Ist deine Apotheke vor Blackouts geschützt? Die meisten werden hier wohl mit Nein antworten. Warum das gefährlich ist – und wie ihr’s besser macht.
Der großflächige Stromausfall im Berliner Südwesten im Januar 2026 (u. a. nach einem Brandanschlag am Kraftwerk Lichterfelde) war ein Realitätscheck: Mehrere Tage ohne Netzstrom sind kein theoretisches Szenario mehr – und Apotheken trifft es besonders. Hier geht’s nicht nur um Licht, Schiebetüren und Komfort, sondern zentrale Versorgungsprozesse wie Kühlung, Kasse, Warenwirtschaft und Anbindung an digitale Gesundheitsinfrastruktur.
Was passiert im Detail? Klar, ohne Strom fallen zuerst alle stromabhängigen Grundpfeiler des Betriebs aus – und damit auch scheinbar kleine Dinge, die aber den Alltag tragen. Die ABDA unterscheidet für den Strom-Krisenfall einen Grundbetrieb (keine zusätzliche Energiequelle, Arbeiten nur noch analog) und einen erweiterten Betrieb (eigene Energieversorgung, je nach Priorisierung teilweise bis vollständig arbeitsfähig).
Im Grundbetrieb sind typischerweise betroffen:
Die Apothekerkammer Berlin machte im Zuge des Berliner Ausfalls deutlich: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Notstromgenerator zu betreiben – die Vorsorge liegt im Verantwortungsbereich der Apothekenleitung. Gleichzeitig endet die Verpflichtung zu Notdienst und ständiger Dienstbereitschaft nicht automatisch. Wenn die Apotheke durch den Stromausfall über längere Zeit nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, soll die Apothekenleitung unverzüglich das LaGeSo informieren und das Vorgehen abstimmen.
Für die Praxis heißt das: Ein Ausfallkonzept ist nicht nur „nice to have“, sondern hilft auch, gegenüber Aufsicht und Kammer nachvollziehbar zu machen, was noch möglich ist – und wo Grenzen liegen. Kühlpflichtige Ware ist das naheliegendste Risiko, aber nicht das einzige. Apotheken müssen Lagerbedingungen grundsätzlich so organisieren, dass eine Lagerung unter 25 °C möglich ist (ApBetrO § 4 Abs. 2d).
Bei Stromausfall empfiehlt die ABDA ein sehr pragmatisches Vorgehen: Beginn dokumentieren, Kühlschranktemperatur regelmäßig kontrollieren (möglichst ohne zusätzliches Öffnen), und – wenn nötig – mit vorbereiteten Kühlboxen/Kühlakkus sowie Temperaturloggern arbeiten. Außerdem sollten Stabilitätsdaten besonders temperatursensibler Arzneimittel (Fach-/Herstellerinfo) greifbar sein, weil die zulässige Zeit außerhalb je nach Produkt stark variiert.
Hier lohnt eine ehrliche Unterscheidung zwischen Arzneimittelbestand und Betriebsfähigkeit. Beim Bestand gilt: Der Apothekenleiter hat Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht (ApBetrO § 15). Das ist eine wichtige Systemreserve – hilft aber nur, wenn Abgabe, Dokumentation und (bei Kühlware) Lagerkette nicht kollabieren.
Bei der Betriebsfähigkeit schlägt die ABDA eine Einteilung nach Schutzziel vor:
Realistisch ist: Ohne zusätzliche Energiequelle lässt sich je nach Tageslicht und Setup oft nur sehr eingeschränkt analog arbeiten – häufig eher Stunden als Tage, vor allem wegen Kasse, EDV und Kühlung. Mit USV/Powerstations kann man gezielt priorisierte Verbraucher (z. B. Router/Server für sauberes Herunterfahren, ein Arbeitsplatz, Beleuchtung, Temperaturmonitoring) überbrücken – eher im Stundenbereich (Schutzstufe 1–2).
Für mehrere Tage kommt man an Notstrom (Generator + Treibstoff) kaum vorbei. Das BBK nennt als Richtwert für Betreiber die Bevorratung von Treibstoff für mindestens 72 h Notstrombetrieb. Genau daran scheitert es in der Praxis oft: nicht am Generator selbst, sondern an Aufstellung, sicherer Einspeisung, Wartung – und dem Nachschub.
1. Notstrom
Die ABDA rät zu Notstromlösungen, die explizit für den Notbetrieb gedacht sind, und weist darauf hin, dass einfache Generatoren Spannungsspitzen erzeugen können, die empfindliche IT schädigen (Kassensoftware, Programme, Hardware). Invertergeneratoren liefern gleichmäßigere Qualität. Zusätzlich kommen USV, Batteriespeicher und Hybridlösungen als Puffer infrage. Wichtig ist auch: Die Aufstellung ist komplex (Netzeinbindung, Abgasführung, Kraftstofflagerung) und sollte durch Fachkräfte geplant werden.
2. Kommunikation
Wenn Mobilfunk und Internet instabil werden, sind Powerbanks allein nicht die Lösung. Die ABDA empfiehlt u. a. alternative Kommunikationsmittel (z. B. Mobilfunk-/LTE-Router, Funk/Radio, in manchen Fällen Satellitenlösungen). Besonders wichtig: Kontaktlisten, Zuständigkeiten und Treffpunkte im Team vorab festlegen. Ergänzend kann man in Berlin auf behördliche Strukturen verweisen: Die Stadt hält „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ bzw. Informationspunkte vor, die in Ausnahmesituationen geöffnet werden und Informationen sowie begrenzt Hilfe und Notrufvermittlung bieten.
3. Analoge Prozesse auf den Ernstfall vorbereiten
Papierformulare für Abgabe- und Dokumentationspflichten, Rechnungsblock, vorbereitete Aushänge, manuelle Notdienst- und Personalpläne: Das klingt banal, entscheidet aber darüber, ob die Offizin im Grundbetrieb überhaupt arbeitsfähig bleibt.
4. Sicherheit & Wärme: Bitte kein Improvisieren!
Bei Kälteperioden ist Frostschutz wichtig (z. B. Wasserzufuhr absperren, Leitungen ggf. entleeren), gleichzeitig warnt der GDV ausdrücklich vor gasbetriebenen Heizgeräten in geschlossenen Räumen sowie vor Holz-/Holzkohlegrills zum Heizen (Lebensgefahr durch Sauerstoffmangel/Kohlenmonoxid). Solche Hinweise gehören in jede interne Unterweisung.
Der Blick auf die Versicherungen ist wichtig, aber er ersetzt kein vorbereitet-sein. Laut Pharmazeutischer Zeitung ist der Stromausfall als eigenständiges Ereignis in der Inhaltsversicherung in der Regel nicht automatisch mitversichert. Kühlpflichtige Ware kann jedoch oft zusätzlich eingeschlossen werden (Prüfung von Umfang und Höhe). Sachschäden durch Folgeereignisse – etwa ein Leitungswasserschaden nach Frost, wenn ohne Strom die Wärmepumpe ausfällt und Rohre platzen – können über die Inhaltsversicherung abgedeckt sein; wenn dadurch der Betrieb nicht möglich ist, kann eine Betriebsunterbrechung greifen. Außerdem kann eine Elektronikversicherung gegen Überspannungsschäden relevant sein, wenn nach Netzausfall der Strom wiederkehrt.
Wer seine Apotheke gegen Blackouts absichern will, sollte nicht mit dem Generator anfangen, sondern mit der Frage: Welche minimalen Leistungen müssen wir wie lange aufrechterhalten? Die ABDA liefert dafür eine praktikable Logik und Vorgehensweise (Schutzstufe 1–3 bis 72 h). Daraus folgt eine Prioritätenliste (Kühlung, minimale Beleuchtung, Dokumentation, Kommunikation, ggf. ein TI-/EDV-Kernbetrieb) – und erst dann die Entscheidung, ob USV/Powerstations reichen oder ob ein professionell integriertes Notstromkonzept nötig ist. Parallel sollten analoge Workflows und Kommunikationswege trainiert werden, weil Netze im Ernstfall schneller wegbrechen können, als man vielleicht in ruhigeren Zeiten glaubt.
Bildquelle: Murat Onder, Unsplash