Dieser Case macht Schlagzeilen: Patientin wird mit Brustschmerz aufgenommen, der sich als Aortendissektion entpuppt. Die Klinik kann sie nicht versorgen, keine andere hat Platz. Das ist kein Einzelfall – und doch heuchelt die Politik Überraschung.
Für Eilige gibt’s am Ende des Artikels eine Zusammenfassung.
In Österreich starb eine Patientin, weil keine Klinik bereit war, sie aufzunehmen. In der Presse stand so was wie „Tragischer Vorfall in Österreich – Tod abgewiesener Notfall-Patientin sorgt für Entsetzen“ oder „Schrecklicher Vorfall in Österreich: Patientin wird von Klinik abgewiesen und stirbt – zutiefst erschütternd“. In Bayern denkt man in bester Söder-Manier erstmal nur an sich und titelt „Notfallpatientin in Österreich stirbt: Wie ist Bayern gerüstet?“.
Nun, ich kann sagen, wie Bayern gerüstet ist: genauso wie der Rest des Landes. Und das, was da in Österreich passiert ist, kann nicht nur in Deutschland passieren – sondern das passiert genauso auch bei uns. Es merkt nur niemand. Ich will gerne erläutern, warum das so ist und wie es zu solchen katastrophalen Ereignissen kommt.
Was ist in Österreich passiert? Eine 54-jährige Frau kam mit Brustschmerzen in eine 200-Betten-Klinik der Grund- und Regelversorgung. Bei der Patientin wird eine Aortendissektion festgestellt. Das ist eine akut lebensbedrohliche Situation, die je nach Statistik in 50 % der Fälle tödlich verläuft. Die aufnehmende Klinik verfügt über Spezialisten in Abteilungen für Altersmedizin, Orthopädie, Radiologie und sogar Kinder- und Jugendmedizin – nicht aber über eine Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie. Genau diese braucht man aber, wenn man das Krankheitsbild behandeln will. Also wurde intensiv nach einer Klinik gesucht, welche die Patientin übernehmen könnte, aber alle Kliniken haben aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt. Als es schließlich eine Zusage gab, sei die Patientin „nicht mehr transportfähig gewesen“ und verstarb kurze Zeit später.
Es folgte eine etwas einstudiert wirkende Empörung der Gesundheitsministerin mit Ankündigung einer lückenlosen Aufklärung. Man suggeriert dem Bürger damit, dass es hier einen Einzelfall gab, dass man dem nachgeht und das Problem abstellt und danach alles gut und sicher ist. Eigentlich wundern mich an dem Vorfall nur zwei Dinge: Erstens, dass der Vorfall überhaupt so einen Wirbel auslöst und zweitens, dass es erst jetzt jemandem auffällt, dass wir da ein Problem haben. Auch in Bayern, auch in Deutschland.
In Deutschland gibt es zwar 73 Herzkliniken, die ein solches Krankheitsbild behandeln können, aber es gibt etwa 1.800 Krankenhäuser, die es nicht können. Das ist auch völlig okay, immerhin müssen für die Behandlung hochspezialisierte Teams mit Kardiotechnikern, Herzchirurgen, Kardioanästhesisten, spezialisierten Fachpflegekräften und vielem mehr vorgehalten werden. Das ist etwas für Universitätskliniken oder Maximalversorger – also Kliniken, die alle Fachbereiche abdecken. Die gibt es aber nicht in jeder Kleinstadt und nicht mal in jeder größeren Stadt. Man kann aber nicht alle Patienten, die über Brustschmerzen klagen, in solche Maximalversorger fahren. Dann gäbe es dort innerhalb weniger Stunden einen Zusammenbruch der Versorgung.
Deshalb funktioniert unser Rettungsdienst anders: Man ruft die 112, die Leitstelle schickt ein geeignetes Rettungsmittel (Rettungswagen ggf. plus Notarztwagen) und diese untersuchen die Patienten vor Ort. Es wird eine Verdachtsdiagnose gestellt und aufgrund dieser Verdachtsdiagnose die nächste geeignete Klinik angefahren. Nehmen wir zwei der häufigsten Symptome wegen derer der Rettungsdienst gerufen wird. Einmal Brustschmerz und einmal akute Lähmungserscheinungen. Bei Brustschmerzen ist die häufigste Erkrankung ein Herzinfarkt. Bei akuten Lähmungserscheinungen ist die häufigste Erkrankung der Schlaganfall. Zielklinik für Patienten mit Brustschmerzen wäre z. B. eine Klinik mit Kardiologie. Bei einer akuten Lähmung sollte die Zielklinik über eine Neurologie verfügen.
Das ist der Regelfall und der ist eben mit Abstand am häufigsten. Im Worst Case könnte sich hinter dem Brustschmerz aber auch eine Aortendissektion verstecken. Und hinter dem Kopfschmerz könnte eine Hirnblutung stecken. In beiden Fällen könnte die angefahrene Klinik das Krankheitsbild im besten Fall diagnostizieren, nicht aber behandeln. Würde man also als Rettungsdienst im Wohnzimmer der Patienten immer den Worstcase annehmen, müsste man quasi immer einen Maximalversorger anfahren. Das würde aber die Kapazitäten dieser Kliniken bei weitem überfordern und 99 % der Patienten mit Kopfschmerzen oder Brustschmerz sind in den Grund- und regelversorgenden Kliniken oder Schwerpunktkliniken in den kleinen bis mittelgroßen Städten des Umlands auch sehr gut versorgt.
Eine Aortendissektion aber, die kann man nur in einem Herzzentrum behandeln. Und um eine Hirnblutung zu versorgen, braucht man eine Klinik für Neurochirurgie. Würde man aber alle Patienten mit Kopfschmerzen oder Brustschmerzein in solche Spezialkliniken bringen, würde dies in vielen Bereichen Deutschlands regelhaft zu Anfahrten von 50–100 km führen, mit entsprechend langen Transportzeiten. Und nein, das können auch Hubschrauber nicht abdecken. Wir hätten in kürzester Zeit einen Kollaps des Rettungsdienstes.
Und deshalb ist es völlig okay, dass Patienten erstmal in die für die Verdachtsdiagnose nächste geeignet erscheinende Klinik gebracht werden. Für den Rettungsdienst gibt es übrigens keine Möglichkeit im Wohnzimmer der Patienten zwischen einer Migräneattacke und einer beginnenden Hirnblutung zu unterscheiden. Gleiches gilt für den Herzinfarkt und die Aortendissektion. Die Symptome sind sehr ähnlich, es braucht ein CT oder mindestens eine hochwertige Ultraschalluntersuchung des Herzens, um diese Diagnose zu sichern. Ein CT gibt es im Rettungsdienst nicht und selbst Ultraschall ist bislang nur in wenigen Rettungsdienstkreisen vorhanden. Und so kommt es, dass Patientinnen und Patienten in einer Klinik aufgenommen werden, in der man dort dann feststellt: Die können hier gar nicht behandelt werden.
Die diensthabenden Ärzte würden in so einem Fall telefonisch Kontakt mit der nächstgeeigneten Klinik aufnehmen. Das heißt, Telefonat von Dienstarzt zu Dienstarzt. Es folgt eine Schilderung des Krankheitsbildes und die Frage, ob der Patient übernommen werden kann. Oft müssen dafür vorher noch CT-Bilder geschickt oder andere Befunde gefaxt (!) werden. Die aufnehmende Klinik hält dann meist Rücksprache mit ihren OP-Teams, ob sie versorgen können und oft erfolgt dann die Absage.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Manchmal ist kein OP-Saal frei, manchmal ist kein Intensivbett frei oder es fehlt schlicht an Personal. Und das klingt irgendwie unglaublich, aber in Deutschland ist keine Klinik verpflichtet, Patienten von einer anderen Klinik zu übernehmen. Egal wie klein oder ungeeignet die Klinik, egal wie falsch oder fehlend die Versorgungssituation. Das ist Ländersache und steht so oder ähnlich in allen Landeskrankenhausgesetzen. § 2 Abs. 1 KHGG NRW regelt beispielsweise: „Das Krankenhaus ist verpflichtet, entsprechend seiner Aufgabenstellung alle, die seine Leistungen benötigen, nach Art und Schwere der Erkrankung zu versorgen. Notfallpatientinnen und -patienten haben Vorrang.“ Einschränkend ist dabei, dass die Pflicht zur Aufnahme nur besteht, wenn die Klinik leistungsfähig und aufnahmebereit ist.
Und genau das ist das Problem. Wenn beispielsweise die Uniklinik aus irgendeinem Grund nicht aufnahmebereit ist, muss sie einen Patienten aus dem Grundversorger der Kleinstadt nicht aufnehmen. Also telefoniert man weiter und versucht eine Klinik zu finden, die bereit ist, den Patienten zu übernehmen. Man kann das auch teilweise an die Leitstelle delegieren und den Auftrag geben: Finde eine Klinik mit Herzchirurgie, die aufnahmebereit ist. Die gucken dann in ihrem Leitstellenrechner oder rufen benachbarte Leitstellen an, die ihnen sagen „Jawohl, in Großstadt XY ist die Uniklinik aufnahmebereit.“ Ruft man dann dort z. B. wegen der Hirnblutung an, wollen die Neurochirurgen erstmal die Bilder sehen. Dann sagt die diensthabende Ärztin sowas wie: „Da muss ich mit meinem Hintergrund sprechen.“ Also spricht die Assistenzärztin mit ihrer Oberärztin.
Es gibt aber auch Unikliniken, die dürfen sich offiziell nicht abmelden. Die erscheinen dann zwar im Leitstellenrechner als aufnahmebereit, aber wenn man dort anruft, bekommt man dann irgendwann gesagt: „Tut uns leid, leider aktuell keine Kapazitäten.“ Die gleiche Klinik, der man gerade noch die Bilder geschickt hat, weil sie „offen“ gemeldet sind, lehnt also die den Patienten ab. Ich erinnere mich an einen Fall Anfang dieses Jahres, wo die abgebende Klinik über fünf Stunden die Patientin in fünf Herzkliniken vorgestellt hatte, aber niemand übernehmen konnte oder wollte. Die Patientin hatte einen Herzklappenfehler, der sich anfangs nur mit Luftnot zeigte. Während man nach einer Zielklinik suchte, verschlechterte sich der Zustand und es musste nach und nach mehr Intensivmedizin aufgefahren werden, um die Patientin zu stabilisieren. Als man schließlich eine Zielklinik hatte, war die Patientin so instabil, dass man sie mit dem ursprünglichen Rettungsmittel nicht mehr transportieren konnte, sondern einen ITW (also einen speziellen Intensivtransportwagen) benötigte. Nur deshalb weiß ich von dem Kasus. Wir haben die Patientin noch lebend in der Zielklinik abgegeben, aber ihr Zustand war zu diesem Zeitpunkt so instabil, dass es für eine operative Therapie zu spät war. Die Patientin wurde deshalb auch nicht mehr operiert und verstarb auf der Intensivstation.
Für kleinere Kliniken ist das ein riesiges Dilemma, denn sie stehen regelmäßig vor dem Problem, dass Patienten vom Rettungsdienst in die Klinik gebracht werden, die eigentlich nicht in diese Klinik gehören. Das kann man auch nicht gänzlich verhindern. Teils kommen die Patienten sogar fußläufig oder werden von Angehörigen gebracht. Das ist gut gemeint, aber oft nicht zielführend.
In einer kleinen Nachbarklinik werden regelhaft Patienten mit den Symptomen eines Schlaganfalls direkt gebracht. Die Klinik hat weder eine Neurologie noch eine Neuroradiologie, aber es ist eben eine Klinik. Und manche Angehörige denken dann offensichtlich: Ich fahr unsere Oma lieber schnell in die Klinik, dann können die ihr direkt helfen. Ruft man die 112 an, könnte die Patientin direkt in die nächste Neurologie gefahren werden. Ist die Patientin aber erstmal in dieser Klinik, muss von dort aus eine geeignete Zielklinik gefunden werden UND die Klinik muss die Übernahme zusagen. Und das ist zu 100 % freiwillig. Weshalb wir mit dieser Klinik eine Art Kooperation haben und die Patienten nahezu regelhaft übernehmen. Diese Regelungen haben aber nicht alle Kliniken. Die versuchen dann in der nächsten Uniklinik ihr Glück und auch da hat sich die Versorgungssituation in den letzten Jahren dramatisch geändert.
Vor ungefähr 10 Jahren hat man bei einer Aortendissektion oder Hirnblutung nur die Uniklinik informiert und die Patienten quasi zeitgleich losgeschickt. Ich erinnere mich an Übernahmen, da wurden wir als Intensivtransport alarmiert und trafen schon an der abgebendenden Klinik ein, bevor wir wussten, wo es hin geht. Da es bei solchen Ereignissen um Zeit geht, war klar, das Ziel des Transports ist eine reine Formalie. Wir wussten meist nicht, wo wir hinfahren, aber dass wir fahren, ist sicher. Und spätestens beim Umlagern der Patienten hieß es dann: Klinik XY nimmt Euch auf, gute Fahrt!
Das ist heute anders. Unikliniken leiden massiv unter Personalmangel. In einem Gespräch fiel mal der Satz: „Wir nehmen die Patientin, wenn Sie uns ihre Intensivpflegekraft mitgeben.“ Da bleibt einem schon mal das Lachen im Hals stecken. Wenn ihr in einer kleineren Klinik tätige Intensivmediziner fragt, werden euch alle von Fällen aus den letzten Monaten erzählen können, in denen eine Verlegung indiziert war, aber verzögert oder gar nicht stattfinden konnte.
Der letzte Fall dieser Art ist gerade mal zwei Wochen her. Ein Patient wurde mit Kopfschmerzen in einer mittelgroßen Klinik anderthalb Autostunden von unserer Klinik entfernt aufgenommen. Der Patient verschlechterte sich klinisch sehr rasch, erbrach sich, verlor das Bewusstsein und musste beatmet werden. Das CT zeigte eine große Hirnblutung. Es wurde Kontakt mit fünf (!) Kliniken aufgenommen, eine nach der anderen lehnte die Übernahme ab. Und wir reden hier von einem Prozess, der nicht 5 Minuten, sondern eher 1–2 Stunden dauert, pro Klinik! Wir sind deutlich weiter weg und kooperieren daher mit dieser Klinik nicht regelhaft. Wir hatten aber tatsächlich Platz und hätten auch operieren können – und haben daher sofort zugesagt. Der Patient wurde sogar noch luftgebunden zu uns transportiert, aber war bei Aufnahme bereits hirntot. Er verstarb in unserer Klinik und niemand hat darüber berichtet. Keine Presse, kein Aufschrei. Die Angehörigen kamen noch, um sich zu verabschieden. Die wissen bis heute nicht, dass es möglicherweise anders ausgegangen wäre, wenn der Patient direkt nach dem Nachweis der Hirnblutung in eine neurochirurgische Klinik transportiert worden und auch sofort operiert worden wäre.
Mir ist wichtig, festzustellen, dass man den Kollegen in der abgebenden Klinik überhaupt keinen Vorwurf machen kann. Die haben alles in ihrer Kraft stehende versucht. Diese Kliniken oder die Kollegen zu verklagen, ist aus meiner Sicht inhaltlich wie formaler Unfug. Aus dem, was öffentlich über den Vorfall in Österreich bekannt ist, kann ich kein Fehlverhalten bei den Kollegen oder der Klinik erkennen. Es ist ein Fehler im System. Und wenn man die beteiligten Ärzte fragen würde, wissen das auch alle – aber es gibt bisher keine Lösung dafür. Weil die, die das ändern könnten, wahrscheinlich nicht mal von dem Problem wissen, geschweige denn eine Ahnung davon haben, wieso diese ungeregelte Versorgungssituation kleinere Kliniken regelmäßig in Bedrängnis bringt. Das ungelöste Problem bleibt: Sobald Patienten in irgendeiner Klinik aufgenommen sind, gelten sie als versorgt. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese Klinik geeignet ist, die zugrunde liegende Erkrankung zu behandeln.
Und hier müsste kleineren Kliniken eine Möglichkeit gegeben werden, Patienten mit vor Ort nicht behandelbaren Krankheitsbildern immer direkt in eine größere Klinik verlegen zu könnten. Entweder über fest verbindliche Verträge mit entsprechenden Kliniken oder über gesetzlich geregelte Strukturen. Solange das nicht passiert, werden immer wieder Menschen in Kliniken, die solche Erkrankungen nicht behandeln können, dauerhaften Schaden nehmen oder versterben.
Zusammenfassung für Eilige:
Systemisches Versagen statt Einzelfall: Der Todesfall in Österreich zeigt ein strukturelles Problem. Kliniken ohne nötige Spezialabteilungen müssen Patienten abgeben – doch Übernahmekliniken lehnen immer häufiger wegen fehlender Kapazitäten ab.
Rettungsdienst zwischen Wahrscheinlichkeit und Ausnahmefall: Patienten werden aus pragmatischen Gründen meist in nahe Kliniken gebracht, die häufige Notfälle gut behandeln können – seltene, lebensbedrohliche Diagnosen wie Aortendissektion oder Hirnblutung können dort aber nicht versorgt werden.
Deutschland ist nicht besser gerüstet: Auch hierzulande scheitern Verlegungen oft an Personalmangel, fehlenden Intensivbetten und fehlender gesetzlicher Pflicht zur Übernahme. Das führt regelmäßig zu Verzögerungen mit teils tödlichen Folgen – nur ohne öffentliche Aufmerksamkeit.
Bildquelle: Midjourney