Bisher scheitert die Lebendspende einer Niere in Deutschland oft an Inkompatibilität – obwohl ein nahestehender Mensch spenden möchte. Wird die Überkreuzspende bald die Transplantationslisten verkürzen?
In Deutschland sollen künftig neue Wege der Lebendnierenspende möglich werden. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes, der aktuell erstmals im Bundestag beraten wird, sieht vor, die sogenannte Nieren-Überkreuzspende sowie die nicht gerichtete anonyme Nierenspende künftig zu erlauben. Gleichzeitig soll auch der Vorrang postmortaler Organe vor der Lebendspende aufgehoben werden. Ziel ist es, mehr Transplantationen zu ermöglichen und die lange Warteliste für Spendernieren zu verkürzen.
Bei der Nieren-Überkreuzspende handelt es sich um ein Tauschsystem zwischen mindestens zwei Spender-Empfänger-Paaren. In jedem Paar gibt es eine erkrankte Person, die eine Niere benötigt, und eine nahestehende Person, die grundsätzlich bereit wäre zu spenden – medizinisch aber nicht kompatibel ist. Statt einer direkten Spende überkreuzt sich der Weg der Organe: Der Spender aus Paar A gibt seine Niere an den Empfänger aus Paar B, während der Spender aus Paar B an den Empfänger aus Paar A spendet. Dieses Prinzip lässt sich erweitern. Kommt ein weiteres Paar oder ein anonymer Spender hinzu, können sogenannte Spenderketten entstehen. Ein Organ löst dann mehrere Transplantationen nacheinander aus.
International ist dieses Modell längst etabliert. Länder wie die Niederlande, Spanien, die USA oder Kanada nutzen Überkreuz- und Kettenspenden seit Jahren erfolgreich – Deutschland hinkt hinterher. Nach aktuell geltendem Recht ist eine Lebendorganspende nur erlaubt, wenn Spender und Empfänger „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ – anderenfalls machen Ärzte sich strafbar, wenn sie an einer Lebendorganspende mitwirken. Laut Prof. Dorothea Kübler vom Wissenschaftszentrum Berlin führe diese Sonderrolle dazu, dass deutsche Patienten und ihre Lebendorganspender regelmäßig ins Ausland gehen müssten, um eine Überkreuzspende zu ermöglichen.
Der Gesetzesvorschlag ist die Reaktion auf einen enormen Handlungsdruck: Rund 6.400 Menschen warten hierzulande auf eine Spenderniere, die durchschnittliche Wartezeit beträgt etwa acht Jahre. Zwar werden jährlich rund 2.000 Nierentransplantationen durchgeführt, doch nur etwa 600 davon stammen aus Lebendspenden. Durch die geplanten Neuregelungen könnten nach Einschätzung von Fachleuten etwa 100 zusätzliche Transplantationen pro Jahr ermöglicht werden. „Dies entspricht einer Steigerung der Zahl der Lebendspenden um rund 15 Prozent“, erläutert Prof. Kai Schmidt-Ott von der Medizinischen Hochschule Hannover. Zwar werde das Organproblem dadurch nicht vollständig gelöst, doch die neue Regelung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Neben dem medizinischen Nutzen sprechen auch ökonomische Gründe für die Ausweitung der Lebendspende. „Grundsätzlich führen Nierentransplantationen zu enormen Kostensenkungen, weil sie die teure Dialyse überflüssig machen“, betont Kübler. Zudem profitierten Patienten gesundheitlich stärker von Lebend- als von postmortalen Spenden.
Ein zentrales Thema in der Debatte ist die Freiwilligkeit der Spende. Kritiker befürchten, dass Überkreuz- und Kettenspenden den sozialen Druck auf Angehörige erhöhen könnten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb zusätzliche Schutzmechanismen vor, darunter eine gesetzlich verankerte psychosoziale Begleitung und unabhängige Prüfverfahren. Gleichzeitig bleibt die Lebendspende streng reguliert, um jede Form der Kommerzialisierung auszuschließen. Prof. Silke Schicktanz, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin in Göttingen, betont, dass es im familiären Kontext genauso wichtig ist, die Autonomie zu sichern, besonders da dort häufig schon im Vorfeld klar sei, wer spenden soll oder will. Sie schlägt zur unabhängigen Aufklärung die Einrichtung einer übergreifenden Vermittlungsstelle zum Schutz der Autonomie der Spender vor. In Bezug auf mögliche Kettenspenden fordert Schicktanz zudem die Auseinandersetzung mit einem besonderen Problem: Den Fall, dass ein Spender im Falle eines zeitlichen Verzögerung seine Entscheidung zurückzieht und von einer Spende absieht. Es sei ethisch fragwürdig, einen Spender in diesem Fall zu einer Spende zu zwingen, doch „zugleich baut das System darauf auf, dass eine Zusage eingehalten wird“, so Schicktanz.
Trotz dieser offenen ethischen und organisatorischen Fragen begrüßen viele Fachleute den neuen Gesetzentwurf. Für Patienten auf der Warteliste könnte das reale Konsequenzen haben: Jede zusätzliche Transplantation bedeute nicht nur ein Ende der Dialyse, sondern verkürze auch die Wartezeit für andere, so Prof. Klemens Budde, Transplantationsmediziner an der Charité. „Insgesamt ist das neue Gesetz ein großer Fortschritt. Es erweitert die Möglichkeiten der Lebendspende, stärkt den Schutz der Spenderinnen und Spender und bringt Deutschland international wieder auf Augenhöhe“. Aus seiner Sicht rechtfertige jeder Mensch, der somit von der Warteliste genommen werden kann die Gesetzesänderung.
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