Kaum bin ich aus den Ferien zurück, scheint die Welt verrückt zu spielen. In der Apotheke erreichten uns gleich zwei sehr kreative Versuche, an BTM oder BTM-Vorläufersubstanzen zu kommen. Was die vermeintlichen Ärzte enttarnte, lest ihr hier.
Dieses Rezept (im Bild unten) wurde meiner Auszubildenden vom Patienten in die Hand gedrückt mit den Worten: „Machen Sie eine Kopie für mich und bestellen sie mir das Medikament. Ich komme später wieder.“
Die Kopie hat sie gemacht – für mich allerdings. Wir haben das Medikament weder bestellt noch abgegeben. Auf dem Rezept steht: Dauerrezept Elvanse 30 mg 1 x 1 Kapsel pro Tag. Elvanse ist ein Ritalin-ähnliches Stimulans, für seit der Kindheit bestehendes ADHS bei Patienten über 6 Jahren. Die Behandlung soll nur von Ärzten, die auf Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen spezialisiert sind, begonnen werden und muss auch von ihnen überwacht werden. Es fällt wegen Missbrauchs- und Abhängigkeitsgefahr unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ich bin nicht sicher, was ich davon halten soll. Der Patient ist mit Jahrgang 52 (viel) älter als ich – dass da auf ADHS behandelt werden soll, halte ich für unwahrscheinlich. Ein Augenarzt hat das Rezept ausgestellt – wofür? Und dann nicht mal korrekt. Ich schätze mal, das war ein Wunsch des Patienten und er wollte einfach nicht mit ihm diskutieren? Das wollte ich auch nicht – ich habe ihm dann nur gesagt, dass das Rezept so nicht gültig ist, und dass er, wenn er das Medikament braucht, vom bisher ausstellenden Arzt ein richtiges Betäubungsmittelrezept dafür braucht.
Dann das hier: Eine Mail samt „Bestellung“ am Samstag kurz vor Ladenschluss.
Die Mail wirft bei mir so viele Fragen auf. GHB ist eine Abkürzung für Gammahydroxybuttersäure, umgangssprachlich auch Liquid Ecstasy oder K.o-Tropfen genannt. Es ist eine Droge, missbrauchsgefährdet (zum Eigenbedarf und um andere zu betäuben), der Wirkstoff hat aber tatsächlich ein Anwendungsgebiet: bei Narkolepsie. Dafür gibt es ein zugelassenes Medikament – aber auch dieses fällt unter das Betäubungsmittelgesetz mit den entsprechenden Vorgaben. Wäre die Mail wirklich von einer Ärztin (worauf weder Absender, noch Inhalt hindeuten – und im Ärzteverzeichnis ist der Name ebenfalls nicht auffindbar – wüsste die Person das und würde es nicht so bestellen.
Schreibe also zurückGuten TagHier ist die Apothekerin…. (wie formuliere ich das am besten?)
Bildquelle: Marius Christensen, Unsplash