Dürfen Zwangsbehandlungen bald zu Hause stattfinden, kann das Multitalent Vitamin D den Blutdruck senken und werden Schwangerschaftsabbrüche bald entkriminalisiert? Die Antworten gibt’s hier im Schnelldurchlauf.
Vitamin D spielt eine zentrale Rolle in vielen physiologischen Prozessen. Ungünstig also, dass gerade ältere Menschen oft einen Mangel aufweisen. Ein Vitamin-D-Defizit steht im Verdacht, mit verschiedenen Erkrankungen assoziiert zu sein, darunter Bluthochdruck. Eine neue Studie lässt nun vermuten, dass eine gezielte Vitamin-D-Supplementation bei adipösen Senioren mit Vitamin-D-Mangel zur Senkung des Blutdrucks beitragen könnte. In der Untersuchung konnten nach einem Jahr täglicher Einnahme von 600 IE Vitamin D3 der systolische Blutdruck um 2,8 mmHg und der diastolische Blutdruck um 2,6 mmHg gesenkt werden. Bei einer Dosis von 3.750 IE waren es sogar 4,2 bzw. 3,0 mmHg. Der Effekt war besonders stark bei Patienten mit Adipositas, bestehender Hypertonie oder schwerem Vitamin-D-Defizit.
Frühere Studien, die überwiegend junge Teilnehmer einschlossen, konnten hingegen keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen Vitamin-D-Supplementation und Blutdruckreduktion nachweisen. Eine mögliche Erklärung ist der altersbedingt verstärkte Vitamin-D-Mangel. Die Studienautoren betonen daher, dass weitere Studien, insbesondere eine Metaanalyse mit individuellen Patientendaten, nötig sind, um die Rolle von Vitamin D in der Behandlung von Bluthochdruck besser zu verstehen.
Neues Urteil: Zwangsbehandlung zuhause?
Es ist das klassische Szenario aus Psychothrillern: Ein Patient dreht durch und muss – gegen seinen Willen – mit Medikamenten beruhigt werden. Die überspitzte Darstellung in Filmen hat aber einen wahren Kern, denn Zwangsbehandlungen werden unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei einer eingeschränkten Einsichtsfähigkeit, auch in Deutschland durchgeführt. Bisher war dies jedoch nur in Kliniken möglich.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden: Diese Regel ist nicht verfassungsgemäß. Die Begründung für die Entscheidung liegt in der Verletzung des Grundrechtes für körperliche Unversehrtheit. So kann der Umgebungswechsel für einige Patienten stark belastend und sogar traumatisierend sein. Bis Ende 2026 kann der Gesetzgeber über eine Neuregelung entscheiden. Sollte es zur Möglichkeit der Zwangsbehandlungen außerhalb des klinischen Settings kommen, müsse die Einrichtung den Standards eines Krankenhauses entsprechen und eindeutig weniger belastend für den Patienten sein.
Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche soll garantiert und liberalisiert werden – so ein kürzlich eingebrachter Entwurf von SPD und Grünen im Bundestag. Hinter den Politikern hat sich dazu ein Bündnis aus rund 70 Institutionen formiert, darunter: Verdi, die Arbeiterwohlfahrt (Awo), der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Terre des Femmes. Der Antrag geht zurück auf den Vorschlag einer Expertenkommission, die im Frühjahr die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgeschlagen hatte. Der aktuelle Paragraf 218 StGB sollte dazu angepasst werden.
Konkrete Änderungen wären demnach, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche legal sein soll. Zudem solle die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch gestrichen werden. Außerdem sollen die Krankenkassen die Kosten tragen. „Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte“, fordern die Organisationen. „Stimmen Sie dem Gesetzesentwurf zu und schreiben Sie Geschichte!“
Parallel dazu veröffentlichte Forsa Umfrageergebnisse zum Thema, die zeigen, dass 74 % der Deutschen die Entkriminalisierung befürworten – darunter eine Mehrheit religiöser Anhänger. Einen gänzlich anderen Weg gehen Abgeordnete der AfD. Diese wollen das Abtreibungsrecht einschränken und dies nur noch nach Straftaten und wenigen Ausnahmen zulassen. Der Wortlaut im AfD-Programm: „Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss eine Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben, z.B. bei kriminologischer oder medizinischer Indikation.“ Zudem sollen Beratungsgespräche nur noch dazu dienen, Frauen von der Schwangerschaft zu überzeugen.
Bildquelle: erstellt mit Midjourney