Die STIKO hat die Impfempfehlung für Meningokokken angepasst – das ist nachvollziehbar, wirft aber vor allem bei Eltern Fragen auf. Was ich als Kinderarzt darüber denke.
Nachdem wir im letzten Jahr eine generelle Impfempfehlung Meningokokken B für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag umsetzen durften, gibt es seit Anfang November auch eine Änderung bei den anderen Serogruppen: So empfiehlt die STIKO nun die generelle Meningokokken-ACWY-Impfung für Jugendliche und beendet die Empfehlung für die Meningokokken-C-Impfung für Einjährige.
Die neue Impfempfehlung:
Auf eine ausführliche Begründung gehe ich hier nicht ein. Hier also nur kurze Facts, Genaueres im Epidemiologischen Bulletin des RKI.
Die STIKO begründet die neue Impfempfehlung rein epidemiologisch, muss sie auch: Die Serogruppen-Verteilung ist altersabhängig sehr unterschiedlich verteilt. Die Serotypen A, C, W, und Y haben einen Peak im Jugendalter, in anderen Altersklassen kommen Erkrankungen mit diesen Serotypen deutlich seltener vor. Der Serotyp C findet sich kaum noch bei Kleinkindern, zum Beispiel ist seit 2021 kein Fall mehr einer Meningokokken-C-Erkrankung bei einem Unter-Einjährigen aufgetreten.
Der Impfkalender soll durch die neue Impfempfehlung verschlankt werden: Es fällt eine Impfung für Kleinkinder weg. Er nähert sich damit weiter den Impfempfehlungen anderer Länder, z. B. der USA (CDC), an: Auch hier wird ACWY erst bei Jugendlichen empfohlen, genau wie die Meningokokken-B-Impfung (dieser Serotyp ist aber in den Staaten auch weniger verbreitet).
Wir sprechen hier von einer STIKO-Empfehlung. Damit ist noch keine Kostenübernahme geregelt. Erst, wenn die STIKO-Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) genehmigt wurde und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, müssen die kranken Kassen die Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung übernehmen. Wir rechnen mit der GBA-Entscheidung erst im Januar 2026. Das bedeutet aktuell:
Für den Impfgedanken grundsätzlich ist die Herausnahme einer Impfung aus dem Kalender immer problematisch. Zwar ist die STIKO-Entscheidung für die Meningokokken-C-Impfung nachvollziehbar, aber die ersten Eltern fragen bereits an, ob der Impfstoff „nicht gut“ sei. Eine Aufstockung von einer monoserologischen C-Impfung zur ACWY-Impfung, auch für Kleinkinder, wäre leichter erklärbar gewesen (übrigens: In manchen Ländern ist die serologische Verteilung eine ganz andere. Wir haben auch schon vorher ACWY geimpft, wenn Familien nach Afrika oder Asien gereist sind).
Warum also eine Impfung gegen ACWY nur für Jugendliche ab 12 Jahren? Den Meningokokken ist es egal, ob jemand 11 Jahre und 11 Monate alt ist. Das habe ich auch bei der Meningokokken-B-Impfempfehlung nicht verstanden: „Meine“ Meningokokken-B-Fälle in der Klinik waren alle Schulkinder. Wie erkläre ich Eltern, dass die ersten drei Kinder gegen Meningokokken C geimpft wurden und auch im Jugendalter gut geschützt sind, das vierte Kind aber nun nicht geimpft wird?
Was die Planung in der Praxis angeht: Um in einer Kassenarztpraxis zu impfen, muss die Praxis Impfstoffe kaufen, um sie im Kühlschrank zu lagern. Nach der Impfung wird der Impfstoff im Kühlschrank durch ein Sprechstundenbedarfs-Impfstoff-Rezept (sic!) wieder „aufgefüllt“. Fällt nun eine Impfempfehlung komplett weg, haben wir den Kühlschrank voll mit diesem Impfstoff. Die Rücknahme bzw. Kostenerstattung ist nicht geregelt.
Die STIKO weist in ihren Ausführungen darauf hin, dass weiterhin alle Kinder gegen Meningokokken C geimpft werden können. Auch bei Risikopatienten (z. B. mit angeborener Immundefizienz) wird die Impfung weiterhin empfohlen. Und natürlich konstatiert die STIKO wie üblich: „Die STIKO wird die Notwendigkeit der Standardimpfung von Säuglingen und Kleinkindern unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Epidemiologie in Deutschland und der Umsetzung der MenACWY-Impfung bei Jugendlichen evaluieren und bei Bedarf anpassen.“
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