Esbriet® und Teysuno® sind eher seltene Gäste in heimischen Apotheken. Fiktive Listenpreise blieben in der Software nahezu unbemerkt – bis Krankenkassen diese Schwachstelle entdeckten. Die Retax-Zeche zahlen Inhaber.
Im Zuge der frühen Nutzenbewertung handeln Hersteller und Vertreter des GKV-Spitzenverbands einen Rabatt auf Listenpreise des jeweiligen Präparats aus. Listenpreis minus Rabatt ergibt den Erstattungspreis. So weit, so bekannt. Allein in den Details steckt der Teufel.
Mitte 2012 stand im Zuge von AMNOG erstmals ein Orphan Drug auf dem Prüfstand. Der GKV-Spitzenverband und der Hersteller InterMune verständigten sich bei Esbriet® (Pirfenidon) auf Erstattungsbeträge – und auf einen Sonderweg: „Das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht, ist nicht quantifizierbar“, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Teysuno® (Tegafur, Gimeracil und Oteracil), ein Kombinationspräparat zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Magenkarzinom, hat laut G-BA einen "nicht belegten Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie". Doch es gibt nicht nur pharmazeutische Aspekte.
Apotheker und Kassen stritten mit großer Leidenschaft über die Berechnungsgrundlage ihrer Margen. Vom Bundesgesundheitsministerium hieß es in einem Schreiben: „Nach herrschender Auffassung ist der Listenpreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) die Bezugsgröße für die Preisbildung auf den nachfolgenden Handelsstufen.“ Kassen waren nicht wirklich begeistert. Der Deutsche Apothekerverband machte aber Nägel mit Köpfen und ließ Apothekensoftware entsprechend konfigurieren. Doch bei Esbriet® und Teysuno® gab es Probleme der besonderen Art: InterMune packte Rabatte bereits in den Listenpreis mit hinein, und Nordic Pharma reagierte ähnlich. Alles doppelt gemoppelt? Bleibt als Trick, einen fiktiven Listenpreis ("AVP 130b") in der Apothekensoftware anzugeben und damit Rezepte zu bedrucken.
Genau diese Vorgehensweise wird Inhabern jetzt zum Verhängnis. Ein Kollege aus Hessen berichtet DocCheck von Retaxationen bei Esbriet® – und zwar mit Hinweis auf den Paragraphen 130b SGB V. Kein Einzelfall: Mit Teysuno® ging es Apothekenleitern nicht besser. Mittlerweile hat sich der Hessische Apothekerverband (HAV) eingeschaltet. DocCheck geht der Sache ebenfalls nach – falls Sie betroffen sind, informieren Sie bitte die Redaktion (feedback_news@doccheck.com). Bleibt als schwacher Trost, dass seit April sogenannte Apothekenverkaufspreise des pharmazeutischen Unternehmers gelten - und keine fiktiven Listenpreise mehr.