Am ersten April fällt der Startschuss für das bundesweite Raucherscreening. Für wen sich das lohnt, wo Probleme drohen – und was ihr Patienten raten könnt, die die Kriterien nicht erfüllen.
In zwei Tagen ist es so weit: Deutsche Krankenkassen tragen ab 1. April 2026 die Kosten für Lungenkrebs-Früherkennung per Niedrigdosis-Computertomografie. Natürlich nicht für alle – jetzt mal nicht übermütig werden. Für wen diese Untersuchung empfohlen wird, ob die Kosten-Nutzen-Abwägung sowohl finanziell als auch auf Ebene individueller Gesundheit tatsächlich aufgeht und was Ärzte ihren Patienten raten können, wenn sie die Kriterien nicht erfüllen, war neben anderen Fragen Inhalt des Press Briefings vom Science Media Center zum Thema.
Wer raucht, hat ein deutlich erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. In Deutschland erhalten jährlich über 50.000 Menschen diese Diagnose – damit zählt das Bronchialkarzinom bei Frauen zu den dritthäufigsten und bei Männern zu den zweithäufigsten Krebsarten. Da die Symptome sich häufig erst spät bemerkbar machen, wird Lungenkrebs oft erst in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert. Wird er in Stadium I erkannt, können die Überlebenschancen sogar bei bis zu 90 % liegen – ein Wert, der hoffen lässt. Apropos Hoffnung: Wer darf sich denn nun eine Teilnahme am Screening erhoffen?
Aufgrund ihrer (niedrigen, aber vorhandenen) Strahlenbelastung kommt die Lungenkrebs-Früherkennung mit LDCT nur für Menschen infrage, bei denen ein erhöhtes Lungenkrebs-Risiko besteht – so beschloss das Bundesamt für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz.
Konkret müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die teilnehmende Person muss aktiver oder ehemaliger starker Raucher im Alter von 50–75 Jahren sein und eine Rauchdauer von mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung UND einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 Packungsjahren aufweisen.
Bei ehemaligen starken Rauchern sollte der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegen. Der Konsum von Alternativen wie Pfeife, Vaporizern und E-Zigaretten rechtfertigt die Teilnahme am Früherkennungsprogramm nicht. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Schön und gut, nun gibt es die Lungenkrebs-Früherkennung. Die radiologischen Praxen und die jeweiligen Zentren bereiten sich vor – doch was, wenn trotzdem keiner zum Screening kommt? Die größte Befürchtung bezüglich der Maßnahme ist aktuell, dass sie kaum in Anspruch genommen wird. Das könnte unter anderem darin begründet liegen, dass es kein „strukturiertes Einladungswesen“ wie etwa bei den Mammografie-Screenings gibt. Wie erfahren Hochrisikopatienten also überhaupt von diesem Angebot?
In diesem Zuge sei auch die „hard-to-reach-Gesellschaftsschicht“ erwähnt, in der der Konsum oft hoch sei und die Aufklärung über Konsequenzen dürftig. Gerade hier brauche es Angebote und Kommunikation zur Möglichkeit, an der Lungenkrebs-Früherkennung teilzunehmen. Es besteht auch der Wunsch nach einer Öffentlichkeitskampagne, die nachvollziehbar macht, weshalb es sich erst ab einem gewissen Lungenkrebsrisiko lohnt, das Screening durchzuführen – und warum die Strahlenbelastung für andere ein ungerechtfertigtes Risiko darstellt.
Hier kommt Allgemeinmedizinern und Hausärzten eine Schlüsselrolle zu: Sie können ihre Raucher-Patienten – sofern diese die Kriterien erfüllen – auf die Früherkennungsmaßnahme aufmerksam machen und sie im Weiteren darüber aufklären, inwiefern die Risiken der Niedrigdosis-CT das geringere Übel darstellen. Das gilt natürlich auch für Patienten, die die Kriterien nicht erfüllen und trotzdem an dem Screening interessiert sind.
Aktuell gibt es bereits über 2.500 qualifizierte Radiologen in Deutschland. Doch auch die Allgemeinmediziner müssen eine (Weiter-)Qualifizierung vorweisen, wenn sie ihre Patienten hinsichtlich der Früherkennung beraten und begleiten möchten. Keine Sorge: Besagte Fortbildung ist schnell online gemacht – und wird ebenso wie die Beratungsleistung für den initialen Einschluss in die Maßnahme mit eigener EBM-Ziffer vergütet.
Im Rahmen der HANSE-Studie wurde ein neuer Risiko-Score erarbeitet und getestet. Die Besonderheit des PLCO-Scores: Beim Beantworten der Fragen ist den Probanden nicht unbedingt klar, wie ihre Antworten gewertet werden. So werden sie nicht in Versuchung geführt, ihren Konsum oder die Anzahl ihrer Raucherjahre zu schönen.
Einer ersten Prognose zufolge koste das Screening pro gewonnenem Lebensjahr nicht mehr als die Behandlung ohne Früherkennung kosten würde – jedoch wirken sich die Sterblichkeitsreduktion und der Rückgang der Behandlungskosten zeitverzögert aus. Kalkuliert wird aktuell mit 120 Millionen Euro pro Jahr, Tendenz höher, das sei jedoch völlig abhängig von der letztendlichen Teilnahmequote.
Der Nutzen der Maßnahme ist selbsterklärend: Durch frühere Erkennung können lungenkrebsbezogene Todesfälle reduziert werden. Wichtig ist nun, dass die Früherkennung startet und beibehalten wird – denn mit mehr Screenings und folglich einer Vergleichbarkeit der Befunde werden sowohl Sensitivität als auch Spezifität besser. Des Weiteren ist die Regelmäßigkeit der Screenings essenziell für den Erfolg der Maßnahme. Experten sprechen hier von einem ein- bis zweijährigen Turnus, der je nach vorherigem Befund entsprechend festgelegt wird.
Zuletzt muss die Gesamtbeteiligung der Gesellschaft gewährleistet werden: Hier seien erneut die Haus- und Betriebsärzte angehalten, ihre Patienten und deren Rauchverhalten im Blick zu haben und sie aktiv darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit zur Lungenkrebs-Früherkennung besteht.
Wenn man Rauchen nicht nur als Volkskrankheit, sondern auch als legales Suchtmittel (und damit gesamtgesellschaftliches Problem) versteht, ist diese Maßnahme ein großer Schritt in die richtige Richtung. Mit Inkrafttreten der Lungenkrebs-Früherkennung geraten natürlich diverse weitere Ideen und Forderungen in den Fokus: Wird es in Zukunft Screenings für alle geben? Kann man die Maßnahme mit Entwöhnungsprogrammen verbinden? Inwiefern können die Screenings auch bei der Rauchprävention helfen?
Wichtig ist vor allem, so auch die geladenen Experten, zu unterscheiden zwischen sofortiger Intervention und Maßnahmen mit Blick auf zukünftige Schadenbegrenzung. Zudem braucht es eine zentralisierte Organisation und Qualitätssicherung, um den Erfolg der Maßnahme überhaupt messbar zu machen: „Die Anzahl der Befunde wird in jedem Zentrum erfasst und dokumentiert. Das sagt uns aber nichts darüber, wie viele dieser Befunde am Ende falsch-positiv waren. Aktuell ist es noch ein ‚walk in the dark‘“, so Prof. Vogel-Klaussen. Der Gemeinsame Bundesausschuss plant, bis 2029 ein detailliertes Kontrollverfahren zu etablieren – bis das in Kraft tritt, gibt es hoffentlich einiges an Daten, die von einer Standardisierung profitieren.
Und – wie könnte es anders sein – wird natürlich auch hier der Ruf nach weiterer Forschung, vor allem Langzeitdaten, laut. Fürs Erste gilt es aber jetzt, den gut durchdachten Plan Realität werden zu lassen, also „vom Reden ins Handeln zu kommen“, wie Vogel-Klaussen sagt.
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