Bei uns in Hessen ist es so, dass wenn man seine Praxis verkauft hat und noch ein wenig in seiner alten Praxis aushelfen möchte den Status eines „ angestellten Zahnarztes“ erfüllen muss. Neben dem Genehmigungsprozess über einen Zulassungsausschuss mit seinem Papierkram und Kosten von 800.- muss man noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Haben die Angst man sei nach Verkauf der Praxis kriminell geworden?