2025 startet politisch schwach: Eine holprig anlaufende Zwangs-ePA, ein Minimalkonsens in Sachen Hybrid-DRG und schwere Vorwürfe gegenüber einem Ex-Gesundheitsminister. Cheers.
Hybrid-DRG 2025: Ein Schritt vor, zwei zurück?
Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025 bringt erweiterte Leistungskataloge und höhere Fallpauschalen. Neben den bisherigen Hybrid-DRG gibt es zehn neue Pauschalen für Eingriffe wie Analfisteln, endoskopische Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien. Insgesamt umfasst der Katalog 575 OPS-Kodes. Alle bisherigen Hybrid-DRG werden ab dem 1. Januar 2025 besser vergütet. Die Steigerungsraten gegenüber 2024 liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent.
Trotz gestiegener Vergütungen bleiben Sachkosten ein ungelöstes Problem, da sie weiterhin in die Pauschalen integriert sind. Neu ist, dass Krankenhäuser postoperative Nachbehandlungen für eigene Eingriffe übernehmen dürfen, was mit einer erhöhten Vergütung honoriert wird. Zwischen Hybrid-DRG und EBM-Abrechnung bleibt eine Wahlmöglichkeit ausgeschlossen.
Zur Förderung des ambulanten Operierens wurden der AOP-Katalog erweitert und Altersgrenzen bei spezifischen Eingriffen angepasst. Gleichzeitig ermöglicht der EBM ab Januar 2025 längere Nachbeobachtungszeiten und neue GOP. So etwa die GOP 31540 (33 Punkte / 4,09 Euro) für ein erweitertes Schmerzmanagement über einen Plexus-, Spinal- oder Periduralkatheter während der Nachbeobachtung. Zudem können präoperative Untersuchungen und postoperative Behandlungskomplexe weiterhin neben Hybrid-DRG berechnet werden.
Laut KBV sei der aktuelle Stand zwar ein Erfolg, weil bei ausbleibendem Konsens zwischen KBV, DKG und GKV-Spitzenverband die Politik eine Ersatz-Übergangslösung formuliert hätte. Dennoch konstatiert Gassen: „Wir werden bei den Verhandlungen für das Jahr 2026 darauf drängen, dass das Verfahren geändert wird und die Belange der niedergelassenen Ärzteschaft stärker berücksichtigt werden.“
Die Ankündigungen waren nicht zu überhören, deren Umsetzung nicht zu verhindern: 82 der 94 gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Mitgliedsbeiträge erhöht – im Schnitt um 1,2 %, von 16,3 % auf 17,5 %. Konkret heißt das beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse: Ein Anstieg des Zusatzbeitrags von 1,2 % auf 2,45 %. Die Barmer erhöht ihre Zusatzbeiträge um 1,1 % von 2,19 % auf 3,29 %. Die AOKen benötigten einen Anstieg zur Kostendeckung zwischen 0,69 % und 1,2 %. Gleichbleibende Sätze findet man insbesondere bei BKKen und IKK, die allerdings zuvor auch bei höherem Stand waren (bspw. IKK – die Innovationskasse: 3,1 %, BKK24: 3,4 %).
Wer schuld ist an den Rekordbeiträgen weiß TK-Vorsitzender Jens Baas ziemlich genau: Der ehemalige Gesundheitsminister Spahn (CDU). Laut Baas habe dieser in einem Duktus gehandelt, der laut Baas klang wie: „Ich bin jetzt Gesundheitsminister. Mein Problem ist, ich muss über die Legislaturperiode kommen, ohne dass die Beiträge so stark steigen. [...] Ich mache einfach ein Gesetz, dass die Krankenkassen ihre Rücklagen abbauen müssen.“ Das allerdings sei Beschiss gewesen, der die Wähler und Patienten geblendet hat und nun dazu geführt hat, dass man keinerlei Reserven mehr hat, um mögliche Krisen abzupuffern oder weniger starke Beitragssteigerungen zu setzen.
Ursprünglich als Werkzeug des Kassen-Wettbewerbs gedacht, sind die Zusatzbeiträge der Kassen heute für die notwendigen Konsolidierung da. Die größten Ausgaben innerhalb des gesamten Budgets von 274,2 Milliarden Euro teilen sich (Stand 2022) entsprechend auf:
88,1 Milliarden Euro (+2,61 %) auf den Krankenhausbereich.
48,8 Milliarden Euro auf (+4,79 %) für Arzneimittel.
46,1 Milliarden Euro (+3,04 %) für die ambulant Versorgung.
21,3 Milliarden Euro, (+ 5,41 %) für Heil- und Hilfsmittel.
Und die Zukunft? Sollte es dabei bleiben, dass die Krankenkassen sich an dieser Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds beteiligen müssen, dürfte es in 2026 und 2027 kaum besser bestellt und mögliche weitere Anstiege zu erwarten sein.
2025 soll das Jahr der ePA werden. Was sie an Funktionen bietet, wer alles von ihr profitiert und wie der strukturelle Rahmen aussieht, ist bekannt. Dass Ärzte mit ihr ohnehin noch nicht ganz ihren Frieden gemacht haben und Zweifel am Gelingen des Projekts haben, hörten wir erst kürzlich von Seiten der Niedergelassenen-Vertreter des Virchowbundes. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigt zunächst einen großen Mehraufwand: „90 Prozent der Praxen erwarten durch die ePA einen hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand, aber natürlich auch einen Aufklärungsaufwand für die Patientinnen und Patienten.“
Nun ist der 15. Januar dennoch das Startdatum, an dem es in Modellregionen zur Sache geht. Immerhin sei laut KBV aber doch auch ein Funken Hoffnung im Spiel: „Drei Viertel der Praxen sagen uns beispielsweise, dass der Empfang eines elektronischen Krankenhausentlassbriefs für sie einen echten Nutzen darstellen kann. Eine ähnliche Nutzenerwartung haben sie auch verbunden mit dem eMedikationsplan und dem eArztbrief.“
Einen weiteren Dämpfer dürfte nun der kürzlich erschienene Report des Chaos Computer Clubs gegeben haben. Die Profi-Hacker und Sicherheitsexperten haben laut eigenen Aussagen mit „wenig Aufwand“ Zugang zur „Patientenakte für alle“ erhalten. Für die gematik als Mutterinstitution der ePA kein Grund zur Sorge. So habe man bereits „technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien“ und arbeitet an der:
Der Testlauf zwischen Mitte Januar und Mitte Februar wird indessen auch genutzt, um ausreichend Informationen zu erhalten, um danach das bundesweite Rollout anzustoßen.
Bildquelle: Erstellt mit Midjourney.