HiMi-Rezepte in der Apotheke
Die Bürokratie bei Hilfsmittelrezepten ist inzwischen viel zu viel und zum Teil überflüssig.
Es muß so viel an Regeln beachtet werden und die Regeln und Abrechnungspreise sind bei jeder Krankenkasse anders.
Kurzes Lesen des Rezeptes:
nur ein Hilfsmittel (HiMi) verordnet?
Keine Abrechnung mit einem Arzneimittel etc. zusammen möglich.
Diagnose drauf?
Wie erkenne ich überhaupt eine falsche, eigtl. nicht meine Aufgabe/ Ausbildung.
Verbrauchszeitraum drauf?
Nur bei bestimmten HiMi notwendig.
Jetzt wird es spannend:
Hat das verordnete HiMi eine HiMi-Nummer?
Wenn nicht, ist es kein HiMi, das die Krankenkasse zahlt. Peakflowmeter 1 macht das gleiche wie Peakflowmeter 2, hat aber keine HiMi-Nr. Zurück zum Arzt, neues Rezept holen.
DÜRFEN wir bei dieser Krankenkasse beliefern?
In den sich ständig verändernden Verträgen nachschlagen. Krankenkassen kommunizieren nicht klar jede Änderung, könnte die Retaxquote schmälern.
Spannend auch bei benachbarten Bundesländern. Apotheke in Bayern und Patient mit AOK Bad.-Württ. (nur ein paar km entfernt), jede AOK hat andere Regeln, auch wenn man einen HiMi-Vertrag hat, werden Änderungen nicht kommuniziert. Weil da eine Bundeslandgrenze ist, was soll das? Vergesst als AOK-versicherte Diabetiker im Urlaub niemals das Spritzzubehör zu Hause!
In welcher Produktgruppe (PG) ist das HiMi eingeordnet?
Pessare z.B. bei Inkontinenz, macht beim Großteil der Patientinnen auch Sinn. Wir hatten aber eine Schwangere mit drohender Frühgeburt und ohne Inkontinenz vor uns. Wir haben keinen Inko-Vertrag, für uns nicht wirtschaftlich. Auch wenn es schnell gehen muß, Antrag auf Genehmigung mit Dringlichkeit schreiben und hoffen, dass das jemand in der Krankenkasse vor dem Wochenende bearbeitet. Klinik wäre teurer, das HiMi-Budget aber gespart.
Welchen Preis erstattet die Krankenkasse für das HiMi?
Kann z.B. bei Augenpflastern zur Schieltherapie auch unter Einkaufspreis sein.
Übersteigt die verordnete Menge den Quartalsbedarf?
Dann die Zuzahlung erheben, die für 2 Quartalsrezepte zu zahlen wäre. Ich habe keine Ahnung, wieviel Pennadeln der Diabetiker täglich braucht. Ich bin froh, wenn die Nadeln regelmäßig gewechselt werden.
Bei der Abgabe des HiMi an die Patienten unbedingt an die Patientenunterschrift auf der Rückseite des Rezeptes denken! Sonst war die ganze Arbeit umsonst und wir bekommen eine (Voll)Retax.
Mir fehlt auch eine finanzielle Verhältnismäßigkeit für gängige und tägliche Hilfsmittel in den Apotheken.
Wir haben eine MS-Patientin, die regelmäßig Infusionen mit Tysabri bekommt. Das Medikament für ca. 2.500€ ohne Unterschrift, bequem per eRezept. Das Infusionsset für unter 2€ nur mit Unterschrift auf Papierrezept, das als analoges Rezept erst beim Arzt geholt werden muß und dann an die Krankenkasse geschickt wird. Beim Papierrezept müssen wir mehr achtgeben, Diagnose drauf?, Patientenunterschrift? Welch Irrsinn.
Beim Typ-1-Diabetiker muß die Diagnose aufs Rezept für die Pennadeln. Gleichzeitig wird ein Rezept für Insuline eingelöst. Eigtl. ein klarer Fall. Nicht für die Krankenkasse, wo die HiMi-Stelle angeblich nicht über die Grunderkrankung Bescheid weiß. Gehts noch?
Bei einer Heimbelieferung wird es irre, weil eigtl. Patient oder Betreuer das Rezept unterschreiben muß. Wie geht das bei einem Heim mit Demenzkranken oder körperlich und geistig Behinderten? Irgendjemand bei den Krankenkassen prüft auch diese Unterschriften, kostet dort (überflüssige) Arbeitszeit und Gehalt. An der Erkrankung und der Therapie ändert die Unterschrift nichts. Es ist eine fiese Retaxmöglichkeit nur wegen Formfehlern.
Und unbedingt wissen, bei welcher Krankenkasse die Hilfsmittelnummer oder die Pharmazentralnummer (PZN) aufs Rezept muß.
Hilfe, ein Hilfsmittel!