KOMMENTAR | Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, sollte Wartezeiten verkürzen – stattdessen wächst vor allem die Rechnung. Ist die Reform nur ein teurer Schuss in den Ofen?
Die Diskussion um Einsparungen im Gesundheitswesen wird kontrovers geführt. Ein Thema ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das seit 11. Mai 2019 in Kraft ist. Es soll laut Bundesministerium für Gesundheit frühere Arzttermine ermöglichen sowie die Leistungen der Krankenkassen und die Versorgung verbessern. Um das umzusetzen, wurden die Terminservicestellen unter der bundesweit einheitlichen Notdienstnummer 116 117 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt und sind seit Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche erreichbar. Sie vermitteln auch innerhalb von vier Wochen Termine zu Haus- und Kinderärzten einschließlich termingebundener Kindervorsorge-Untersuchungen (U-Untersuchungen). Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal zwei Wochen betragen.
Erreicht werden diese Ziele, indem Ärzte mehr Sprechstunden – mindestens 25 Stunden wöchentlich – anbieten und für zusätzliche Leistungen mehr Geld erhalten. Auch soll die ärztliche Versorgung auf dem Land durch obligatorische regionale Zuschläge verbessert werden, KVen sollen in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anbieten und die Länder können über den Wegfall von bestehenden Zulassungssperren für die Niederlassung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten selbst entscheiden. Ausschreibungen für Hilfsmittel wurden abgeschafft und bei den Heilmittelerbringern wurden die Zugangsbedingungen und Vergütung der Therapeuten verbessert.
Eine Anpassung erfolgte 2022 mit der Abschaffung der Neupatientenregelung. Die Vergütungen für die anderen Fälle wurden ab 2023 erhöht und insgesamt extrabudgetär abrechenbar. Dadurch wurden bis Mitte 2024 etwa 13,9 Milliarden Euro extrabudgetär für die fünf Fallgruppen gezahlt. Bereits im Februar 2026 hat der Bundesrechnungshof kritisiert, dass eine Verkürzung der Wartezeiten auf Facharzttermine nicht erreicht worden sei – und forderte deshalb zusätzliche Vergütungen für die Vermittlung von Facharztterminen über Terminservicestellen zügig abzuschaffen. Die Mehrausgaben betrugen von 2019 bis Mitte 2024 rund 2,9 Milliarden Euro.
Die GKV-Finanzkommission empfahl im März daher umfangreiche Einschnitte bei der ärztlichen Vergütung. Eine Streichung der Vergütungsregelungen des TSVG würden 1,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 1,8 Milliarden Euro bis 2027 einsparen. Betroffen wären Leistungen aufgrund einer Vermittlung von Patienten durch die Terminservicestellen wie Zuschläge für Neupatienten und für offene Sprechstunden. Die Kommissionsmitglieder hätten evaluiert, dass die TSVG-Vergütungsregelungen keine Hinweise auf einen verbesserten Zugang für die Patienten geliefert hätten. Eine Streichung der Vergütungen hätte keine Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Die Kommission empfiehlt auch eine gesetzliche Begrenzung des Ausgabenzuwachses der extrabudgetären Gesamtvergütung.
Ende März 2026 hat der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) eine Pressemitteilung zur geplanten Rücknahme des TSVG veröffentlicht, in der die ambulante Patientenversorgung als massiv gefährdet bezeichnet und vor schwerwiegenden Folgen gewarnt wird. Außerdem wird darin argumentiert, dass die Rücknahme zentraler Regelungen des Gesetzes – wie extrabudgetäre Vergütung für Akut- und Vermittlungsfälle sowie der offenen Sprechstunde – den Zugang zu schnellen Arztterminen gefährde und den Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser erhöhe.
Wenn die Statistiken stimmen, dass GKV-Patienten durch die TSVG-Regelungen tatsächlich keinen verbesserten Zugang zu Fachärzten bekommen haben, so ist es eine logische Schlussfolgerung, die Zusatzkosten einzusparen. Geld allein scheint die Situation für Patienten nicht zu verbessern. Es ist legitim, Überlegungen in alle Richtungen anzustellen, um die Krankheitskosten zu kontrollieren und zu begrenzen.
Das deutsche Gesundheitssystem ist teuer – und trotzdem nicht so effizient wie man erwarten würde. Laut Statistischem Bundesamt betrugen die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 in Deutschland 538,2 Milliarden Euro, was 12,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht. Damit hat Deutschland, gemessen an seiner Wirtschaftsleistung, die höchsten Gesundheitsausgaben aller 27 EU-Länder, deren Durchschnitt bei 10,0 % lag. Die Pro-Kopf-Ausgaben betrugen in Deutschland 6.444 € jährlich, im EU-Durchschnitt etwa 4.000 €. Der Anteil der Selbstzahlungen an den Gesamtkosten liegt in Deutschland bei 11 %, EU-weit bei 16 %.
Die Behandlungsergebnisse sind im internationalen Vergleich aber oft nur durchschnittlich, die Lebenserwartung liegt in Deutschland sogar unter dem EU-Durchschnitt: Sie liegt bei Frauen auf Rang 14 und bei Männern auf Rang 15 von 16 untersuchten EU-Ländern. Dieser Diskrepanz liegen mehrere Faktoren zugrunde: Im deutschen Gesundheitssystem liegt der Fokus auf der sogenannten Reparaturmedizin statt auf der Prävention von Krankheiten. Dadurch haben wir in Deutschland 810 Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner, im OECD-Durchschnitt aber nur 473. Für diese hohe Zahl werden Krankenhausbetten, Ärzte und Pflegepersonal benötigt, das an seiner Belastungsgrenze arbeitet.
Hinzu kommt in Deutschland eine Inanspruchnahme ambulanter Gesundheitsleistungen, die deutlich über dem EU-Schnitt liegt. So haben EU-Bürger etwa 6,7 Arztkontakte pro Jahr, Einwohner in Deutschland aber rund 9,8 bis 10. Die niedrigsten Anzahl von Arztbesuchen pro Kopf gibt es in Schweden (ca. 2,6) und in Dänemark (ca. 4). Begünstigende Faktoren für die hohe Frequenz in deutschen Praxen sind freier Facharztzugang, Anreize im Abrechnungssystem und kurze Kontaktzeiten unter 10 Minuten mit häufigeren Folgeterminen, während sich beispielsweise in Schweden die Ärzte pro Patientenkontakt im Schnitt 22,5 Minuten Zeit nehmen. Menschen in Schweden leben im Durchschnitt 1,5 bis 3 Jahre länger als in Deutschland. Die Diskrepanz ist bei der „gesunden Lebenserwartung“ noch größer: Schwedische Frauen und Männer verbringen rund 73 Jahre in guter Gesundheit, in Deutschland sind es nur 65 bis 67 Jahre. Auch diese Faktoren erhöhen die Behandlungsausgaben.
Sparpotenzial ergibt sich auf verschiedenen Ebenen: Anreize für häufigere Arztkontakte müssen reduziert werden. Patienten müssen befähigt werden, mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und diese nicht im Rahmen einer Vollkaskomentalität nur den Ärzten überlassen. Die Rahmenbedingungen müssen auf den Prüfstand: Deutschland leistet sich aktuell noch 93 gesetzliche Krankenkassen, die alle den gleichen gesetzlichen Leistungskatalog bieten, sich aber bei Zusatzbeiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen unterscheiden. Die Forderung nach einer Streichung dieser Zusatzleistungen ist nachvollziehbar. Stattdessen können sich GKV-Versicherte freiwillig und auf eigene Kosten zusätzlich privat absichern, z. B. bei zahnmedizinischer Versorgung, bei Sehhilfen, bei bestimmten Vorsorgeuntersuchungen und bei alternativer Medizin. Die Verwaltungsausgaben der 93 Krankenkassen könnten durch Zusammenlegungen deutlich reduziert werden.
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