Kalorienarm, zahnfreundlich und deutlich ergiebiger als Zucker: Trotz dieser Vorteile stand Sucralose lange in der Kritik. Jetzt hat eine Neubewertung den Süßstoff für unbedenklich befunden. Sobald jedoch Hitze im Spiel ist, kann es brenzlig werden.
Sucralose gehört zu den bekanntesten künstlichen Süßstoffen. In der Lebensmittelindustrie wird Sucralose in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Besonders häufig findet man sie in zuckerfreien Getränken, Joghurts, Desserts oder Süßwaren. Innerhalb der Europäischen Union ist Sucralose als Zusatzstoff mit der Nummer E 955 zugelassen und darf in definierten Lebensmittelkategorien eingesetzt werden. Wie bei allen Süßstoffen kursieren jedoch auch bei Sucralose diverse Mythen rund um gesundheitliche Risiken.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den aktuellen Kenntnisstand geprüft und kürzlich ihre Neubewertung veröffentlicht. Im Zentrum stand die grundsätzliche Frage, ob Sucralose gesundheitlich unbedenklich ist. Die Antwort der EFSA fällt klar aus: Bei den derzeit üblichen Verzehrmengen besteht kein Anlass zur Sorge. Die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, kurz ADI) bleibt unverändert bei 15 mg/kg Körpergewicht. Selbst Menschen, die regelmäßig zu „Light“-Produkten greifen, erreichen diesen Grenzwert in der Regel nicht.
Die Bewertung stützt sich auf eine breite Datenbasis. Zahlreiche tierexperimentelle Studien, aber auch Untersuchungen zur Wirkung beim Menschen wurden erneut ausgewertet. Dabei untersuchten die Experten auch die Frage nach möglichen Schäden am Erbgut. Gerade bei künstlichen Süßstoffen steht der Verdacht einer genotoxischen Wirkung immer wieder im Raum. Für Sucralose konnte die EFSA hier jedoch Entwarnung geben: Weder in Zellversuchen noch in Langzeitstudien mit Tieren fanden sich Hinweise darauf, dass der Stoff DNA schädigt oder Krebs begünstigt. Neben Sucralose selbst wurde seine Hauptabbaukomponente (1,6-Dichlorfructose) geprüft und auch hier liegen keine ernsthaften Warnsignale vor. Auch andere mögliche Risiken wurden betrachtet: Dazu zählen Effekte auf den Stoffwechsel, das Herz-Kreislauf-System oder die Nierenfunktion. Selbst bei vergleichsweise hohen Dosierungen zeigen sich keine belastbaren Hinweise auf schädliche Wirkungen. Eine beobachtete Auffälligkeit stammt aus älteren Tierstudien, in denen bei sehr hohen Dosen das Körpergewicht leicht sank. Dieser Effekt bildet die Grundlage für die heutige ADI-Festlegung.
So eindeutig die Bewertung bezüglich der Unbedenklichkeit des Stoffes an sich ist, so differenziert fällt sie beim Thema Hitze aus. Sucralose gilt grundsätzlich als relativ stabil, doch unter bestimmten Bedingungen beginnt der Stoff zu zerfallen. Wird er über längere Zeit über 120 °C erhitzt, zersetzt er sich schrittweise und verliert Chlor-Atome. In Laborversuchen mit sehr hohen Temperaturen und langen Expositionszeiten fand man dabei chlorierte organische Verbindungen wie polychlorierte Dibenzodioxine/Dibenzofurane oder Chlorpropanole. Einige dieser Verbindungen sind aus toxikologischer Sicht problematisch, da sie potenziell gesundheitsschädlich und sogar krebserregend sein könnten.
Die EFSA betont, dass solche Prozesse vor allem unter extremen Bedingungen beobachtet wurden, also bei hohen Temperaturen und langen Erhitzungszeiten, wie sie eher im Labor als im Alltag vorkommen. Die EFSA stellte auch klar, dass bei industrieller Verarbeitung (kurze Aufheiz- und Kühlzeiten) kaum Chlorverlagerung zu befürchten ist, wohl aber möglicherweise in der normalen Haushaltsküche. Da heimische Öfen und Kochtöpfe oft ungleichmäßig temperieren, kann die Kontrolle schwieriger sein. Die EFSA kommentierte, dass sie die Bildung kritischer Abbauprodukte unter den Bedingungen häuslicher Zubereitung also nicht ausschließen könne.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich in der Vergangenheit mit dem Thema beschäftigt und empfahl 2019 einen vorsichtigen Umgang: Sucralose sollte möglichst nicht stark erhitzt werden. Praktisch bedeutet das etwa, Süßstoffe erst nach dem Backen hinzuzufügen oder auf Alternativen auszuweichen, wenn hohe Temperaturen notwendig sind.
Abseits dieser Einschränkung bleibt Sucralose ein vielseitig eingesetzter Zusatzstoff. Seine Beliebtheit verdankt er vor allem seiner intensiven Süßkraft und seinem neutralen Geschmacksprofil. Im Gegensatz zu manchen anderen Süßstoffen hinterlässt er keinen bitteren Nachgeschmack. Da er praktisch keine Kalorien liefert, ist er besonders attraktiv für Menschen, die ihr Gewicht reduzieren oder ihren Zuckerkonsum einschränken möchten.
Im Zuge der aktuellen Neubewertung lag der EFSA auch ein Antrag vor, Sucralose verstärkt in Backwaren einzusetzen. Die Behörde konnte die Sicherheit für diesen erweiterten Einsatz jedoch wegen der Hitzethematik nicht bestätigen. In der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist festgelegt, in welchen Lebensmittelkategorien Sucralose derzeit eingesetzt werden darf (Getränke, Milchprodukte, Konfitüren, Süßwaren, Nahrungsergänzungsmittel etc.) und welche Höchstmengen gelten. In Backwaren bleibt Sucralose weiterhin auf bestimmte Produkte beschränkt, etwa Eiswaffeln oder essbare Oblaten.
Die EFSA ändert selbst keine Gesetze, sondern gibt eine wissenschaftliche Empfehlung für die EU-Kommission ab. Aktuell sieht das Gremium keine Notwendigkeit für Beschränkungen oder Warnhinweise im Rahmen der bestehenden Zulassungen. Die EFSA empfiehlt jedoch, die Reinheitsanforderungen für Sucralose zu verschärfen. Bestimmte Verunreinigungen, die im Herstellungsprozess entstehen können, sollen strenger reguliert werden. Auch Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei könnten angepasst werden. Diese Maßnahmen betreffen vor allem die Hersteller und dienen dazu, die Qualität des Zusatzstoffs weiter zu sichern. Für Verbraucher ändert sich dagegen wenig: Sucralose bleibt weiterhin zugelassen und muss wie bisher auf der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die wichtigste praktische Empfehlung betrifft tatsächlich den Umgang in der Küche. Sucralose kann weiterhin in kalten oder nur leicht erhitzten Anwendungen verwendet werden. Wer jedoch regelmäßig backt oder stark erhitzt, sollte den Einsatz überdenken.
Quellen:
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): EFSA hält Sucralose bei Verwendung in derzeit zugelassener Form für sicher; Sicherheit einer Ausweitung der Verwendung kann nicht bestätigt werden, abgerufen am 17.02.2026
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Sucralose, zuletzt geändert 13. September 2022
EFSA FAF Panel (EFSA Panel on Food Additives and Flavourings): Re-evaluation of sucralose (E 955) as a food additive and evaluation of a new application on extension of use of sucralose (E 955) in fine bakery wares. EFSA Journal, 2026. doi: 10.2903/j.efsa.2026.9854
Bundesamt für Risikobewertung (BfR): Sucralose – Beim Erhitzen über 120 °C können sich gesundheitsschädliche Stoffe bilden, 26.02.2026
Bundesamt für Risikobewertung (BfR): Süßungsmittel: Mehrheit der Studien bestätigt keine Gesundheitsbeeinträchtigung – allerdings ist die Studienlage unzureichend. Stellungnahme Nr. 004/2023 des BfR vom 07.02.2023 (Bewertungsstand 23.09.2019)
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