Zwischen optimaler Patientenversorgung und nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit behandeln: für Ärztinnen und Ärzte oft ein Balanceakt. Doch die wirtschaftliche Behandlung ist eine Verpflichtung im Rahmen des Sachleistungsprinzips und kann bei Nichteinhaltung unangenehme Konsequenzen haben. In diesem Beitrag klären wir über Wirtschaftlichkeit und Regressforderungen auf, damit Sie Regresse vermeiden können. Und keine Sorge, auch wenn schon eine Regressforderung vorliegt, gibt es hier Infos und Hilfestellungen, wie Sie damit umgehen können.
Aber nochmal ganz von vorn. Was heißt es überhaupt, die Behandlung unter dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ zu erbringen?
Vertragsärztinnen und -ärzte sind unter dem Sachleistungsprinzip verpflichtet, Verordnungen und Versorgung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu erbringen.
Konkret gibt es vier Grundsätze:
Für die Einordnung von GKV-Leistungen nach diesen Grundsätzen dient als gesetzliche Grundlage § 12 SGB V.
Krankenkassen gehen in der Regel von der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitgebot aus, wenn Ihre Verordnungen in der Nähe des Durchschnitts liegen.
Sollten die Zahlen nicht in der Nähe des Durchschnitts liegen, kann die gemeinsame Prüfstelle der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Prüfung der Verordnungen veranlassen.
Damit Regressforderungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen gar nicht erst zustande kommen, wollen wir Ihnen ein paar Tipps an die Hand geben.
Mit der korrekten Dokumentation Ihrer Leistungen haben Sie schon einen wichtigen Teil der Qualitätssicherung erfüllt. Was muss dokumentiert werden?
Zur Dokumentation gehört auch die Wunddokumentation über die erbrachte Versorgung wie zum Beispiel die Veränderung des Wundzustandes oder die Häufigkeit des Verbandwechsels. Als Unterstützung für die lückenlose Dokumentation bietet HARTMANN Dokumentationsbögen zum Download an – die Sie ganz einfach ausdrucken oder direkt digital ausfüllen können, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
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Hochspezialisierte, individuelle Behandlungen oder Leistungen können je nach Erkrankung oder auch nach Praxisausrichtung erforderlich sein. Sollten Sie Leistungen erbringen, die besonders aufwändig und teuer sind, ist es wichtig, diese richtig zu begründen. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Wann kommt es zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung? Ein paar Beispiele:
Regressforderung
Sollte die Wirtschaftlichkeitsprüfung Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot ergeben, müssen Sie mit Regressen rechnen. Die Regresssumme errechnet sich aus der Differenz zwischen den Kosten der wirtschaftlichen Leistung und der tatsächlich erfolgten Leistung. Was Sie nun erledigen müssen:
In jedem Fall gilt: Ruhe bewahren! Sollten Sie eine Regressforderung für ein Produkt aus dem HARTMANN Portfolio erhalten, werden Sie professionell unterstützt. Einfach den Fragebogen ausfüllen und die Expertinnen und Experten von HARTMANN melden sich, um Sie individuell zu beraten.
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Zusammengefasst gilt: Vertragsärztinnen und -ärzte müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot verordnen und behandeln. Mithilfe einer lückenlosen und nachvollziehbaren Dokumentation und der Begründung von Praxis- und Behandlungsbesonderheiten sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Wirtschaftlichkeit nachweisen und Regresse vermeiden. Sollte es doch zu einer Regressandrohung kommen, stärkt HARTMANN Ihnen mit professioneller Unterstützung den Rücken.
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