Wer das Monster Entlassrezept erschaffen hat, gehört in die Klapse. Nur N1 verschreibungsfähig, außer es ist keine N1 definiert. Wie kriege ich das raus? In dem ich in die Packungsgrößenverordnung schaue, was nicht ohne ein dreijähriges Studium zum Erfolg führt. Ist eine N1 definiert, aber nicht auf dem Markt, darf ich den Patienten nicht versorgen!
Dann muss ich alle Packungen in N1 am Freitag nachmittag für den Patienten bestellen, die er schon am Samstag abholen kann, um sich über die winzigen Packungen für den gleichen Preis wie Große zu beschweren und am Montag zum Hausarzt zu gehen und sich große Packungen aufschreiben zu lassen (-->Doppelbehandlung).
So einen Unfug gibt es nur in Deutschland.