Stromausfall, kein Internet, gestörte Lieferketten – diese Szenarien können schnell zur Realität werden. Wie gut sind Arztpraxen und Apotheken auf den Ernstfall vorbereitet?
Stellt euch vor: Der Strom ist weg, die Netze sind down und die Lieferketten gestört – und Wartezimmer sowie Offizin sind voll. Wenn kritische Infrastrukturen ausfallen, werden Arztpraxen und Apotheken zur ersten Anlaufstelle. Der neue Leitfaden des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät Privatpersonen dazu, eine Hausapotheke zu pflegen und Vorräte für zehn Tage anzulegen. Für die Versorgungspraxis ist das eine Chance, die Eigenvorsorge für Patienten und Kunden systematisch mitzudenken und Versorgungsabläufe belastbar zu machen.
Der BBK-Ratgeber wurde im Oktober 2025 neu vorgestellt. Er bündelt alltagstaugliche Empfehlungen für Stromausfälle, Extremwetter und andere Störungen bewusst niedrigschwellig, mit klaren Prioritäten und Checklisten. Leitmotiv ist, die Handlungsfähigkeit der Bevölkerung zu sichern – denn wer weiß, was zu tun ist und wie man sinnvoll vorsorgt, entlastet Einsatzkräfte und stabilisiert die Grundversorgung. Für Praxen und Apotheken schafft das außerdem einen Gesprächsanlass in der Routineversorgung – insbesondere rund um Medikation, Eigenschutz und Kommunikationswege bei IT-Ausfällen.
Die Corona-Pandemie hat uns allen gezeigt, wie schnell eine Mangelverwaltung und daraus resultierend Medikemantenknappheit zur Realität werden kann. Erwähnenswert sind außerdem paracetamol- und ibuprofenhaltige Fiebersäfte und Zäpfchen für Kinder, die in der Erkältungssaison 2022/23 zeitweise kaum zur Verfügung standen (DocCheck berichtete hier und hier). Das BfArM sprach neben dem Marktrückzug einiger Firmen auch von Verteilproblemen und koordinierte Kompensationsmaßnahmen. Fachgesellschaften empfahlen zwischenzeitlich Rezeptur-Lösungen und organisatorische Vorkehrungen.
Ein strukturierter Vorrats- und Kommunikationsplan auf Haushalts-, Praxis- und Apothekenebene hätte Nachfragepeaks abflachen, Alternativen frühzeitig priorisieren und Substitutionen beschleunigen können. Politisch folgte 2023 das ALBVVG, das u. a. Verantwortlichkeiten des BfArM stärkte und Maßnahmen gegen Engpässe – besonders bei Kinderarzneimitteln – auf den Weg brachte.
Der BBK-Ratgeber erklärt verständlich, warum zehn Tage Selbstversorgung ein realistischer Zielkorridor sind und liefert konkrete Checklisten: Trinkwasser- und Lebensmittelvorrat, Hausapotheke inklusive persönlicher Dauermedikation, Notgepäck, Dokumentensicherung, Erste-Hilfe-Basics. Die Broschüre ist als PDF frei verfügbar und orientiert sich an Szenarien, die den Alltag unterbrechen – vom Strom- über IT- bis zum Wasserausfall. Für Praxen und Apotheken lassen sich diese Inhalte unmittelbar in die Beratung übersetzen: Reichweitencheck bei Dauermedikation, Lager- und Kühlhinweise für entsprechende Medikamente wie beispielsweise Insulin, sowie Verhaltenstipps bei Kommunikationsausfällen.
Gegenüber Vorgängerversionen spricht die 2025er-Ausgabe zusätzliche Risikolagen und Schutzdimensionen an: Desinformation, Schutzorte, mentale Gesundheit („Mit Ängsten und Sorgen umgehen“) sowie Gefahren im Kriegsfall („Schutz vor Explosionen“). Damit rückt der Leitfaden Zivil- und Gesundheitsschutz näher zusammen und liefert Gesprächsanlässe auch für sensible Themen (z. B. mit Kindern über Krisen sprechen).
Parallel plädiert der BVMed für ein resilientes, dual nutzbares Versorgungssystem. Wichtig sind Strukturen, die sowohl im Regelbetrieb funktionieren, jedoch auch ohne Ruckeln in den Krisenmodus übergehen können. Genannt werden digitale Versorgungsnetzwerke (transparente Bestände/Bedarfe), Telemedizin als Brücke, robuste Geräte- und Materiallogistik sowie klar definierte Verantwortlichkeiten in der Fläche. Für die Versorgung vor Ort heißt das, Ausweichlösungen und Reserven frühzeitig zu planen, Kommunikationswege regelmäßig zu testen, kritische Geräte und Kühlketten eindeutig zu benennen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Rettungsdiensten zu üben.
Für Praxisteams ist der sinnvollste Einstieg ein Reichweiten- und Priorisierungscheck: zu überlegen, welche Patientengruppen kontinuierlich auf Versorgung angewiesen sind (z. B. antikoagulierte, insulinpflichtige, Asthma/COPD- oder geriatrische Patienten?). Die Kontaktkette (wer informiert wen, wie, wann) sollte schriftlich festgehalten werden, wie auch papierbasierte Medikationspläne. Auch Substitutionsoptionen (Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform) sollten inklusive kurzer Rückkanäle in die Apotheke feststehen.
Ergänzend gehören Kühlkette und Geräte-Sicherheit auf die SOP-Liste: Temperatur-Monitoring, Notfall-Checklisten für Netzausfall (manuelle Kontrollen, alternative Lagerorte), Vorräte an Batterien/Kälteakkus. Und weil bei Strom- oder IT-Ausfällen digitale Termin- und Kommunikationssysteme ausfallen können, sollten analoge Prozesse (bspw. Telefonkette, Notfallnummern etc.) geübt sein. Für planbare Termine und Kontrollverläufe eignet sich eine Telemedizin-Brücke. Definiert werden sollte auch, welche Indikationen man zuverlässig per Telefon/Video abbilden kann (z. B. Medikationsabstimmung, Befundbesprechung) und bei welchen eine Präsenzuntersuchung erforderlich ist (z. B. unklare Akutsymptome). Das ist dann auch deckungsgleich mit den Dual-Use-Anforderungen.
Apotheken sind besonders niedrigschwellig für die Bevölkerung erreichbar – ebenfalls eine Lehre aus der Corona-Krise. Auf der Beratungsebene lässt sich die BBK-„Hausapotheke 2.0“ direkt in strukturierte Gespräche einbinden: Welche Analgetika/Antipyretika passen zur individuellen Komorbidität? Welche persönliche Dauermedikation sollte für zehn Tage vorhanden sein – inklusive Lager- und Kühlhinweisen?
Parallel lohnt sich die interne Vorbereitung auf Lieferstörungen: Team-Leitfäden mit Substitutionsregeln (Wirkstoffgleichheit, Dosisvergleich, Darreichungsform) sind schnell gemacht, da sie ohnehin in Zeiten der Lieferengpässe jedem im Kopf sein sollten. Auch die Kenntnis der Import-/Defektregelungen sind unumgänglich. Und schließlich, trotz aller Digitalisierung, müssen Apotheken weiterhin auch analog arbeitsfähig bleiben – mit Ausfallplänen für Kasse/EDV, Bargeldannahme, Notstrom für die Kühlung und klaren Aushängen zu Öffnungszeiten/Notdiensten.
Am wirksamsten ist es, wenn Praxis und Apotheke eine gemeinsame Linie fahren. Offizielle Materialien können in Aufklärungsgesprächen hier und dort genutzt werden, um Eigenvorsorge zu fördern – und Hamsterkäufe zu vermeiden. Interprofessionell können bereits heute substitutionsfähige Präparate-Listen abgeglichen, sowie Heime, Pflegedienste und kommunale Stellen mit eingebunden werden.
Der neue BBK-Leitfaden verbindet die notwendige Eigenvorsorge der Bevölkerung mit der Resilienz im Gesundheitswesen. Bürger mit zehn Tagen Basisvorsorge zu Hause, Praxen und Apotheken mit klaren SOPs, Substitutionslisten und analoger Handlungsfähigkeit können im Notfall den Unterschied machen. Was 2022/23 als Mangelverwaltung schmerzhaft sichtbar war, lässt sich mit frühzeitiger und pragmatischer Planung abmildern. Und mit einer dual nutzbaren Infrastruktur kann man bereits heute Routinen verankern, bevor die nächste Notlage es erzwingt.
Bildquelle: shahin khalaji, Unsplash