Sie ist umstritten wie kaum ein IT-Projekt zuvor: die elektronische Gesundheitskarte. Jetzt fordern Mitglieder aus Gesundheitsfachberufen mehr Mitsprache. Dies könnte über Heilberufsausweise geschehen. Ein Fachbeirat hat dem Bundesgesundheitsminister jetzt Eckdaten übermittelt.
Schwachstellen bei der Datensicherheit, fehlende Praxistauglichkeit oder hohe Kosten: In den letzten Jahren haben Ärzte und Apotheker kaum ein gutes Haar an der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gelassen. Doch nicht nur akademische Heilberufler stören sich am umstrittenen Stück Plastik. Jetzt melden sich Fachberufler und Handwerker im Gesundheitswesen zu Wort.
Mehr als 30 Verbände haben sich zum Fachbeirat elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) formiert, unter anderem der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta). Das Register soll für diese Berufsgruppen elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen ausgeben. Alle Leistungserbringer fordern, beim Aufbau von Telematik-Infrastrukturen stärker in Abstimmungsprozesse eingebunden zu werden. Jetzt haben sie Nägel mit Köpfen gemacht. Ende Mai ging ein Positionspapier mit Details an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Darin kritisieren die Unterzeichner, Diskussionen zur Umsetzung fänden praktisch nur aus ärztlicher, zahnärztlicher und pharmazeutischer Sicht statt. „Dies wird der Wirklichkeit schon angesichts der Zahlenverhältnisse von mehr als 2.000.000 Berufsangehörigen der Gesundheitsfachberufe und der Gesundheitshandwerke einerseits und lediglich rund 470.000 Angehörigen approbierter Heilberufe, andererseits nicht gerecht.“ Bislang seien nicht approbierte Leistungserbringer – entgegen anders lautenden Versprechungen – nicht in Abstimmungsprozesse mit einbezogen worden.
An der Sinnhaftigkeit elektronischer Infrastrukturen zweifeln die Unterzeichner nicht, ganz im Gegenteil: Vom aktuellen Stammdatensatz über die Vermeidung von Doppelverordnungen bis zum optimierten Entlassungsmanagement sieht der eGBR viele Chancen für Patienten und Leistungserbringer – falls alle Akteure Zugang haben. Deshalb fordern Fachangestellte und Handwerker im Gesundheitswesen Zugriff auf elektronische Infrastrukturen. „Hierzu müssen die Berufe das Recht erhalten, mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder Berufsausweis ausgestattet zu werden“, heißt es im Positionspapier. „Dieser erlaubt es aufgrund der beruflichen Qualifikation innerhalb des Versorgungs- und Rehabilitationsprozesses, auf Daten und Anwendungen von Gesundheitskarte und TI zuzugreifen.“ Bleibt abzuwarten, wie Hermann Gröhe reagiert.