kritik reagiert. „Ein Aussetzen hätte fatale Folgen“, warnte Prof. Mark Berneburg, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Die Fallzahlen sprechen für sich: Zwischen 2005 und 2023 habe sich die Zahl diagnostizierter Melanome mehr als verdoppelt, beim hellen Hautkrebs sei die Zahl der Fälle sogar auf fast das Dreifache gestiegen.
Die Finanzkommission rechnet mit Einsparungen – die Dermatologen rechnen dagegen. Prof. Claus Garbe, einer der Initiatoren des deutschen Hautkrebsscreenings, weist auf die Folgekosten später Diagnosen hin: Jeder Patient mit metastasiertem Melanom koste die GKV allein durch Checkpoint-Inhibitoren mindestens 100.000 bis 200.000 Euro. „Die GKV spart durch früh diagnostizierte Hautkrebsfälle“, so Garbe – die Behandlung fortgeschrittener Stadien koste das Zehnfache einer frühen ambulanten Exzision. Prof. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, formuliert es nüchterner. Das Screening sei „wichtig für die Früherkennung und erfolgreiche Behandlung von Hautkrebs“. Aber die Zahlen würden zeigen, dass Deutschland „von einer optimalen Vorsorge noch weit entfernt“ sei. Tatsächlich nahmen laut BARMER-Arztreport 2025 nur rund 28 Prozent der anspruchsberechtigten Versicherten die Vorsorge in Anspruch, während fast drei Viertel der Untersuchung fernblieben. Im Sinne der Versicherten kann die Streichung aus dem Leistungskatalog ebenfalls nicht sein. Dr. Margaretha Skorupka, Hautärztin aus Köln beschreibt die Folgen: Falle das Screening als Kassenleistung weg, müssten Patienten die Untersuchung als IGeL-Leistung nach Privatgebührenordnung selbst zahlen. Das treffe finanziell Schwächere unverhältnismäßig hart und verschärfe die soziale Ungleichheit in der Versorgung.
Hinter der Kostendebatte verbirgt sich ein grundsätzliches methodisches Problem: Ein eindeutiger Nachweis, dass das Screening die Hautkrebssterblichkeit in der Gesamtbevölkerung senkt, liegt nicht vor. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern mit einem flächendeckenden, kassenfinanzierten Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren. Randomisierte kontrollierte Studien dazu gebe es nicht und seien laut Prof. Alexander Katalinic vom Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Universität Lübeck in Deutschland auch kaum realisierbar. Die Kosten hingegen kenne man sehr wohl. „Das Hautkrebsscreening kostet jedes Jahr mindestens 150 Millionen Euro. Da sollten wir schon wissen, ob es wirkt und wo es verbessert werden kann“, fordert Katalinic.
Eine Studie aus Sachsen lieferte 2021 einige Hinweise: Prof. Jochen Schmitt, Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der TU Dresden, analysierte Krankenkassendaten von 1,4 Millionen AOK-Versicherten und kam zu dem Schluss, das Screening könne „die Sterblichkeit von Melanom-Patienten senken“. Allerdings machte sein Mitautor Dr. Thomas Datzmann auf eine wesentliche Einschränkung aufmerksam: Es sei denkbar, dass gesündere Menschen häufiger zum Screening gingen und dieses Selektionsbias die Ergebnisse positiv verzerrt.
Prof. Claudia Schmidtke, Gesundheitsökonomin, KI-Forscherin und ehemalige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, wirft der Debatte vor, einen entscheidenden Denkfehler zu machen: Die sinkende Hautkrebssterblichkeit sei „Ergebnis mehrerer Entwicklungen“. Die präzisere Diagnostik gehöre dazu, aber neben ihr habe sich die Therapie verbessert und das UV-Bewusstsein in der Bevölkerung gewandelt. Die Hautkrebssterblichkeit tauge deshalb nicht als alleiniger Maßstab gegen das Screening. Zudem werde das Programm „in seiner heutigen Form bewertet – nicht in seinen Weiterentwicklungsmöglichkeiten“. Aus ihrer Sicht könnten KI-gestützte Bildanalyse und risikoadaptierte Strategien Prävention deutlich effizienter machen. Vorausgesetzt sie werde entwickelt.
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) sieht das skeptischer: Solange kein klarer Nutzennachweis vorliege, sei ein bevölkerungsweites Einladungssystem nicht zu rechtfertigen, argumentierte DEGAM-Präsidiumsmitglied Prof. Jean-François Chenot. Zumal kein anderes Land ein vergleichbares Programm aufgelegt habe.
Nicht alle bleiben diplomatisch. Dr. Seán Patrick Stieglitz, selbstständiger Internist, kommentierte die Reformpläne auf LinkedIn ohne Umschweife: „Drehen wir es, wie wir wollen: Es ist eine echte medizinische Katastrophe, ausgelöst von einem Haufen Menschen, die weder Beruf noch System noch Prävention kennen.“ Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und selbst Krebspatientin, formulierte ihre Ablehnung im politischen Rahmen, aber nicht weniger deutlich: „Das Hautkrebs-Screening zu streichen, ist völlig falsch. Wir müssen Prävention stärken und nicht schwächen.“
Was sich durch fast alle Stellungnahmen zieht, ist kein kategorisches Nein zum Screening, sondern eine geteilte Überzeugung: Das Programm in seiner jetzigen Form ist reformbedürftig. Hautärztin Skorupka etwa hält eine pauschale Abschaffung für falsch, plädiert aber für eine stärkere Einbindung von Risikopatienten und kritisiert, dass selbst Menschen mit bereits diagnostiziertem Melanom in der Nachsorge derzeit nicht häufiger als alle zwei Jahre ein erstattungsfähiges Screening erhalten. Prof. Dirk Schadendorf, Vorsitzender der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs, spricht sich für ein strukturiertes Einladungsmanagement aus: Aktuell nehme nur rund ein Drittel der Anspruchsberechtigten das Screening wahr – zu wenig, um Wirkung zu entfalten. BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski warnt derweil vor einem anderen Trend: dem Vorschlag, das Screening künftig stärker in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern und mit KI-gestützten Systemen in Hausarztpraxen zu kombinieren. Die Diagnose gehört seiner Meinung nach in die Hände qualifizierter Dermatologen. Eine mehrstündige Fortbildung für Allgemeinmediziner sei mit einer mehrjährigen fachärztlichen Weiterbildung schlicht nicht gleichzusetzen.
Die Entscheidung liegt nun beim Bundeskabinett. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll laut aktuellem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für ein künftiges risikobasiertes Screening neu definieren. Ob dabei ein besseres Programm steht – oder schlicht ein günstigeres – wird sich zeigen.
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