Begehung durch Landesamt für Verbraucherschutz – (Einzelpraxis, 1 Behandler):
Forderung: Arbeitsanweisung zum Umgang mit kritischen Vorkommnissen bei Medizingeräten (Meldekaskade etc.) erstellen.
Rückfrage meinerseits: Soll ich tatsächlich für mich selbst (Denn wer sonst ist hierfür verantwortlich? Und für die Angestellten gab es eine schriftlich fixierte Anweisung.) eine schriftliche Arbeitsanweisung erstellen?
Antwort: Selbstverständlich!
Noch Fragen? Zum Glück kann ich bald zusperren.