Bildet eine Schwangere Antikörper gegen den Rhesusfaktor ihres Kindes, drohen schwere immunologische Komplikationen. Wann der richtige Zeitpunkt für die Prophylaxe ist.
Anti-D-Immunglobulin ist ein aus menschlichem Blutplasma hergestelltes Arzneimittel, das fertige Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor (Rh) D, enthält. Der Rhesusfaktor ist ein Eiweiß auf der Oberfläche roter Blutkörperchen. Rh(D) ist eine Variante davon. Es gibt Menschen, die dieses Antigen besitzen und Menschen, die es nicht besitzen. Erstere werden als Rh(D)-positiv bezeichnet und Letztere als Rh(D)-negativ. Wenn jetzt eine Rh(D)-negative Frau ein Rh(D)-positives Kind in sich trägt, kann das Immunsystem der Schwangeren Antikörper gegen den Rhesusfaktor D des Fötus bilden, sobald rote Blutkörperchen des Kindes in ihren Blutkreislauf gelangen. Das passiert besonders häufig rund um die Geburt, kann aber auch während der Schwangerschaft bei Blutungen, Eingriffen oder Verletzungen vorkommen. Diesen Vorgang nennt man Sensibilisierung. Der Körper der Frau hat damit gelernt, den Rhesusfaktor D zu bekämpfen. Für das erste Kind ist das oft noch kein Problem und der Vorgang hat häufig auch keine oder nur geringe Folgen.
Problematisch wird es in späteren Schwangerschaften, wenn wieder ein Rh(D)-positives Kind heranwächst. Dann können die Anti-D-Antikörper der Mutter über die Plazenta in den kindlichen Blutkreislauf gelangen und die roten Blutkörperchen des ungeborenen Kindes angreifen und zerstören. Das kann Blutarmut und schwere Schäden auslösen – ei Phänomen, das als Morbus haemolyticus fetalis bzw. Morbus haemolyticus neonatorum beschrieben wird. Im schlimmsten Fall resultiert daraus der Tod des Fötus.
Um das zu verhindern, wird das Anti-D-Immunglobulin als passive Immunisierung gegeben. Das Ziel ist es nicht, das Kind zu behandeln, sondern das Immunsystem der Mutter davon abzuhalten, eigene Anti-D-Antikörper zu bilden. Die verabreichten Anti-D-Antikörper binden im mütterlichen Blut die Rh(D)-positiven roten Blutkörperchen, die vom Kind stammen. So verhindern sie in über 99 Prozent der Fälle die Sensibilisierung der Mutter. Vorausgesetzt, es wird eine ausreichend hohe Dosis früh genug verabreicht, nachdem die Mutter mit den Rh(D)-positiven Erythrozyten des Kindes in Kontakt kam.
Die Fachinformation geht von einer Rh(D)-inkompatiblen Schwangerschaft aus, wenn der Fötus oder das Neugeborene Rh(D)-positiv oder Rh(D)-unbekannt ist. Das gilt laut Fachinformation auch, wenn der Vater Rh(D)-positiv oder Rh(D)-unbekannt ist. Wie genau das Anti-D-Immunglobulin die Sensibilisierung unterdrückt, ist nicht bekannt. Ist das Kind Rh(D)-negativ, passiert in Bezug auf den Rhesusfaktor D nichts. Ist die Mutter Rh(D)-positiv, hat ihr Immunsystem in Bezug auf Rh(D) auch keinen Grund, Antikörper gegen ein Rh(D)-positives Kind zu bilden.
In Deutschland gehört die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors zur Vorsorge. Bei einer der ersten Vorsorgeuntersuchungen wird außerdem ein Antikörper-Suchtest durchgeführt. Dieser Antikörper-Suchtest wird zwischen der 23+0 und 26+6 Schwangerschaftswoche wiederholt. Zusätzlich kann der Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes schon vor der Geburt aus mütterlichem Blut bestimmt werden. In Deutschland ist dieser Test bei Rh(D)-negativen Schwangeren mit Einlingsschwangerschaft eine Regelleistung.
Ein Ansatz dafür ist der Rhesus-D-nicht-invasive Pränataltest (RHD-NIPT). Dabei wird ab etwa der 12. Schwangerschaftswoche kindliches Erbmaterial (zellfreie DNA) im Blut der Mutter untersucht, um den Rhesusfaktor D des Kindes zu bestimmen. Zeigt der Test, dass das Kind ebenfalls rhesus-negativ ist, kann auf Anti-D-Immunglobulin verzichtet werden. Für die Anti-D-Prophylaxe gibt es 2 Zeitpunkte. Eine Gabe erfolgt in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche. Eine weitere Gabe erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt, wenn das Kind Rh(D)-positiv ist.
Anti-D-Immunglobulin soll auch dann gegeben werden, wenn es besonders wahrscheinlich ist, dass kindliches Blut in den Blutkreislauf der Mutter gelangt. Das kann zum Beispiel nach Eingriffen wie einer Fruchtwasseruntersuchung passieren. Das gilt auch nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch. Ebenso kann das nach einem stumpfen Bauchtrauma, zum Beispiel nach einem Unfall nötig sein. Als Standard-Einzeldosis werden 300 Mikrogramm (1.500 IE) für die präpartale Prophylaxe in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche gegeben. Nach Komplikationen in der Schwangerschaft soll die Gabe so schnell wie möglich innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Wenn mehr als 72 Stunden vergangen sind, soll das Arzneimittel trotzdem so schnell wie möglich gegeben werden.
Bei jeder neu auftretenden Komplikation ist eine erneute Prophylaxe vorgesehen. Falls erforderlich, kann die Prophylaxe in Abständen von 6 bis 12 Wochen während der Schwangerschaft wiederholt werden. Für die Zeit nach der Geburt wird ebenfalls eine Einzeldosis von 300 Mikrogramm verwendet, die der Mutter so schnell wie möglich innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt eines Rh(D)-positiven Kindes gegeben werden soll. Die postpartale Dosis soll auch dann gegeben werden, wenn vorher bereits eine präpartale Prophylaxe erfolgt ist. Wenn der Verdacht besteht, dass besonders viel kindliches Blut in den Blutkreislauf der Mutter gelangt ist, soll das Ausmaß bestimmt werden. Gegebenenfalls sollen dann zusätzliche Dosen von Anti-D-Immunglobulin gegeben werden.
Anti-D-Immunglobulin kann entweder langsam in die Vene oder als Injektion in den Muskel gegeben werden. Bei einem Body-Mass-Index ab 30 ist die intravenöse Gabe zu erwägen. Laut Fachinformation sollen die Patientinnen wie bei allen Blutprodukten mindestens 20 Minuten nach der Gabe beobachtet werden. Mögliche Nebenwirkungen sind unter anderem Fieber, Unwohlsein, Schüttelfrost, Kopfschmerz und Hautreaktionen wie Rötungen und Juckreiz. Selten werden Überempfindlichkeit bis hin zum anaphylaktischen Schock beschrieben. Bei einer schweren Thrombozytopenie, also bei einem starken Mangel an Blutplättchen, oder bei anderen Gerinnungsstörungen darf Anti-D-Immunglobulin nicht in den Muskel verabreicht werden. Außerdem ist das Präparat nicht für Rh(D)-positive Personen gedacht und auch nicht für Frauen, die bereits eigene Anti-D-Antikörper gebildet haben.
Wichtig zu wissen ist, dass Immunglobuline die Wirkung von Virus-Lebendimpfstoffen bis zu drei Monate abschwächen können, zum Beispiel bei Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken. Bei Arzneimitteln aus menschlichem Blut oder Plasma besteht zudem ein Restrisiko, Erreger zu übertragen, auch wenn die Spender sorgfältig ausgewählt, die Spenden sowie Plasmapools getestet und Herstellungsschritte zur Inaktivierung oder zur Entfernung von Viren angewandt werden.
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