Auch Häftlinge brauchen medizinische Versorgung – welche Herausforderungen wir als Ärzte dabei meistern müssen und warum diese Behandlung so wichtig für die Reintegration der Gefangenen ist, erfahrt ihr hier.
Obwohl Gefängnisse 24/7 an 365 Tagen im Jahr per Videoschalte sofortige Facharztkonsile halten können – bei denen auch per Videodermatoskop, digitalem EKG- und Stethoskop befundet werden kann – kommt es immer wieder auch zu Gefangenenausführungen.
Diese sind insbesondere dann notwendig, wenn eine erweiterte Diagnostik wie CT oder MRT notwendig ist, oder die zu erwartende Therapie über Kleinchirurgie in der Krankenstation hinausgeht. Die Ausführung in die Klinik ist hierbei eine besondere Stresssituation für den Gefangenen. Entweder, weil dieser tatsächlich so erkrankt ist, dass auch eine (fach-)ärztliche Behandlung in der Krankenstation der JVA nicht ausreichend war – oder weil eine Flucht angestrebt wird.
Dabei kommt es auf Seiten der Klinikärzte immer wieder zu Unsicherheiten im Umgang mit Gefangenen und dem JVA-Personal. Deswegen soll der folgende Text eine kurze Anleitung zur Vorbereitung eines sicheren Untersuchungsablaufes sein und einen Einblick in diese besondere Form der ärztlichen Arbeit geben.
Zu guter Letzt: Sollte ein Gefangener absolut nicht im Klinikbetrieb führbar sein, so besteht die Möglichkeit der Anschlussbehandlung in einem der Justizvollzugskrankenhäusern.
Sollte es euch betreffen: Ich wünsche euch viel Freude in der Betreuung dieser manchmal anspruchsvollen, aber stets sehr unterhaltsamen Patientengruppe. Gerne könnt ihr in den Kommentaren eure Erfahrungen und Tipps teilen!
Bildquelle: Curated Lifestyle, Unsplash