In der Psychiatrie haben wir fast täglich mit fixierten Patienten, Gewalt und Anwendung von Zwang zu tun. Warum das eigentlich kein Alltag sein sollte – und wo die Schwäche unseres Systems liegt.
René ist 37 Jahre alt und wurde heute Nacht zum siebten Mal mit der Polizei schreiend in unsere Notaufnahme gebracht. Er tobt und schimpft lautstark, dass „ihr mich doch nur umbringen wollt, ihr Schweine!“ und wird 5-Punkt-fixiert auf Station gebracht – zunächst „nur für eine halbe Stunde, bis das Medikament wirkt“. Aus der halben Stunde werden dann 12 Stunden, die Dokumentation beschränkt sich auf knappe Einträge wie „weiter agitiert“. Eine 1:1-Betreuung findet bei der Notfallbesetzung der Station und bei fehlender studentischer Sitzwache faktisch nicht statt. Und auch der richterliche Beschluss zur Fixierung wird erst am nächsten Vormittag nachgeholt.
Am nächsten Morgen wirkt René erschöpft und antwortet nur noch einsilbig, während das Team geradezu erleichtert feststellt, dass „jetzt endlich mal Ruhe auf Station ist!“
Wer einmal selbst eine Fixierung miterlebt hat, weiß, dass die Zwangsmaßnahmen dabei nie nur den Patienten selbst, sondern immer auch das ganze Team betreffen. Wir müssen zum Schutz des Patienten Zwang und Gewalt anwenden und sind gleichzeitig hin- und hergerissen zwischen Schutzauftrag, Angst vor Eskalation und dem Wunsch nach einer halbwegs tragfähigen therapeutischen Beziehung.
Die Fixierungsmaßnahmen können die akute Gefahr abwenden, oft bleiben dabei aber Therapieauftrag und das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten irgendwo zwischen dem Fixiergurt und der Verlaufsdokumentation auf der Strecke. Renés Fall macht deutlich, dass die „Gefahrenabwehr“ häufig ein Symptom schlecht gelöster Strukturprobleme ist. Zu wenig Personal, keine ruhigen Rückzugsräume, überfüllte Stationen und fehlende Deeskalationskonzepte.
Häufig wird die Fixierung als alternativlos angesehen. Oft ist aber das Gegenteil der Fall – wenn Zeit, Haltung und Teamkultur ineinandergreifen. So können eine frühzeitige Ansprache mit Krisenplänen, klare Grenzen, Time-Out-Räume und eine zusätzliche Personalpräsenz helfen, anstatt der vermeintlich einfachen „Beruhigungsspritze plus Fixiergurt“.
Die Kunst besteht darin, diese Alternativen aber nicht nur zu kennen, sondern sie im Stress der Nacht- und oft unterbesetzten Wochenenddienste dann auch tatsächlich umzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat es klar formuliert:
Eine Fixierung von Patienten ist ein besonders schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 104 Grundgesetz), die nur dann zulässig ist, wenn eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung anders nicht abwendbar ist.
Eine Fixierung greift damit sehr stark ins Grundrecht auf Freiheit der Person ein; fehlende Einsichtsfähigkeit hebelt dieses Grundrecht nicht aus. Jede länger andauernde Fixierung ohne aktuelle richterliche Genehmigung, ärztliche Anordnung, vollständige Dokumentation und 1:1‑Betreuung bewegt sich rechtlich auf extrem dünnem Eis (gesetzlich geregelte Dokumentations- und Rechtsgrundlage in den jeweiligen Landesgesetzen.)
Auch die Fachgesellschaft für Psychiatrie (DGPPN) macht das in ihrer S3-Leitlinie Verhinderung von Zwang unmissverständlich klar:
Zwangsmaßnahmen sind keinesfalls ein therapeutisches Instrument, sondern ein massiver Eingriff in Grund- und Menschenrechte, der nur als ultima ratio in einer akuten, anders nicht abwendbaren Gefährdungssituation vertretbar ist.
Ziel einer jeden Intervention müsse dabei immer die Deeskalation sein – also alles daran zu setzen, Maßnahmen gegen den Willen der Patienten zu vermeiden, ihre Autonomie zu respektieren und ihre Rechte zu schützen. Wenn Zwangsmaßnahmen dennoch notwendig werden, sollten sie so kurz und schonend wie möglich sein.
Damit die Zwangsmaßnahmen wirklich reduziert werden können, reicht es nicht aus, nur das Angebot für ein Deeskalationsmanagement ins Fortbildungsprogramm zu schreiben. Es müssen Dienstpläne, Raumkonzepte und Teamhaltungen konsequent mitgedacht und gemeinsam verbessert werden. Denn unsere Menschenrechte entscheiden sich nicht erst im Gerichtsbeschluss zur Fixierung, sondern schon Stunden früher: im Personalschlüssel, in der Frage, ob es einen ruhigen Rückzugsraum gibt, und darin, ob ein Team sich gegenseitig stärkt, statt Gewalt und Zwang als vermeintlich schnelle Lösung anzuwenden.
Am Ende jeder Fixierung ist es wichtig, nicht nur am Bett des Patienten, sondern auch am System zu arbeiten. Damit bei jedem einzelnen Fall konsequent dokumentiert und kritisch nachbereitet wird, um die nächste Fixierung überflüssig zu machen und zu verhindern, dass der nächste René wieder über Stunden fixiert vor uns liegt.
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