Manche Patientinnen kommen mit Wunschzettel in die Sprechstunde: unnötige Antibiotika, Hormontests und Hysterektomien ohne Indikation. Wie ihr sie beratet, bevor euch Ressourcen flöten gehen.
In der Gynäkologie, wie auch in der gesamten Medizin, existiert eine Form der Überversorgung durch unnötige Diagnostik oder ungerechtfertigte Therapiemaßnahmen. Mehr Forensik und erhöhte Absicherungstendenz einerseits, wirtschaftlicher Druck und Ressourcenknappheit andererseits bilden ein Dilemma. Dazu kommen oft ungefilterte Patientenerwartungen, denen angemessen zu begegnen ist.
Eine 48-jährige Patientin fordert telefonisch einen Akuttermin. Sie schildert eine Dysurie, Pollakisurie und suprasymphysäre Schmerzen seit zwei Tagen, jedoch ohne Fieber und ohne Bedarf an Schmerzmitteln. Außerdem habe sie im Internet recherchiert und mache sich Sorgen über ihre Myome und eine Ovarialzyste, die bei der letzten Krebsvorsorge diagnostiziert wurde. Seit kurzem habe sie Hitzewallungen, Schlafstörungen und beobachte Zyklusunregelmäßigkeiten, die sie unbedingt abklären möchte. Am nächsten Tag und nach der empfohlenen vermehrten Flüssigkeitszufuhr gibt die Patientin bereits einen leichten Beschwerderückgang in der Sprechstunde an. Dennoch möchte sie ein Antibiotikum, „damit es schneller weggeht“. Erst als die Frauenärztin auf die Problematik von Resistenzentwicklungen und möglichen Nebenwirkungen hinweist, akzeptiert sie eine abwartende Haltung bei weiterhin reichlicher Flüssigkeitsaufnahme. Die Abgrenzung zum komplizierten Harnwegsinfekt mit Fieber, Flankenschmerzen und allgemeinem Krankheitsgefühl wird erläutert. Im Ultraschall stellt sich der bekannte Uterus myomatosus und die vordiagnostizierte einkammerige, glatt begrenzte Ovarialzyste von 3 cm dar, im Vergleich zum Vorbefund stabil und ohne Malignitätskriterien. Weder die Zyste noch die Myome verursachen klinische Beschwerden.
Die Patientin hat im Internet über Ovarial- und Uteruskarzinome recherchiert und denkt über eine Gebärmutter- und Eierstockentfernung nach. In einem ausführlichen Gespräch werden entsprechende Malignitätskriterien und Handlungsoptionen besprochen. Klinische Beschwerden einer möglichen Ovarialtorsion und Symptome eines Uterus myomatosus werden angeführt. Dann berichtet sie von beginnenden Wechseljahresbeschwerden, welche durch eine Blutabnahme „wie bei meiner Freundin“ unbedingt abgeklärt werden soll. Die Beschwerden seien neu, aber ihr berufliches oder privates Leben seien davon nicht beeinträchtigt.
Anamnestisch gibt es keine Hinweise auf eine Osteoporose. Die Frauenärztin unterstreicht, dass die geschilderten Beschwerden ein ausreichendes Indiz für den Beginn der Wechseljahre sind; eine Hormonbestimmung würde dies allenfalls bestätigen. Wichtig sind daher eine gesunde Lebensführung und eine eventuelle medikamentöse Unterstützung. Sie empfiehlt zunächst ein pflanzliches Präparat, zum Beispiel eine Kombination aus Traubensilberkerze (Cimicifuga racemosa) und Johanniskraut. Eine Hormontherapie und eventuelle Laborkontrollen könnten später eine gute Option sein. Schlussendlich wird ein regulärer Kontrolltermin in drei Monaten vereinbart, mit der Möglichkeit einer kurzfristigen Wiedervorstellung bei Beschwerdezunahme.
Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) hat praxisorientiert eine Top-5-Liste unnötiger Vorgehensweisen in der Gynäkologie veröffentlicht:
In Deutschland geben Experten bei unkompliziertem HWI, klinisch unauffälligen Myomen und Ovarialzysten ähnliche Handlungsoptionen wie ihre schweizerischen Kollegen. Dementsprechend wurde auch die Krebsvorsorgeuntersuchung im Jahr 2020 angepasst. Zytologische Abstriche ab dem 35. Lebensjahr sind nur noch alle 3 Jahre Bestandteil der kassenärztlichen Leistung und werden in Kombination mit einer Testung auf eine HPV-Infektion durchgeführt. Der alleinige zytologische Abstrich, auch PAP-Test genannt, wird ab dem 20. bis zum 35. Lebensjahr weiterhin jährlich angeboten.
Auch die hohen Kaiserschnittraten stehen in der Kritik: In Deutschland kommt nahezu jedes dritte Kind per Sectio zur Welt. So lag die Rate 2023 mit 32,6 % beinahe doppelt so hoch wie 1993 mit 16,9 %. Und Hysterektomien (84.975 Eingriffe im Jahr 2022) gehören nach wie vor zu den häufigsten gynäkologischen Operationen hierzulande, wovon der Großteil aufgrund benigner Erkrankungen erfolgt.
Diskussionsstoff bieten auch die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die zwar als Selbstzahlerleistungen vordergründig nicht das Solidarsystem belasten, aber die immer knapper werdende Ressource „Arztzeit“ in Anspruch nehmen. In der Gynäkologie rechnet man darunter zusätzliche Laboranalysen oder Ultraschalluntersuchungen, für die es derzeit keine Rechtfertigung als Kassenleistung gibt. Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) hat sich diesbezüglich abwägend zu Wort gemeldet: „Eine sachliche Diskussion und fundierte Aufklärung über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind essenziell, um Patientinnen die Möglichkeit zu geben, eigenständig und informiert über sinnvolle Ergänzungen der Regelversorgung zu entscheiden – denn gerade Leistungen wie der transvaginale Ultraschall oder spezielle Tests in der Schwangerschaft können individuell […] einen wertvollen Beitrag zur frühzeitigen Diagnostik und zum Sicherheitsgefühl leisten.“
Medizinethisch gesehen sollte ärztliche Versorgung primär dem Patienten nutzen und nicht schaden. Sekundär sind Ressourcenverschwendungen von der Solidargemeinschaft abzuwenden. Dennoch werden, so Lobna Ouldamer – Professor am gynäkologischen Department der Universität Tours – zahlreiche Interventionen durchgeführt, die man besser unterlassen sollte. Dabei zeige eine Studie aus den USA, dass nahezu 21 % der medizinischen Versorgung sich als unnötig erweist. Übertherapien können zu ernsthaften Bedrohungen für die Patientensicherheit werden. Die Folge sind unnötige Infektionen, chronische Schmerzen und mentalen Auswirkungen wie Angst, Depressionen und Vertrauensverlust – bis hin zu vermeidbaren Todesfällen. Auch direkte Kosten und Folgekosten verbrauchen unnötig Ressourcen, die andernorts fehlen. Die Kausalität ist Ouldamers Ansicht nach komplex: Zum einen mangele es an der Umsetzung evidenzbasierter Leitlinien, zum anderen sei der Zugang zu interdisziplinären wissenschaftlichen Plattformen unzureichend. Weiterhin gäbe es oftmals veraltete Finanzierungssysteme, die unabhängig vom tatsächlichen Nutzen belohnen würden. Deshalb fordere er mehr leitlinientreue Zertifizierungsprozesse und transparente Bewertungen neuer Technologien.
Dafür braucht es Weitsicht und Expertise, Weiterbildung und Forschung. Aber auch Intuition und Erfahrung. Die Frage ist, ob wir – als Angestellte im medizinischen Sektor – uns weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Gremien gängeln lassen, oder wieder mehr zum Wohl der uns anvertrauten Menschen agieren.
Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG): Top-5-Listen. 2026, online
Statistisches Bundesamt: Fast ein Drittel aller Geburten im Jahr 2023 durch Kaiserschnitt. 2025, online
Gemeinsamer Bundesausschuss: Die Entscheidung zur Durchführung einer Hysterektomie hängt von der Symptomatik und dem individuellen Leidensdruck der Patientin ab. 2025, online
Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte: Bei Diskussion um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ist Sachlichkeit notwendig. 2024, online
Ouldamer: "The shadow of unjustified surgical interventions in gynecology: Time for transparency, accountability and quality care." Journal of gynecology obstetrics and human reproduction, 2025. doi: 10.1016/j.jogoh.2025.103062
Lyu et al.: Overtreatment in the united states. PloS one, 2017. doi: 10.1371/journal.pone.0181970
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