Sollten Patienten mit Diabetes besser nicht ans Steuer? Die aktuelle DDG-Leitlinie relativiert: Nicht nur auf die Diagnose kommt es an. Wann der Führerschein auf der Kippe steht – und wann ihr Entwarnung geben könnt.
In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt etwa 54 Millionen Fahrerlaubnisse. Für viele Menschen bedeutet das Auto nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch den Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung. Es kann darüber entscheiden, wie lange Menschen im Alter selbstständig zu Hause leben und ob sie ihre sozialen Kontakte weiterhin pflegen. Besonders relevant ist das für Patienten mit chronischen Erkrankungen, deren Mobilität oft eingeschränkt ist.
Das betrifft auch Patienten mit Diabetes: Allein in Deutschland leiden rund 11 Millionen Menschen an der Stoffwechselerkrankung, darunter mindestens 9,1 Millionen an Typ-2-Diabetes. Ein erheblicher Teil von ihnen nimmt täglich aktiv am Straßenverkehr teil – privat oder beruflich. Hypoglykämien, Neuropathien, Retinopathien und mehr zählen zu den wichtigsten diabetischen Komplikationen – und zu Risiken, wenn sich Patienten ans Steuer setzen. Mit genau dieser Problematik befasst sich die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Sie will die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, ohne Menschen mit Diabetes pauschal zu benachteiligen.
Um die Heterogenität der Einschränkungen bei Diabetes besser zu berücksichtigen, arbeitet die Leitlinie mit zwei Begriffen, der Fahrsicherheit und der Fahreignung. Was steckt dahinter?
Unter Fahrsicherheit verstehen die Autoren die situations- und zeitabhängige Fähigkeit einer Person, ein Fahrzeug sicher zu führen. Diese Fähigkeit kann sich kurzfristig verändern, da sie stark vom aktuellen körperlichen und psychischen Zustand abhängt. Beispiele aus der Diabetologie sind Stoffwechselentgleisungen, die sich oft durch eine bessere Therapie und/oder durch mehr Therapietreue vermeiden lassen.
Demgegenüber beschreibt die Fahreignung eine über einen längeren Zeitraum weitgehend stabile Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Sie ist unabhängig von momentanen Bedingungen oder von vorübergehenden Befindlichkeitsstörungen zu verstehen. In die Fahreignung fließen sowohl Persönlichkeitsmerkmale als auch physische und psychische Aspekte ein. Um bei der Diabetologie zu bleiben: Patienten mit schwerer Neuropathie oder mit Charcot-Fuß gehören zum Personenkreis mit stark eingeschränkter Fahreignung.
Zur Unfallhäufigkeit von Menschen mit Diabetes existieren in Deutschland keine offiziellen Statistiken. Internationale Studien und Metaanalysen erlauben jedoch eine Schätzung: Zusammenfassend zeigen sie ein leicht erhöhtes Unfallrisiko, meist im Bereich von 10 bis 20 Prozent, verglichen mit der Allgemeinbevölkerung. Zum Vergleich ein Blick auf die Größenordnung: Müdigkeit am Steuer erhöht das Unfallrisiko um das 2,5-Fache, also um 250 Prozent.
Zahlen zum Unfallrisiko von Diabetes-Patienten haben jedoch oft einen Schönheitsfehler: Viele Studien unterscheiden nicht zwischen einer Unfallbeteiligung und einer Unfallverursachung. Zudem stammen zahlreiche Daten aus Nordamerika und sind nur eingeschränkt auf den deutschen Straßenverkehr mit seinen Besonderheiten übertragbar. Dennoch zeigt sich, dass Diabetes kein Hochrisikofaktor ist, sondern die Unfallgefahr moderat erhöht.
Das erhöhte Unfallrisiko ist vor allem Hypoglykämien zuzuschreiben. Dabei können selbst milde Hypoglykämien die Aufmerksamkeit, die Reaktionszeit, die Wahrnehmung, das Sehvermögen und die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Bei schweren Hypoglykämien drohen Bewusstseinsstörungen oder Bewusstlosigkeit. Besonders problematisch ist, dass nicht alle Betroffenen die beginnende Unterzuckerung rechtzeitig wahrnehmen.
Relevant ist dieses Risiko speziell bei Personen unter einer Insulin-Therapie sowie unter Sulfonylharnstoffen oder Gliniden. Es ist je nach Substanz, Dosis, Alter, Nierenfunktion, Ernährung/Alkohol, Begleitmedikation etc. sehr unterschiedlich ausgeprägt. In Deutschland kommen Sulfonylharnstoffe und Glinide mittlerweile eher selten zum Einsatz. Menschen mit Typ-2-Diabetes ohne solche Therapien laufen deutlich seltener Gefahr, Hypoglykämien zu entwickeln.
Zu den Hochrisikogruppen zählen Patienten,
Ein Novum der aktualisierten Leitlinie ist die Neubewertung moderner Diabetes-Technologien. Der breite Einsatz von kontinuierlicher Glukosemessung (CGM) und AID-Systemen (Automated Insulin Delivery) hat das Risiko für Hypoglykämien in den letzten Jahren deutlich verringert.
Moderne Technologien warnen frühzeitig vor sinkenden Glukosewerten und können bei Bedarf automatisch die Insulinzufuhr anpassen. Die Leitlinie wertet sie ausdrücklich als Schutzmechanismen, die bei der Beurteilung der Fahrsicherheit zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich dürfen Menschen mit Diabetes Fahrzeuge der Gruppe 1, also etwa Pkw oder Motorräder, führen. Auch das Lenken von Fahrzeugen der Gruppe 2 wie Lkw oder Bussen ist möglich, allerdings nur unter strengeren Voraussetzungen und mit einer regelmäßigen ärztlichen Begutachtung. Eine generelle Fahruntauglichkeit ergibt sich aus der Diagnose Diabetes nicht.
Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist, dass Menschen mit Diabetes über mögliche Risiken informiert sind und Warnzeichen ernst nehmen. Dazu gehören, soweit erforderlich, Blutzucker-Kontrollen vor Fahrtantritt, zusätzliche Kontrollen bei längeren Fahrten sowie das konsequente Unterbrechen der Fahrt bei ersten Anzeichen einer Unterzuckerung. Ärzte sollten sachlich, evidenzbasiert und ohne Stigmatisierung aufklären. Ziel ist es, Risiken realistisch zu benennen und zu minimieren, ohne die Mobilität von Menschen mit Diabetes unnötig einzuschränken.
Diabetes stellt kein generelles Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Zwar ist das Unfallrisiko statistisch leicht erhöht, doch betrifft dies vor allem bestimmte Risikokonstellationen. Moderne Therapien, technische Hilfsmittel und strukturierte Schulungen können die Sicherheit am Steuer deutlich erhöhen. Nicht die Erkrankung entscheidet über die Fahrtauglichkeit, sondern der individuelle Umgang mit Diabetes und mögliche Folgeerkrankungen. Eine differenzierte Betrachtung verhindert unnötige Benachteiligung von Menschen mit Diabetes.
Quelle
S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr. AWMF-Register, 2025.
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