Kaum jemand geht gerne zum Zahnarzt, besonders dann nicht, wenn eine Behandlung erforderlich ist, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Schon seit einigen Jahren ist die Zahnmedizin in Deutschland zu einem Zankapfel und zugleich immer mehr zu einer Herausforderung geworden. Fakt ist: Etliche Zahnbehandlungen werden von den gesetzlichen Kassen entweder gar nicht oder nur zum Teil übernommen. Für Patienten stellt sich daher öfter die Frage: Welche Behandlung muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden und welche Leistung trägt die Kasse? Wer sich hierzu nicht ausführlich informiert, kann beim Zahnarzt außerordentlich schnell sehr viel Geld loswerden.
Zum Thema zahnärztliche Versorgung kann man im Sozialgesetzbuch, § 12, Wirtschaftlichkeitsgebot, folgenden Satz finden: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Was genau ist damit gemeint? Zahnärzte verpflichten sich gemäß dem Paragrafen dazu, immer die günstigste Leistung anzubieten, die ihnen zur Verfügung steht. Diese Leistungen werden komplett von den Krankenkassen übernommen. Jede Behandlung, die aber dieses Mindestmaß überschreitet, wird entweder von der jeweiligen Kasse nicht bezahlt oder der Patient muss einen Teil selbst bezahlen. Geht es um die qualitativen Anforderungen, so ist die Kassenleistung lediglich ausreichend. Alle, die eine Behandlung benötigen, aber über das grundlegende Leistungsniveau hinausgehende Optionen wünschen, müssen entweder zuzahlen oder sich für eine komplette Privatbehandlung entscheiden.
Es gibt Zusatzleistungen, die aus Sicht vieler Zahnärzte vollständig von den Kassen übernommen werden sollten. Dazu gehört auch die Zahnreinigung, eine prophylaktische Behandlung, die hilft, Karies und Parodontitis zu vermeiden. Bezahlt wird bislang jedoch nur die Entfernung des harten Zahnsteins. Einige Kassen übernehmen heute auf freiwilliger Basis eine professionelle Reinigung der Zähne, allerdings nicht in voller Höhe. Geht es um Füllungen, dann sieht die reine Kassenleistung Füllungen aus Kunststoff vor, und zwar nur bei den sichtbaren Eck- und Frontzähnen. Da Amalgam in Deutschland seit 2025 verboten ist, gibt es neben Kunststoff als Füllmaterial noch sogenannte Glasionomerzemente (GIZ) sowie Inlays aus Gold oder aus Keramik.
Die Behandlung an der Zahnwurzel ist schon seit einigen Jahren ein Streitthema zwischen den Zahnmedizinern und den gesetzlichen Krankenkassen. Nur wenn ein Zahn wirklich „erhaltungswürdig“ ist, kommen die Kassen für die Kosten einer Wurzelbehandlung auf. Allerdings kollidiert diese Regelung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das ja nur eine einfache und damit wenig Erfolg versprechende Behandlung finanziell abdeckt. Definitiv besser sind aber moderne, präzise Messtechniken, die im Wurzelkanal vorgenommen werden. Geht es um den Erhalt eines Zahnes, werden damit deutlich bessere Prognosen erzielt.
Die Anforderungen der Kassen sehen wie folgt aus:
Liegt eines dieser Kriterien nicht vor, dann zahlen die Kassen nur das Ziehen des Zahnes. Wer den Zahn durch eine Wurzelbehandlung erhalten möchte, muss für die Kosten komplett selbst aufkommen.
Wer sich beispielsweise für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, kann das finanzielle Risiko abfangen. Die Mehrzahl der Zahnärzte in Deutschland spricht sich für diese Art der zusätzlichen Versicherung aus, weist zugleich aber darauf hin, dass man einige Punkte beachten muss. Grundsätzlich spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle: Neben der Pflege der Zähne und der Lebenseqrwartung gehören dazu noch die persönlichen Ansprüche, die bei jedem Menschen anders sind. Alle, die Wert auf schöne und gesunde Zähne legen, sollten sich für diese Zusatzversicherung entscheiden. So lässt sich der Wunsch nach hochwertigen Kronen und Implantaten erfüllen, die nicht zur Regelversorgung gehören und daher von den Kassen auch nicht bezuschusst werden. Die Kassen übernehmen nur die Summe, die bei einer Regelversorgung angefallen wäre. Der größere Teil der Kosten, die nicht selten im vier- oder sogar im fünfstelligen Bereich liegen, muss der Patient selbst zahlen.
Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, sollte sich bei der Auswahl Zeit lassen, da die Leistungen je nach Anbieter unterschiedlich aussehen. So übernehmen leistungsstarke Verträge teilweise oder sogar komplett die Kosten für Zahnimplantate oder den Knochenaufbau. Letzterer wird immer dann notwendig, wenn ein Implantat eingesetzt wird. Bei hochwertigen Füllungen, Wurzelbehandlungen oder einer professionellen Zahnreinigung werden die Kosten je nach Tarif teilweise oder sogar vollständig übernommen. Wie hoch der monatliche Beitrag einer Zahnzusatzversicherung ist, hängt stark vom gewählten Leistungsumfang ab und reicht von etwa fünf bis zu 100 Euro. Auch die Wartezeit bis zur Nutzung der Leistungen sollte bedacht werden: Während einige Anbieter eine Frist von acht Monaten vorsehen, beträgt sie bei anderen nur ein Vierteljahr oder entfällt ganz. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote ist daher empfehlenswert.
Wie gut der Zustand der Zähne ist, hängt in Deutschland immer mehr vom Geldbeutel ab. Die Aussagen der Politik zu diesem Thema fallen sehr unterschiedlich aus. So sind die Linken der Meinung, dass sowohl Hörgeräte als auch Zahnersatz komplett von den Krankenkassen übernommen werden sollten. Für die SPD ist es wichtig, dass sowohl die Leistungserbringer als auch die Kostenträger ihren Beitrag leisten, selbst wenn es um die Zahnversorgung geht. Ihrer Meinung nach kann nur so das hohe Niveau des Gesundheitssystems erhalten bleiben. Die Grünen vertreten die Ansicht, dass die Patienten eine deutlich größere Rolle bei der Selbstverwaltung spielen sollten. Die FDP tritt für eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in der Zahnmedizin ein und für die CDU/CSU ist die Selbstverwaltung die einzig tragende Säule im Gesundheitswesen. Das alles sind vermutlich unrealistische Forderungen aus der Politik, denn keiner setzt sich wirklich mit dem Thema im Detail auseinander.
Ein Leben lang gesunde und schöne Zähne – davon träumen viele Menschen. Leider kann sich nicht jeder diesen Traum erfüllen, da es aufs Geld ankommt, wie schön und gesund Zähne sind. Wer ausreichend verdient und die Pflege seiner Zähne ernst nimmt, muss sich nicht mit der Regelversorgung der Krankenkassen zufriedengeben. Alle, die weniger Geld zur Verfügung haben, müssen auf bessere Behandlungen verzichten. Wer nur eine kleine Rente hat, kann jedoch bei seiner Kasse einen Härtefall-Antrag stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, dann werden die Kosten für eine notwendige Zahnbehandlung komplett von der Kasse übernommen. Die Einkommensgrenze liegt hier aktuell bei 1358 Euro brutto für eine alleinstehende Person. Teure Behandlungen wie Implantate oder Keramikfüllungen sind allerdings für Härtefälle nicht vorgesehen.
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