Die Apothekenreform kommt und keiner ist begeistert. Warum peinliche Protestaktionen uns nicht weiterbringen – und was wir in den Apos uns wirklich wünschen.
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) auf den Weg gebracht. Kern sind zusätzliche pharmazeutische Leistungen, ein erweiterter Impfauftrag, ein Feldversuch zur Vertretung der Apothekenleitung durch PTA und eng umschriebene Ausnahmen für die Abgabe einzelner Rx-Arzneimittel ohne Rezept. Die drängendste wirtschaftliche Frage – die nach einer Honorarerhöhung – bleibt vorerst offen. Parallel erlebte die Branche eine weitere traurige Symbolaktion der ABDA („Versorgungsblackout“). Zeit für eine nüchterne Bestandsaufnahme.
Neue Leistungen und Impfen: Das BMG kündigt zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen an – u. a. präventive Leistungen bei Herz-Kreislauf-Risiken, Diabetes und Tabakkonsum – perspektivisch mit ärztlicher Verordnung und Dokumentation in der elektronischen Patientenakte. Apotheken erhalten zudem einen erweiterten Impfauftrag über alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Das Zielszenario: mehr niedrigschwellige Versorgungspunkte, die die Praxen entlasten sollen. Die konkreten Leistungsinhalte, Qualitätsmaßstäbe und die Vergütung sollen per Verordnung festgelegt werden.
Streng begrenzte Rx-Abgabe ohne Rezept: Der Entwurf sieht Ausnahmen für klar definierte Anschluss- und ausgewählte Akutfälle vor. Die Detailabgrenzung erfolgt ebenfalls erst in nachgeordneten Regelungen mit der Hilfe von Fachgremien.
Strukturbausteine auf dem Land: Flankierend sind Erleichterungen bei der Errichtung von Zweigapotheken, Zuschüsse für Teilnotdienste und weitere Maßnahmen zur ländlichen Versorgung vorgesehen – Schritte, die Versorgungslücken schließen sollen, aber die Honorarwunde offenlassen.
Ergänzend sieht der Gesetzentwurf vor, dass Apotheken und zugelassene Pflegeeinrichtungen künftig Schnelltests auf ausgewählte Erreger wie Influenza-, Noro-, RS- oder Rotaviren durchführen dürfen. Gleichzeitig wird das Heilmittelwerbegesetz angepasst, sodass die Information über In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung ausgeweitet und die Bewerbung von Testangeboten durch Apotheken auch außerhalb von Fachkreisen erlaubt wird.
Zur Abrechnungssicherheit sollen Nullretaxationen aus rein formalen Gründen ausgeschlossen werden, wenn das abgegebene Arzneimittel in Wirkstärke, Packungsgröße, Anwendungsgebiet und Darreichungsform dem verordneten entspricht. Zudem dürfen Apotheken bei Lieferengpässen vorübergehend ein vorrätiges, nicht rabattiertes Arzneimittel abgeben. Diese Regelung ist befristet und wird evaluiert.
Organisatorisch ermöglicht der Entwurf flexiblere Leitungsmodelle: Filial- oder Zweigapotheken können künftig auch von zwei Personen gemeinsam geführt werden, mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten. In der Heimversorgung wird der Weg für eine direkte Übermittlung von Verordnungen aus Arztpraxen an die versorgende Apotheke geöffnet. Schließlich sollen Kommissionierautomaten nicht nur für Fertigarzneimittel, sondern auch für verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel genutzt werden dürfen.
Was ausdrücklich fehlt, ist die dringend erwartete und geforderte Honoraranhebung für Apothekenleistungen bzw. ein Mechanismus zur Dynamisierung des Fixums – beides ist im Kabinettsbeschluss nicht enthalten. Die ökonomische Stabilisierung wurde damit – wie so oft in den letzten Jahren – auf „später“ bzw. den Verordnungsweg verschoben. Genau daran entzündet sich die Kritik der Verbände: Ohne Gegenfinanzierung drohen alle neuen Aufgaben zur Zusatzlast zu werden.
Der politisch umstrittenste Block blieb im Gesetz – allerdings deutlich verschärft. Die PTA-Vertretung kommt als befristeter Feldversuch mit massiven Einschränkungen: nur im ländlichen Raum (die nächste Apotheke muss mindestens 6 km weit entfernt sein), behördliche Einzelfallgenehmigung, maximal 20 Tage pro Jahr (höchstens 10 am Stück), die Apothekenleitung muss telefonisch immer für Rückfragen verfügbar sein, und der Vorrang für Approbierte bleibt grundsätzlich bestehen. Zusätzlich werden Qualifikations- und Prozessanforderungen (u. a. QMS-Festlegungen) definiert. Praxisrelevant ist weniger das „ob“ als das „wie“. Die Hürden machen die Regelung zu einem vermutlich selten genutzten Notfallventil – sie ist damit keine planbare Personalstrategie.
Der Kompromiss hat vermutlich den Sinn, politischen Druck aus der Debatte zu nehmen, bietet aber wenig verlässliche Entlastung für Apothekenleitungen. Berufs- und arbeitspolitisch bleibt offen, ob damit Kompetenzen sinnvoll entwickelt werden – oder ob es bei einem symbolischen Versuch bleibt, der der eigentlichen Ursache (Unterfinanzierung, fehlende Planstellen) nichts entgegensetzen kann.
Die ABDA spricht von einer Reform, die Apotheken „nicht stärkt“, kündigt Widerstand an und verweist auf die seit 2013 stagnierende Vergütung bei stark gestiegenen Kosten und Apothekenschließungen. Diese Diagnose ist – unabhängig von der politischen Tonlage – durch Zahlen gedeckt und erklärt, warum der Kabinettsbeschluss in der Basis kaum Euphorie auslöst. Ein politisches „Ja, aber“ bleibt so lange folgenlos, wie die Finanzfrage ungelöst ist.
Die Ärzteschaft warnt vor einer „Pseudo-Stärkung“ und fordert die Notbremse. Es drohe eine unscharfe Kompetenzverschiebung ohne belastbare Qualitätsgrenzen. Diese Perspektive zeigt: Die anschließenden Verordnungen müssen klare Indikationskorridore, Dokumentations- und Haftungsregeln setzen, sonst droht Reibung statt Entlastung.
Der Berufsverband der PTA (BVpta) begrüßt grundsätzlich, dass PTA mehr Verantwortung übernehmen können, fordert dafür aber klare Qualifikationspfade und eine bundeseinheitliche Weiterbildung – etwa in Form einer zusätzlichen Stufe („Pharmazie-Assistenz“) mit definierten Kompetenzen. Die Kabinettsfassung bewertet die Vorsitzende des BVpta, Anja Zierath, als halbherzig und in Teilen abwertend. Warum bleibt die Vertretung auf ländliche Regionen begrenzt? Das signalisiert aus Sicht des Verbands doppelte Standards: In der Fläche sollen Aufgaben von PTA übernommen werden, die in Städten ausschließlich Approbierten vorbehalten sind – fachliche Maßstäbe würden damit je nach Postleitzahl variieren. Zudem fehlt eine verpflichtende Zusatzqualifikation mit prüfbaren Lernzielen, obwohl die Regelung höhere Verantwortung im Betriebsablauf berührt. Wer Verantwortung ohne passende Ausbildungsschiene überträgt, wertet den neu geschaffenen Beruf faktisch ab, weil Kompetenz nicht strukturiert aufgebaut, geprüft und vergütet wird.
Auch bliebe die Vertretung ein befristeter Feldversuch mit engen Tageskontingenten und ohne verlässliche Vergütungssystematik. Das erzeuge den Eindruck eines Notbehelfs: PTA sollen aushelfen, ohne dass daraus eine echte Laufbahn- und Einkommensperspektive entsteht. Der BVpta betont, dass „Vertreten“ nicht „Leiten“ bedeutet. Wenn die Leitung formal verantwortlich bleibt, PTA aber praktisch den Betrieb sichern sollen, entstehen Rollenkonflikte und Erwartungsdruck, die ohne klare Standards und Befugnisse unprofessionell wirken. Aus all diesen Gründen fordert der Verband: zuerst Qualifizierung, Zuständigkeiten und Vergütung sauber definieren – erst dann vertretungsähnliche Modelle breiter zulassen.
Mit dem „Versorgungsblackout“ hat die ABDA am Tag des Kabinettsbeschlusses erneut auf Symbolik gesetzt: Lichter aus, Notbeleuchtung an. Die Botschaft dahinter sollte suggerieren, dass die „Versorgung droht zu erlöschen“. Laut ABDA gab es breites Medienecho und eine hohe Beteiligung. Sichtbarkeit ist ein Wert – aber keine Wirkungsgarantie.
Bemerkenswert ist, wie deutlich die Binnenkritik ausfällt. Apothekerinnen und Apotheker monierten im Vorfeld und am Aktionstag, die Verdunkelung sei „zu spät“ und „zu schwach“, erreiche „die Falschen“ (nämlich die eigenen Kunden) und schade dem eigenen Geschäft. Einzelne Stimmen sprachen von einem „verzweifelten Teelicht-Protestchen“ bei dem unbemerkt in „Pusemuckel“ ein Licht gelöscht wurde. Andere formulierten es noch schärfer: „Die ABDA hilft nicht, sie schadet.“ Diese O-Töne stehen beispielhaft für eine verbreitete Unzufriedenheit mit den T-Shirt-, Postkarten- und Verdunkelungsaktionen der vergangenen Monate, die ohne sichtbare Eskalationslinie verbleiben.
Auch Branchenmedien spiegeln die Skepsis: Die DAZ fasst die sozialen Reaktionen mit Vokabeln wie „lächerlich, peinlich und sinnlos“ zusammen – zugespitzt, aber symptomatisch für die Diskrepanz zwischen Problemdruck in den Betrieben und der gewählten Symbolik. Dass die ABDA die Aktion zugleich als Auftakt einer größeren Kampagne verkauft, lässt indes hoffen. Geht es diesmal tatsächlich über reine Symbolik hinaus? Die Basis scheint daran zu zweifeln.
Politische Wirkung entsteht selten aus einem einzelnen Bild. Sie entsteht, wenn drei Elemente zusammenkommen:
Für die Gesetzesfolgenabschätzung heißt das: Die Fachverbände sollten die nachgeordneten Verordnungen aktiv mitgestalten – mit konkreten Kriterien für die Rezept-Ausnahmesituationen (Anschluss-/Akutfälle), für Prozess- und Haftungsfragen sowie für Qualitätsindikatoren (z. B. Quote vermiedener Arztkontakte ohne Sicherheitsverlust, Impfquoten bei Risikogruppen, dokumentierte Medikationsoptimierungen). Gleichzeitig braucht es eine finanzielle Linie, die nicht „später“ verspricht, sondern jetzt die Planungssicherheit der Betriebe adressiert – etwa über eine indexierte Dynamisierung, die automatisch mit Kostenpfaden (Tarif, Energie, Mieten) mitläuft. Ohne das bleiben neue Aufgaben politische Liebäugelei mit Ressourcen, die es nicht gibt.
Zur PTA-Vertretung sollte die Praxis evaluierbare Fragen definieren: In wie vielen Fällen wurde die Notfall-Vertretung genehmigt? Welche Fehler-/Vorkommnisquoten traten auf? Welche Patientenzufriedenheit wurde gemessen? Nur mit dieser Datentiefe lässt sich entscheiden, ob der Feldversuch skaliert, nachgeschärft oder beendet werden sollte. Das ApoVWG liefert erste Bausteine, die zum Teil auch Versorgungslücken schließen und neue niedrigschwellige Angebote ermöglichen könnten. Ob daraus tragfähige Strukturen werden, entscheidet sich in Verordnungen, Finanzierung und Qualitätsmetriken. Solange die Ökonomie ungeklärt bleibt, werden zusätzliche Aufgaben zum Belastungstest für Apotheken.
Umso mehr gilt: Protest braucht Substanz. Sichtbarkeit ist zwar gut, wirksam wird sie aber erst, wenn Symbolik eine schlüssige Verhandlungsstrategie mit messbaren Zielen flankiert – sonst bleibt die Verdunkelung vor allem eins: ein weiteres Bild für die Hilflosigkeit der Apotheker.
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