Seid gegrüßt! Ein wahrlich großmütiger Erlass ward verkündet: Bis zum 30.03.2025 entfallen jegliche Tributzahlungen für die Beförderung Eurer Waren – sofern der Wert Eures Begehrs 39 € netto oder mehr beträgt. So nehmt dies wohlwollend zur Kenntnis, füllt Eure Vorratskammern und erfreut Euch an dieser wohlgefälligen Fügung.
Stattlich: Ab in den Shop!