Die Vorhaltepauschale 2026 ist mehr als eine kleine Abrechnungsänderung – sie verschiebt für Hausarztpraxen den wirtschaftlichen Stellenwert der Grippeimpfung deutlich nach oben. Ab Januar 2026 hängt ein relevanter Teil der Grundvergütung davon ab, ob in der Praxis regelmäßig und in nennenswertem Umfang geimpft wird – insbesondere im vierten Quartal mit dem Schwerpunkt Influenzaimpfungen.1,2
Die GOP 03040 wird auf 128 Punkte abgesenkt und durch Zuschläge (GOP 03041/03042) ergänzt, die an die Erfüllung mehrerer Struktur- und Leistungskriterien geknüpft sind.1,3 Ein Kernpunkt: Schutzimpfungen werden ausdrücklich als Bestandteil der hausärztlichen Grundversorgung definiert; bei weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal wird die gesamte Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt.1,4,5 Für viele Praxen ist das der Unterschied zwischen stabilen Fixeinnahmen und spürbaren Einbußen.
Die Grippeschutzimpfung ist im neuen System gleich doppelt relevant. Zum einen verhindert sie den 40‑Prozent‑Abschlag, indem sie hilft, die Schwelle von mindestens zehn Schutzimpfungen pro Quartal sicher zu überschreiten.1,4 Zum anderen ist sie Schlüsselfaktor für das Impf-Kriterium: In Quartal 1–3 müssen Impfungen mindestens 7 Prozent der Behandlungsfälle erreichen, im 4. Quartal – klassisches Grippesaison-Quartal – sogar 25 Prozent, damit das Kriterium für den Zuschlag erfüllt wird.1,2 Für eine Praxis mit 1.000 Fällen bedeutet das: rund 250 Impfungen im Q4, in der Realität zum Großteil Influenzaimpfungen.1,2
Wirtschaftlich lohnt sich daher eine aktive, gut organisierte Impfstrategie: Recall-Systeme, MFA-gestützte Impfsprechstunden, klare Impfprotokolle und eine kluge Terminplanung können den Impfanteil strukturiert erhöhen, ohne den Sprechstundenablauf zu blockieren.6 Jede dokumentierte Grippeimpfung trägt nicht nur das Einzelleistungs-Honorar, sondern stabilisiert die Vorhaltepauschale und kann mit dazu beitragen, die Kriterien für die höheren Zuschläge zu erfüllen.1,3 Umgekehrt bedeutet ein „Impf-Loch" im Herbst: verpasste Erlöse aus der Einzelleistung, Gefahr des 40‑Prozent‑Abschlags und möglicherweise das Verfehlen des Impf-Kriteriums – also reale Budgetverluste im Kerngeschäft der Praxis.4,7
Quellen:
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