Seit 2017 ist Medizinalcannabis in Deutschland verschreibungsfähig und wird unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Neue digitale Tools von Copeia unterstützen Sie bei der GKV-Verordnung von Cannabisarzneimitteln.
Cannabisarzneimittel (CAM) können bei multifaktoriellen Symptomen und zahlreichen Erkrankungen eingesetzt werden, wie z. B. bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, geriatrischen Beschwerden oder in der Palliativmedizin.[1],[2],[3] Die Verordnung von CAM ist für Ärztinnen und Ärzte teilweise mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Die digitalen Tools von Copeia helfen nun dabei, diesen Prozess zu erleichtern. Sie ermöglichen die digitale Erfassung von Indikationen und bisherigen Therapien sowie die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine CAM-Verordnung gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt sind. Zudem bieten sie Unterstützung bei der Erstellung, Dokumentation und Verwaltung der Kostenübernahme einer CAM-Therapie. Die digitalen Tools sind wissenschaftlich validiert und bereits bundesweit im Einsatz.
Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zum Genehmigungsvorbehalt: Ärzt:innen die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen seit Oktober 2024 medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bestehen jedoch Unsicherheiten, ob bei einer Patientin oder einem Patienten die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gegeben sind, können sie eine Genehmigung der Cannabisverordnung bei der Krankenkasse beantragen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Eine Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der GKV ist bei Betroffenen mit einer schwerwiegenden Erkrankung möglich, wenn eine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption nicht zur Verfügung steht und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome besteht.
Wie funktioniert die digitale Verordnung von CAM?
Mit der digitalen Anwendung von Copeia können Sie Therapieindikationen nach einem strukturierten Verfahren beurteilen. Alle relevanten Anforderungen werden systematisch abgebildet, wodurch die Verordnung sicher und effizient durchgeführt werden kann. Folgende Schritte werden dabei berücksichtigt:
1. Erstbeurteilung
Der GKV-Check: CAM gibt eine strukturierte Eischätzung, ob die Voraussetzungen für die GKV-Verordnung erfüllt sind, indem es u. a. die Arzneimittelrichtlinie prüft und die Indikation mit Fachgesellschaftsempfehlungen und der Studienlage abgleicht.
Hier gelangen Sie zum GKV-Check: CAM.
2. Dokumentation und Antragsstellung
Der GKV-Arztfragebogen: CAM bietet Unterstützung bei der Antragstellung für die Kostenübernahme. Zusätzlich ermöglicht er die vollständige Dokumentation aller relevanten Angaben zur Indikation, bisherigen Therapieversuchen und medizinischen Notwendigkeit der CAM-Therapie.
Hier gelangen Sie zum GKV-Arztfragebogen: CAM
3. Verordnung
Bei positiver Beurteilung durch die GKV kann ein eRezept für Medizinalcannabis ausgestellt und an eine Apotheke übermittelt werden.
Beide Tools stehen dem medizinischem Fachpersonal kostenfrei sowohl für den GKV-Antrag als auch zur internen Dokumentation zur Verfügung. Der GKV-Check: CAM ist frei zugänglich, Sie können diese auch Ihren Patient:innen zur Verfügung stellen. Der GKV-Arztfragebogen: CAM hingegen ist ausschließlich medizinischem Fachpersonal vorbehalten und durch einen DocCheck-Login zugangsbeschränkt.
Die Tools wurden gemäß der Arzneimittelrichtline und den Anforderungen des Medizinischen Dienstes entwickelt. Mithilfe der digitalen Anwendungen kann der bürokratische Aufwand reduziert und die Entscheidungsfindung durch evidenzbasierte Daten gestützt werden.
Keine Speicherung sensibler Patientendaten: Copeia speichert keine personenbezogenen oder sensiblen Patientendaten. Es werden ausschließlich anonymisierte Daten für statistische Auswertungen verarbeitet.
Hier gelangen Sie zu den digitalen Tools von Coepia: https://copeia.de/gkv-cam
Aktuelle Informationen zur therapeutischen Anwendung von Medizinalcannabis finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.420pharma.de/fachbereich/arzt
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf den Austausch.
medical@420pharma.eu
Hotline für Fachpersonal:05251 - 3903210
Referenzen
[1] Häuser, W., Petzke, F. Evidenz der Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabispräparaten bei chronischen Schmerzen. Bundesgesundheitsbl 62, 836–844 (2019). https://doi.org/10.1007/s00103-019-02966-2
[2] Bilbao A, Spanagel R. Medical cannabinoids: a pharmacology-based systematic review and meta-analysis for all relevant medical indications. BMC Med. 2022 Aug 19;20(1):259. doi: 10.1186/s12916-022-02459-1. PMID: 35982439; PMCID: PMC9389720.
[3] https://dgs-praxisleitlinien.de/wp-content/uploads/2024/08/PLL_Can_2024_v2_web.pdf