Die STIKO hat im letzten Jahr fleißig Impfempfehlungen geändert – da kann man schnell den Überblick verlieren. Was ihr wissen müsst, um Ordnung ins Impfchaos zu bringen.
In der Vergangenheit war die vierte Kalenderwoche jedes Jahres die spannendste für alle impfenden Ärzte, denn im 4. Epidemiologischen Bulletin wurde regelmäßig die neue, aktualisierte Impfempfehlung der STIKO publiziert. Doch in diesem Jahr – und wohl auch künftig – bringt das Bulletin Ende Januar eine Zusammenfassung der letzten Monate und der publizierten Änderungen des vergangenen Jahres heraus – die rechtliche Basis für unser Impfen in der Praxis. So sei dies zum Anlass genommen, an solche wichtigen „alten“ Neuregelungen zu erinnern – und einen kritischen Blick auf diese zu werfen, wo ein solcher notwendig erscheint.
Das betrifft vor allem die Neuregelungen zur Impfung gegen Meningokokken. Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur Prävention invasiver Meningokokken-Erkrankungen angepasst und damit endlich auf ein massives Serogruppen-Replacement reagiert. Sie empfiehlt fortan für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren standardmäßig eine Impfung mit einem quadrivalenten Konjugat-Impfstoff gegen die Serogruppen A, C, W und Y. Impfungen gegen diese 4 Serogruppen sollen bis zum Alter von < 25 Jahren nachgeholt werden. Die bislang empfohlene monovalente Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im Alter von 12 Monaten entfällt, was durchaus Sinn macht, da diese Serogruppe über alle Altersklassen hinweg nur noch weniger als 4 % der Erkrankungsfälle induziert. Bereits am 23.01.2025 hatte die STIKO eine Standard-Impfung gegen Meningokokken B für alle Säuglinge und Kleinkinder ab dem Alter von 2 Monaten bis zum 5. Geburtstag empfohlen. Diese schützt vor dem Serotyp B, der in diesem Alter im Vergleich zu anderen Lebensabschnitten bei weitem am häufigsten auftritt.
Aber – und hier muss Kritik ansetzen – gegen Meningokokken der in diesem Alter zweithäufigsten Serogruppe Y lässt die neue Empfehlung alle unter 12-Jährigen ungeschützt. Und im Alter von 12 bis 25 Jahren dominiert ebenfalls der B-Serotyp – nicht die dann laut Empfehlung zu beimpfenden Y, W, A und C. Dass hierdurch viele Kinder ungeschützt vor Meningokokken-Infektionen bleiben, schränkt die Sinnhaftigkeit dieser Neuregelung zumindest ein. Ebenso taucht die Gruppe der über 80-Jährigen, bei denen Y-Meningokokken einen weiteren Peak bilden, in der Empfehlung nicht auf. Ein Blick in die ausführliche wissenschaftliche Begründung im Bulletin 44/2025 bestätigt dann auch, dass bei weitem nicht nur wissenschaftlich-epidemiologische Fakten diese Neuregelung bei seltenen – aber häufig kompliziert, ja tödlich verlaufenden – Meningokokken-Erkrankungen bestimmt haben, sondern sehr wohl auch wirtschaftliche.
Erfreulicherweise gibt es bei den anderen Punkten weit weniger Zündstoff. So bei der Anpassung der STIKO-Indikationsimpfempfehlung gegen Pneumokokken für 2- bis 17-Jährige mit erhöhtem Risiko für schwere Erkrankungen: Hier empfiehlt sie jetzt die Impfung mit PCV20. Die letzte bisher noch aufgeführte Anwendung des 23-valenten Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) – alleine oder im Rahmen eines sequenziellen Impfschemas – wird nicht mehr empfohlen. Dies macht sehr wohl Sinn, denn der 20-valente Impfstoff schützt zwar gegen 3 Serogruppen weniger als der PPSV23, aber – wie alle Konjugat-Impfstoffe – dafür viel besser, viel länger und verhindert v. a. auch ein (meist symptomloses) Pneumokokken-Trägertum. Die STIKO-Empfehlung gibt exakte Hinweise zum Einsatz dieses Impfstoffes je nach Impfstatus und individuellem Erkrankungsrisiko. Ausführliche Angaben finden sich im Bulletin 2/2026. Auch bei den Pneumokokken wird ein zu erwartendes Serogruppen-Replacement in naher Zukunft zu weiteren Änderungen der Impfempfehlung Anlass geben. Erfreulicherweise wurden – und werden – hierfür bereits potente Impfstoffe entwickelt.
Bei der RSV-Impfung gab es nur eine kleine, aber sensationelle Änderung: Die STIKO empfiehlt für die RSV-Impfung jetzt neben den beiden proteinbasierten RSV-Impfstoffen auch einen mRNA-RSV-Impfstoff – der erste nicht gegen Covid-19 gerichtete mRNA-Impfstoff. Die einmalige Impfung wird für alle Personen ≥ 75 Jahren als Standardimpfung und für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer relevant beeinträchtigenden Grunderkrankung sowie für Bewohner in Einrichtungen der Pflege als Indikationsimpfung empfohlen. Eine präferenzielle Empfehlung für einen der Impfstoffe hat die STIKO nicht ausgesprochen. Ausführliche Angaben finden sich im Bulletin 15/2025.
Erfreulich – wenn nicht längst überfällig – war dagegen, dass die STIKO ihre Indikationsimpfempfehlung für Herpes zoster angepasst hat. Sie empfiehlt die Impfung mit dem HZ-Totimpfstoff zukünftig auch für Personen ≥ 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz, und bei Patienten, die bedroht sind, infolge schwerer Ausprägungen einer chronischen Grunderkrankung an Herpes zoster zu erkranken. (Details im Epidemiologischen Bulletin 45/ 2025). Dass die STIKO diese Impfung nicht auch bei Personen dieser Altersgruppe empfiehlt, wenn solche eine Herpes-zoster-Erkrankung durchgemacht haben, kann schwer nachvollzogen werden. Erhöht doch bereits eine solche das Risiko, erneut zu erkranken ganz erheblich, was sich mit jedem Rezidiv weiter steigert.
Bei Haemophilus influenzae (Hib) zeigt die STIKO, dass sie sehr wohl auch auf regionale Risiken zu reagieren weiß. Anlässlich eines akuten Ausbruchsgeschehens von Hib-Erkrankungen unter Erwachsenen in Norddeutschland hat sie ihre Indikationsimpfempfehlung und die Empfehlungen zur postexpositionellen Chemoprophylaxe im Rahmen von Hib Ausbruchsgeschehen angepasst. Ausführliche Angaben zur konkreten Umsetzung finden sich im Bulletin 34/2025.
Da die Impfempfehlung gegen Chikungunya etwas kompliziert ausgefallen ist, wird auch diese eigens erneut aufgeführt. Empfohlen wird die Impfung gegen dieses Virus bei Reisen in Gebiete mit aktuellem Chikungunya-Ausbruchsgeschehen oder bei wiederholten Aufenthalten in einem Endemiegebiet für Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Eine berufliche Indikation besteht für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Chikungunya-Viren gemäß Biostoffverordnung ausüben. Die STIKO empfiehlt dazu den attenuierten Lebend-Impfstoff Ixchiq für Personen im Alter von 12 bis 59 Jahren oder den Totimpfstoff Vimkunya für Personen ≥ 12 Jahre. Ausführliche Angaben hierzu finden sich im Bulletin 28/2025.
Auch zum Schutz gegen Mpox hat die STIKO ihre Impfempfehlungen angepasst: Die Impfung wird für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko empfohlen. Männer und trans- sowie nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, und Sexarbeiter werden beispielhaft genannt. Detailliert geht das Bulletin 29/2025 auf diesen dann wichtigen Impfschutz ein.
Bei den Impfungen gegen Influenza schließlich hat die STIKO aufgrund der weltweiten Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Vögeln sowie der vermehrten Nachweise von H5Nx in diversen Säugetierklassen ihre Indikationsimpfempfehlung angepasst. Eine jährliche Influenza-Impfung mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff im Herbst/Winter ist nun auch für Personen empfohlen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln oder Robben haben. (Siehe Bulletin 29/2025).
Nichts wirklich Neues zwar im Januar – doch vielerlei Altes an Neureglungen der STIKO-Impfempfehlungen, woran intensiv erinnert sei. Und gewiss werden weitere geänderte, auch neue Empfehlungen nicht bis zum Januar 2027 auf sich warten lassen. Wir bleiben da dran.
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