KOMMENTAR | Medikamente einfach bestellen und liefern lassen? Klingt bequem – könnte aber fatale Folgen haben. Weshalb wir die flächendeckende medizinische Versorgung nicht als garantiert verstehen dürfen.
Alles wird teurer – da wollen viele mitnehmen, was nur geht. Sehr verführerisch können da die Angebote von Online-Anbietern für Arzneimittel aus dem Ausland sein. Die Versender hinter der Grenze gewähren Rabatt oder Boni bei Bestellung von verschriebenen Arzneimitteln und so wandern etliche Rezepte in die Niederlande anstelle in die Apotheke vor Ort. Obwohl im Konflikt mit deutschem Recht und wettbewerbsrechtlich schädlich für die stationären Apotheken, wurden diese Aktionen erst im Sommer dieses Jahres höchstrichterlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. I ZR 74/24) abgesegnet.
Entschieden wurde auf Basis der EU-Warenverkehrsfreiheit. Der rechtliche Hintergrund ist schnell erklärt: Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt in Deutschland die Arzneimittelpreisverordnung, die verbindliche Preise vorgibt, um einen ruinösen Preiswettbewerb und damit den Verlust wohnortnaher Apotheken zu vermeiden. Der BGH urteilte, dass die Vorgaben auf Versender mit Sitz im EU-Ausland nicht anwendbar seien, da sie gegen den EU-Grundsatz des freien Warenverkehrs verstießen. Schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2016 eine ähnliche Position vertreten.
Ausländische Versandapotheken wie DocMorris oder Redcare Pharmacy dürfen deutschen Patienten also weiterhin Boni gewähren, das sind je nach Aktion mehrere Euro pro Medikament oder Rezept. Deutsche Apotheken dürfen keinerlei Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel vergeben. Das Bonusverbot im Sozialgesetzbuch V (SGB V), das seit Ende 2020 gilt, bindet die inländischen Akteure. Die Karlsruher Entscheidung gründet jedoch auf einem mittlerweile veralteten Gesetz, da der BGH ausdrücklich Boni aus den Jahren 2012/2013 behandelte. Auslöser war eine Reihe von Werbeaktionen, bei denen der Versandhändler Rezepte mit Prämien versüßte – von Rabattgutscheinen über Hotelaufenthalte bis hin zur kostenlosen ADAC-Mitgliedschaft. Das Ziel: neue Kundschaft gewinnen und binden.
Die Richter stellten zwar formell Normverstöße fest, leiteten daraus aber nicht automatisch einen wettbewerbsrechtlichen Vorwurf ab, weil die Voraussetzungen für eine solche Einordnung und für eine europarechtliche Rechtfertigung nicht hinreichend vorgetragen wurden. In der Urteilsbegründung forderte das Gericht handfeste, empirisch belegte Argumente dafür, dass Boni die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland gefährden. Die entsprechenden Belege konnten jedoch nicht vorgebracht werden.
Die Idee eines allumgreifenden Versandverbots von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln steht immer wieder im Raum, wenn es um die oft nicht gleich langen Spieße zwischen den Versendern und den Apotheken vor Ort geht. Doch auch hier stehen einem Durchgreifen europarechtliche Bedenken im Weg. Das Thema „Rx-Boni“ bleibt daher brisant und präsent. Wenn die bereits angestoßene Entwicklung so weitergeht, könnten die tolerierten Boni ein weiterer Sargnagel der deutschen Vor-Ort-Apotheken sein. Diese stehen wirtschaftlich bereits seit Jahren unter immer stärker zunehmendem Druck und warten mehr oder weniger seit zwei Jahrzehnten auf eine Honorarerhöhung. Angesichts steigender Betriebskosten, Lohnerhöhungen für die Mitarbeiter und rückläufigen Einkaufskonditionen sinkt der Gewinn (nicht unbedingt der Umsatz) immer weiter.
Nicht zuletzt die Patienten sollten sich bewusst fragen, was ihnen mehr wert ist: ein paar Euro Rabatt oder die flächendeckende Versorgung mit pharmazeutischer Beratung, dank des Notdienstes sogar quasi rund um die Uhr. Befürworter des Versandhandels erklären, dass dieser außer günstigeren Preisen auch die Verfügbarkeit besonders für Menschen in dünn besiedelten Regionen oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erhöhe. Doch es gibt noch mehr Gesichtspunkte zu beachten.
Was passiert, wenn ein Paket übers Wochenende im Depot liegen bleibt oder sich die Zustellung verzögert? Wer haftet, wenn die Kühlkette unterbrochen wird? Der Nachweis, dass die Arznei wirklich in einwandfreiem Zustand beim Patienten angekommen ist, lässt sich nur mit größerem Aufwand erbringen. In der öffentlichen Apotheke hingegen ist die lückenlose Temperaturkontrolle Teil des Alltags – überwacht, dokumentiert und überprüfbar.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei Betäubungsmitteln (BTM). Sie unterliegen strengsten Sicherheits- und Dokumentationspflichten, weil Missbrauch und Weitergabe gravierende Folgen haben können. Hier braucht es die persönliche Identitätsprüfung, die Kontrolle des Originalrezepts und eine sichere Übergabe – Prozesse, die im Versandhandel kaum abbildbar sind. Nicht ohne Grund geben bislang ausschließlich Apotheken vor Ort BTM ab. Auch Rezepturarzneimittel bleiben ein entscheidendes Argument pro Apotheke vor Ort. Diese individuell für einen Patienten hergestellten Präparate sind oft unverzichtbar – etwa für Kinder, Allergiker oder Patienten mit seltenen Erkrankungen. Sie erfordern pharmazeutisches Wissen, handwerkliche Sorgfalt und Qualitätskontrolle. Versandapotheken liefern lediglich standardisierte Fertigarzneimittel, keine individuellen Rezepturen. Damit bliebe ein ganzer Bereich der personalisierten Versorgung auf der Strecke.
Die Apotheke ist kein anonymer Abgabeort, sondern auch ein Ort der Beratung und Begegnung. Hier werden Wechselwirkungen erkannt, Dosierungsfehler korrigiert und Warnzeichen ernst genommen, bevor Schaden entsteht. Die persönliche Ansprache, das Nachfragen, das Wahrnehmen nonverbaler Signale – all das lässt sich durch Telefon-Hotlines oder digitale Chatfunktionen nicht ersetzen. Gerade ältere Menschen oder multimorbide Patienten profitieren von der direkten Kommunikation. Wer seit Jahren dasselbe Medikament nimmt, braucht freilich meist keine intensive Beratung mehr bei jeder Abgabe. Doch bei neuen, komplexen oder nebenswirkungsreichen Therapien ist die persönliche Betreuung durch pharmazeutisches Fachpersonal wichtig und kann nachweislich Leben retten.
Ein weiterer Punkt ist die Geschwindigkeit: Akute Erkrankungen dulden keinen Versandweg. Apotheken vor Ort halten die meisten Medikamente vorrätig, können fehlende Präparate innerhalb weniger Stunden beschaffen und bieten oft Botendienste oder Same-Day-Delivery an. Über 400.000 Notdienste im Jahr sichern zudem die Versorgung außerhalb der regulären Öffnungszeiten – eine Leistung, die kein Online-Versand bieten kann. Gerade in ländlichen Regionen sind Apotheken zentrale Versorgungsstützpunkte. Fällt dort eine Apotheke weg, steht oft ein ganzer Ort ohne direkten Zugang zu Arzneimitteln, Notdiensten oder pharmazeutischer Beratung da.
Viele Diskussionen kreisen um Preise und Wettbewerbsrecht. Doch Arzneimittelversorgung ist keine gewöhnliche Marktleistung. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge mit hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Sozialstandards. Vor-Ort-Apotheken bieten Gesundheitschecks, Impfungen, Ernährungs- und Reiseberatung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen. Sie sind niedrigschwellige Anlaufstellen, besonders für ältere, chronisch kranke oder weniger mobile Menschen. Sie schaffen Vertrauen, Nähe und Verlässlichkeit – Werte, die kein Algorithmus ersetzen kann.
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln mag auf den ersten Blick modern und patientenfreundlich erscheinen. In Wirklichkeit gefährdet er jedoch die Feinverästelung eines Systems, das über Jahrzehnte Arzneimittelsicherheit, Beratung und Erreichbarkeit gewährleistet hat. Wenn die heutige Gesellschaft dieses System nicht mehr wünscht, dann wird es auch ohne Apotheke vor Ort irgendwie funktionieren. Ob qualitativ besser oder zumindest gleichwertig und ob es auf Dauer günstiger ist, muss sich zeigen. Einen Weg zurück zur Apotheke vor Ort wird es dann aber so schnell nicht mehr geben.
Aspekt
Deutsche Apotheken
EU-Auslandsapotheken
Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel
Verboten durch Arzneimittelpreisverordnung und SGB V
Zulässig laut BGH 2025, gestützt auf EU-Warenverkehrsfreiheit
Reaktion
Kritik: Forderung nach Gleichbehandlung
Positiv: bewerben Boni aktiv
Vor-Ort vs. Versand
Vorteil der Vor-Ort-Apotheke
Auch beim Versender?
Sofortige Medikamentenverfügbarkeit
Nein
Persönliche und vertrauliche Beratung
Eingeschränkt
Ununterbrochene Sicherstellung der Kühlkette
Nacht- und Notdienstversorgung
Gesundheits- und Präventionsleistungen
Individuelle Rezepturen und Medikationsanalysen
Bildquelle: Carl Tronders, Unsplash