Nierenspende auf Umwegen
Ende 2024 standen in Deutschland knapp 6.500 Menschen auf der Warteliste für eine Spenderniere – 253 Menschen starben, während sie auf ein Organ warteten. Das Gesundheitsministerium möchte nun die Möglichkeiten für Lebendnierenspenden erweitern. Bislang galt dabei: Lebendspenden sind nur zwischen engen Verwandten, Ehepartnern oder besonders nahestehenden Personen erlaubt – und zwar erst, wenn sicher ist, dass kein Organ von einem Verstorbenen infrage kommt. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, künftig auch sogenannte Überkreuz-Lebendspenden zu ermöglichen. Ein Beispiel: Herr Schmidt und Frau Meier brauchen beide eine Niere, sind aber nicht mit ihrem jeweiligen Lebenspartner kompatibel. Aber: Frau Schmidts Niere passt zu Frau Meier und Herr Meiers Niere zu Herrn Schmidt. Wird das Gesetz beschlossen, könnten sowohl Herr Schmidt als auch Frau Meier ein Spenderorgan bekommen. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Aufhebung der Sperre einer Lebendspende vor, wenn ein Organ eines Verstorbenen verfügbar ist. Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits vor einem Jahr einen ähnlichen Entwurf eingebracht, der jedoch dem Koalitionsbruch zum Opfer fiel. Bleibt zu hoffen, dass für den neuen Entwurf – und somit auch einige Menschen auf der Organspendeliste – bessere Chancen bestehen. |