In Deutschland vergiften sich jährlich Hunderttausende Menschen. Doch bisher liefen die Daten nirgendwo zentral zusammen – das soll sich jetzt ändern. Welche Vorteile das neue Register bringt und wo es noch Herausforderungen gibt.
Mehr als 300.000 Vergiftungsfälle – so hoch ist die Zahl der Meldungen, die bei den sieben deutschen Giftinformationszentren (GIZ) pro Jahr eingehen. Die Zentren sind rund um die Uhr besetzt, leisten kompetent Hilfe und führen jeweils eigene Datenbanken, in denen die beratenen Fälle dokumentiert werden. Was bislang jedoch fehlt, ist ein umfassender und bundesweiter Überblick über das Vergiftungsgeschehen.
Dieses Manko soll nun mit der Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters behoben werden, das am 01. Januar 2026 an den Start geht. Das am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin angesiedelte Register wird die wichtige Aufgabe übernehmen, die bundesweiten Vergiftungs- und Verdachtsfälle zusammenzuführen und für Auswertungen zur Verfügung zu stellen.
Der eigentliche Startschuss für das Deutsche Vergiftungsregister fiel bereits vor zwei Jahren, als seine Einrichtung am und Führung durch das BfR im Chemikaliengesetz verankert wurde. „Seitdem laufen die umfangreichen Vorarbeiten“, sagt Dr. Nina Glaser, stellvertretende Leiterin der Fachgruppe 35 – „Nationales Vergiftungsregister“ am BfR. Denn nicht nur musste das elektronische Register selbst angelegt werden, in das die Meldungen von GIZ, Ärzten sowie Berufsgenossenschaften einlaufen können. Es mussten und müssen auch Mechanismen zur Harmonisierung der Daten und zur Vermeidung von Doppelmeldungen entwickelt werden. Auch waren technische Voraussetzungen für eine effektive und sichere Übertragung der Daten an das BfR zu schaffen.
Zu den Aufgaben des Deutschen Vergiftungsregisters wird es nun nicht nur zählen, die von Ärzten, Berufsgenossenschaften und den GIZ gemeldeten Vergiftungs- oder Verdachtsfälle zu erfassen und – anonymisiert – zu speichern, sondern auch sie zu prüfen, zu kategorisieren und bei Bedarf auch zu harmonisieren. „Die Notwendigkeit zur Harmonisierung ergibt sich bereits daraus, dass nicht alle GIZ ihre Daten auf dieselbe Art erfassen“, erläutert Glaser.
Zum routinemäßig erhobenen Datensatz zählen anonymisierte Angaben zur Person, etwa Alter und Geschlecht, zur schädigenden Substanz sowie zum Vergiftungsgeschehen selbst. Handelt es sich um einen Unfall oder möglicherweise um einen Suizid? In welcher Dosis, über welchen Zeitraum und auf welchem Wege wurde das Gift aufgenommen? Wie schwer ist die Vergiftung?
Die Vorteile der zentralen Bündelung von Vergiftungsdaten liegen auf der Hand: Während das BfR bei einem Verdacht bislang alle GIZ bitten musste, ihre Daten zur betreffenden Substanz oder Substanzgruppe zusammenzutragen und zu melden, kann die Fachgruppe nun direkt tätig werden. Bereits die höhere Datenmenge, die so zusammengeführt wird, steigert die statistische Aussagekraft. Dies ist besonders in Bezug auf seltene Erscheinungen wichtig, die in kleineren Datensätzen nur schwer auffallen. „Um noch leistungsstärker zu werden, soll das Register künftig auch mit Algorithmen arbeiten, die bei Auffälligkeiten automatisch warnen“, erläutert Glaser. „Diese Analysetools können auch kleine Signale erkennen, die der menschlichen Aufmerksamkeit leicht entgehen.“ Die Fachgruppe hofft, damit Warnungen frühzeitiger ausgeben zu können – ein zeitlicher Vorteil, der besonders bei neuen Trends von Bedeutung sein kann. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nennt Glaser etwa die Verwendung von Lachgas als Partydroge oder den Konsum muscimolhaltiger Gummibärchen.
Damit kommt dem Register eine wichtige Aufgabe im Gesundheitsschutz und in der Politikberatung zu. „Als unsere vordringlichste Aufgabe sehen wir es an, die Zahl von Vergiftungen zu verringern“, betont Glaser den Präventionsauftrag ihrer Fachgruppe. Das Register helfe dabei, Risiken zu erkennen, Gegenmaßnahmen vorzuschlagen – und im weiteren Verlauf auch den Erfolg der Maßnahmen zu bewerten. Erkenntnisse aus dem Vergiftungsregister werden den zuständigen Behörden übermittelt, die dann die weiteren Schritte einleiten können. Mit den zusätzlichen Daten der Giftinformationszentren können zukünftig außerdem die national und auf EU-Ebene geltenden Berichtspflichten besser erfüllt werden. In regelmäßigen Abständen oder auf Anfrage werden die Daten des Registers als Bericht veröffentlicht. Zu bestimmten Fragestellungen, etwa besonders risikoreichen Produktgruppen, können das BfR und die Giftinformationszentren auch Studien durchführen oder sich an internationalen Forschungsprojekten beteiligen.
Wichtige Substanzgruppen, die für viele Intoxikationen verantwortlich sind – wie Alkohol, Betäubungsmittel und Arzneimittel – bleiben im Vergiftungsregister unberücksichtigt. Was auf den ersten Blick verwundert, erklärt sich durch die gut etablierten Pfade der Pharmakovigilanz, die in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), im Falle von Impfungen vom Paul-Ehrlich-Institut, übernommen wird. „Und Alkohol ist eine Noxe, deren toxische Eigenschaften bereits hinreichend bekannt sind“, sagt Glaser. Hier sei keine weitere Forschung vonnöten.
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