Merz nennt den Krankenstand „zu hoch“ – und Warken will die telefonische Krankschreibung erneut prüfen. Welche Auswirkungen hat das auf die Wartezimmer?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellt die telefonische Krankschreibung (AU) infrage – und stärkt so Bundeskanzler Merz nach seiner Kritik an der Zahl der Krankheitstage deutscher Arbeitnehmer den Rücken. Warken kündigte an, die Regelung „auf den Prüfstand“ zu stellen. Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, Missbrauch auszuschließen. Genau das wolle man nun angehen – am liebsten mit „praktikablen Lösungen“.
Ausgelöst wurde die Debatte durch Kanzler Friedrich Merz, der bei einem Wahlkampfauftritt in Baden-Württemberg den Krankenstand in Deutschland als zu hoch bezeichnete: 14,5 Krankentage pro Beschäftigtem im Schnitt. Die telefonische AU sieht er als möglichen Treiber – und fragte öffentlich, ob das, was in der Corona-Pandemie sinnvoll war, „heute immer noch“ passt. Merz legte nach: Kurzfristige Krankmeldungen von ein bis zwei Tagen seien in dieser Zahl noch nicht einmal enthalten – inklusive dieser Fälle wäre der Krankenstand „deutlich höher“. Für die volkswirtschaftliche Leistung sei das nicht zuträglich.
Warken unterstützt den Kanzler und betont, dass das keine Kritik an tatsächlich Erkrankten und erstmal eine Tatsachenbeschreibung sei. Gleichzeitig sagt sie aber auch: Die niedrigschwellige Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung könne ausgenutzt werden. Rückenwind bekommt Merz zudem vom KBV-Chef Andreas Gassen, der die telefonische AU dem Tagesspiegel gegenüber als Einladung zum Missbrauch bezeichnete – schließlich könne man am Telefon kaum verlässlich beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist. Wenig überraschend kommt Gegenwind aus dem Lager von Karl Lauterbach (SPD). Der frühere Gesundheitsminister hatte die telefonische AU nach der Pandemie dauerhaft etabliert – und sprach jetzt von „Schikane“, sollte man das Instrument wieder einkassieren.
Wir haben Hausarzt Dr. Tim Knoop gefragt, wie sich die telefonische AU seit ihrer Einführung auf den Praxisalltag auswirkt – und welche Folgen es hätte, wenn sie künftig wieder abgeschafft würde:
Die telefonische AU hat unseren Praxisalltag mit Sicherheit erleichtert. Sie führt dazu, dass sich kranke Patienten nicht immer in die Praxis schleppen müssen und dabei sowohl uns als auch andere Patienten hier in der Praxis anstecken können. Dazu können wir asynchron arbeiten, das bedeutet, wir telefonieren dann, wenn wir Zeit haben. Ich bin davon überzeugt, dass sich Menschen durch die telefonische AU nicht leichter oder häufiger krankschreiben lassen. Hinter jeder AU steht eine individuelle Geschichte. Und auch in der persönlichen Sprechstunde ist eine ‚Detektivarbeit‘ zur Wahrheitsprüfung weder möglich noch sinnvoll. Ärztliche Entscheidungsfindung beruht immer auf Vertrauen. Pauschales Misstrauen gegenüber Patientinnen und Patienten ist nicht haltbar und gefährdet das Arzt-Patienten-Verhältnis. Aus meiner Erfahrung nutzt nur ein sehr kleiner Bruchteil das System aus, während die große Mehrheit berechtigte Anliegen hat und sich eher zu selten als zu oft krankmeldet. Eine Abschaffung der telefonischen AU würde vor allem Aufwand und Bürokratie erhöhen, ohne einen echten medizinischen Mehrwert.
Bei der Überprüfung der telefonischen AU prallen also nicht nur Parteipositionen aufeinander, sondern auch unterschiedliche Überzeugungen, ob man den Patienten vertrauen sollte oder alle unter Generalverdacht stellt. Für viele Praxen ist die telefonische AU schlicht ein Mittel, um Wartezimmer zu entlasten und mehr Patienten gerecht zu werden – für Kritiker ist es jedoch ein System, das viel zu leicht zu missbrauchen ist. Ob am Ende echte Missbrauchsbremsen kommen oder ob das einfach nur mehr Bürokratie bedeutet: Die Community dürfte sich schon mal vorsorglich den Kaffee nachfüllen.
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