Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED), wie Morbus Crohn (MC) und Colitis ulcerosa (CU), sind ein Thema mit wachsender Relevanz. Während im Jahr 2020 schätzungsweise ca. 620.000 Menschen an CED erkrankt waren, soll es in Deutschland bis 2030 einen Anstieg von 31% geben.1 Damit gewinnt auch die Betreuung der Patient*Innen an Bedeutung. Meist beginnt die Betreuung nicht in gastroenterologischen Schwerpunktpraxen. Patient*Innen wenden sich in der Regel zuerst an den Hausarzt oder die Hausärztin um ihr oft breites Spektrum an Beschwerden zu schildern. Patient*Innen berichten häufig von körperlichen Beschwerden wie Diarrhoe oderabdominellen Schmerzen. 2 Im psychischen Bereich nennen sie häufig Leiden wie beispielsweise die Reduktion sozialer Teilnahme oder Depressionen.3 Da Symptome von CED sehr divers sein und zu einem hohen Leidensdruck führen können, ist eine gewissenhafte Anamnese essenziell.
Neben der Art und Dauer der Beschwerden, sowie Vorbefunden sollte bei der Anamnese auch der Lebensstil einbezogen werden. Das betrifft unter anderem Aspekte wie Reiseanamnese, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, eingenommene Medikamente und eine Familienanamnese. Bei Verdacht auf eine CED sollten außerdem verschiedene Laborparameter untersucht werden. Hierbei können zwei Gebührenpositionen (GOP) von Hausärzt*Innen abgerechnet werden, welche in Tabelle 1 einzusehen sind.
Die langfristige Betreuung chronisch kranker Patient*Innen und damit die Abrechnung über bestimmte GOPs (s. Tab. 1) wird meist in gastroenterologischen Praxen vorgenommen. Dabei ist GOP 03221 ein Zusatz zu 03220. Voraussetzung für die Abrechnung sind, dass bereits vor drei Quartalen die Diagnose einer chronischen Erkrankung gesichert war, in drei Quartalen ein Arzt-Patienten-Kontakt besteht und davon in zwei Quartalen ein persönlicher Kontakt bestand.
Die Verwendung der genannten Gebührenpositionen ermöglicht eine problemlose Abrechnung, somit eine gute Versorgung von Patient*Innen und gewährleistet abschließend die bestmögliche Unterstützung von Menschen mit CED.
Tabelle 1: Auswahl Vergütungsmöglichkeiten bei Behandlung von Patient*Innen mit CED. Modifiziert nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab.4
GOP
Leistung
Punkte
Honorar
Abrechnung in Hausarztpraxen
32120
Bestimmung von mindestens zwei Blutparametern
-
0,50 €
32151
Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
1,12 €
Abrechnung in gastroenterologische Praxen
03220
Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition 03000 für die Behandlung und Betreuung eines/-r Patient*In mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
130
16,11 €
03221
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines/-r Patient*In mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
40
4,96 €
EXA/DE/ENTY/1867