Im Bundestag werden strengere Regeln für Medizinalcannabis intensiv diskutiert, insbesondere zu Telemedizin, Versandhandel und Rezeptausstellungen. Kritiker:innen fordern, dass Rezepte künftig ausschließlich über persönlichen Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen ausgestellt werden dürfen und Medizinalcannabis nicht mehr von Apotheken versendet werden darf. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Zugang stärker zu kontrollieren und möglichen Missbrauch zu verhindern. Doch stimmen die Missbrauchsvorwürfe und welche Konsequenzen hätten diese Änderungen für Patient:innen?
Importzahlen und Missbrauchs-Vorwürfe
Seit Inkrafttreten des MedCanG im April 2024 stiegen die Importe von Cannabisblüten stark an, die BfArM meldet einen Zuwachs von 170 % im zweiten Halbjahr 2024. Verordnungen über die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wuchsen hingegen nur moderat, was Gesetzgeber als Missbrauchshinweis sehen.
Doch kann der Bedarf an Medizinalcannabis an den GKV-Verordnungszahlen gemessen werden? Laut dem Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) resultiere der Anstieg aus der vereinfachten Neubewertung durch die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetzt von Medizinalcannabis. Dadurch können viele Patient:innen, die sich vorher illegal versorgt haben, zu einer ärztlichen Therapie wechseln. Zudem erreichen nur 60 % der Medizinalcannabis-Importe Apotheken zur Patient:innenversorgung, wobei 40 % dem Reexport, der Weiterverarbeitung sowie der Forschung dienen oder aufgrund des Verfallsdatums vernichtet werden.
Im Faktencheck stellt der BPC die Annahme zu den Importmengen sowie weitere Unsicherheiten und Fehleinschätzungen zur Therapie mit Cannabisarzneimitteln wissenschaftlichen Erkenntnissen und Daten aus der Versorgungspraxis gegenüber. Dadurch möchte der Verband Missverständnisse auflösen und evidenzbasierte Diskussionen fördern. Weitere viel debattierte Themen wie Telemedizin, Suchtrisiken, Jugendschutz, oder Versorgungssicherheit werden behandelt.
Der Faktencheck-Bewertungen zeigen beispielsweise:
Laden Sie sich hier den die gesamte Broschüre des BPC „Medizinalcannabis im Faktencheck: Eine evidenzbasierte Einordnung aktueller gesundheitspolitischer Debatten“ herunter.
Konsequenzen einer pauschalen Verschärfung
Medizinalcannabis kann auf viele verschiedene Prozesse wie Schmerzwahrnehmung, Neurogenese und Immunreaktionen Einfluss nehmen. Daher findet es breite Anwendung bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und neurodegenerativen Erkrankungen, wenn Standarttherapien versagen oder nicht vertragen werden.
Ein generelles Verbot der Telemedizin sowie des Versandhandels für Medizinalcannabis würde vor allem Schwerkranke sowie Patient:innen in ländlichen Regionen treffen. Eine pauschale Verschärfung des MedCanG würde somit den Zugang zur cannabinoidbasierten Therapie erschweren und Patient:innen veranlassen, in den illegalen Markt auszuweichen. Dies wäre widersprüchlich zum Ziel der Versorgungs- und Patient:innensicherheit. Statt pauschalen Einschränkungen sollten laut dem BPC differenzierte regulatorische Vorgaben für den Einsatz von Videosprechstunden in den Fokus rücken. So kann Missbrauch verhindert werden, ohne den Zugang zu medizinischer Versorgung zu gefährden.
Die polarisierte Debatte braucht Differenzierung und eine gezielte Regulierung. Der Faktencheck Medizinalcannabis fördert faktenbasierte Diskussionen. Laden Sie die Broschüre hier herunter.
Aktuelle Informationen zur therapeutischen Anwendung von Medizinalcannabis finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.420pharma.de/fachbereich/arzt
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