Rettungsdienst: Wer’s bestellt, der zahlt’s?
Wer in Cottbus im Januar 2025 einen Rettungswagen gerufen hat, könnte eine böse Überraschung erleben: Rund 1.000 Patienten flatterte jetzt eine Rechnung dafür ins Haus. Hintergrund: Die Krankenkassen weigern sich, die von Bürgern beanspruchten Leistungen vollständig zu bezahlen. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Demnach müssen die gesetzlichen Kassen Fehlfahrten – also Einsätze, bei denen der Rettungsdienst Patienten nicht mit ins Krankenhaus nimmt – nicht übernehmen. Die Stadt Cottbus hält dagegen und will für die entstandenen Kosten nicht aufkommen: „Wir können […] nicht einfach so auf insgesamt 13 Millionen Euro allein für das Jahr 2025 verzichten, für die die Leistungen durch Rettungssanitäter und Notärzte bereits erbracht sind“, so Oberbürgermeister Tobias Schick. Die betroffenen Bürger sollen sich mit den Gebührenbescheiden bei ihren jeweiligen Kassen melden und selbst das Geld für die in Anspruch genommenen Leistungen einfordern. Die Stadt habe sich für diesen Schritt entschieden, weil Gespräche mit den Kassen zur grundlegenden Problematik einer offenbar falschen Kostenkalkulation keine Einigung gebracht hätten. Vertreter der Stadt und der Johanniter Cottbus reagierten bis Redaktionsschluss nicht. Der VDEK teilte auf Anfrage von DocCheck mit: „Mittlerweile hat ein Spitzengespräch unter Leitung des neuen Gesundheitsministers in Brandenburg stattgefunden, in dem sich alle Beteiligten ausdrücklich für die Fortsetzung der Verhandlungen ausgesprochen haben. Insofern befinden wir uns aktuell wieder mitten im Verhandlungsgeschehen, aus dem wir jedoch keine Details öffentlich kommentieren können.“ Bleibt also abzuwarten, wer am Ende die Rechnung bezahlen muss. |