Der Kunde ist nicht zufrieden, dabei habe ich nur getan, was auf dem Rezept steht. Kann ich nicht ändern – den Unmut bekomme ich trotzdem ab. Ich muss einmal Luft ablassen.
Folgende Szene spielte sich neulich in meiner Apotheke ab: Ein Kunde war nicht zufrieden, mit den Augentropfen, die ich ihm gegeben hatte – obwohl es die waren, die auf seinem Rezept standen.
Ok, ok, Sie sind also Krankenpfleger von Beruf und „kennen sich mit Medikamenten aus.“ Das ist trotzdem kein Grund, stinkig auf mich zu werden, wenn ich Ihnen genau die Augentropfen gebe, die der Augenarzt Ihnen verschrieben hat.
Ja, ich weiß auch, dass das sogenannte „künstliche Tränen“ sind – also eher zum Befeuchten des Auges geeignet als bei Augenreizungen wegen Allergie. Nein, ich weiß nicht, warum der Augenarzt Ihnen nichts gegen Allergie aufgeschrieben hat. Vielleicht hat er gedacht, es reicht, wenn Sie die Augen mit ein paar Tropfen spülen?
Ja, ich glaube Ihnen, dass Sie ihm das Richtige gesagt haben. Vielleicht kann ich Ihnen etwas Rezeptfreies gegen Allergien anbieten? Da gibt es ein paar sehr wirksame Mittel, die ich abgeben darf.
Ah, Sie nehmen also doch diese Tropfen und gehen damit gleich selbst wieder zum Arzt. Ich denke, das ist die beste Idee – auch wenn Sie dann wieder warten müssen.
Warum fragen diese Leute nicht den Arzt, was er auf das Rezept schreibt? Vor allem, wenn sie sich schon „mit Medikamenten auskennen“? Und warum bin ich dann schuld, wenn nicht draufsteht, was sie gern gehabt hätten?
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