Am Mittwoch zerbrach die Ampel-Regierung am Haushaltsstreit zwischen FDP und SPD/Grünen. Bauernopfer im Streit ums Geld: Lauterbachs Reformvorhaben. Wie geht’s nun weiter mit Klinikreform, Gesundes Herz-Gesetz und Co.?
Die Ampel-Regierung ist Geschichte. Mit ihr findet bald auch die Reformtätigkeit des aktuellen Bundesgesundheitsministers vorläufig ein Ende – oder pausiert zumindest?! Ob Lauterbachs einzelne Gesetze doch noch durchgewunken werden, darf stark bezweifelt werden. Der gesundheitspolitische Sprecher des geschassten Ex-Koalitionspartners FDP, Andrew Ullmann, sagt es klar: „Die Koalition ist Geschichte. Eine weitere Zusammenarbeit findet nicht statt. Entsprechend verhandeln wir die anstehenden Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich nicht mehr mit.“
Klar ist damit: Die SPD/Grünen Vorhaben wären auf Unterstützung von Seiten der CDU angewiesen. Gesundheitspolitiker der CDU kommen zum selben harten Schluss: „Für das Gesundheitswesen [ist] die Legislatur beendet. [Die Ampelregierung ist] krachend gescheitert, und damit auch die letzten verbliebenen gesundheitspolitischen Vorhaben.“ Während man FDP-seits zumindest noch auf Sachebene in den Ausschüssen inhaltliche Arbeit machen wolle, werde auch dies von der CDU nun blockiert. Ein Beispiel dafür macht Christian Bartelt (FDP) auf der Bundeshauptversammlung des Virchowbunds: „Das Entbürokratisierungsgesetz im Gesundheitswesen ist durchaus ein Gesetz, das wir noch durchbekommen könnten. Da haben ja alle Parteien noch Punkte und die Praxis etwas davon.“
Doch auch von Seiten der ärztlichen Selbstverwaltung erwartet man nicht, dass es noch zu Abschlüssen kommt. Im Gegenteil: „Ich glaube nicht, dass wir noch irgendwelche Gesetze jetzt brauchen. Das ist eine unzumutbare Hängepartie für Ärzte und die Bevölkerung, wenn wir nun noch so lange warten“, erklärt Virchowbundvorsitzender Dirk Heinrich und spricht sich für sofortige Neuwahlen bzw. die Vertrauensfrage aus. Noch deutlichere Worte findert der G-BA Vorsitzende Josef Hecken: „Die meisten Gesetze werden im Treibsand landen und wären ja ohnehin nur zustande gekommen, weil der Bundesminister persönlich eine Studie gelesen hat, diese dann zum Goldstandard festgelegt hat. Das besten Beispiel ist das Herzgesetz, das wird so wohl nicht mehr kommen.“
Mit ebenso klaren Worten beschreibt er die Übergangszeit bis zu einer neuen Regierung: „Es ist aber nicht alles Mist, was passiert ist. Auch mit Blick auf die Notfallreform beispielsweise – da sind gute Ansätze. Ich blicke daher auch gelassen auf eine neue Koalition. Um in der Zeit bis zu einer Verabschiedung sinnvoll agieren und versorgen zu können, könnte und müsste man die bestehenden und funktionierenden G-BA-Richtlinien in Kraft bringen.“
„Wir erwarten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihrer Verantwortung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland gerecht werden. Mit gutem Willen lassen sich gemeinsame Lösungen finden. Es wäre fatal, wenn wichtige und dringend notwendige Vorhaben an parteitaktischen Überlegungen scheitern würden. Die Reform der Notfallversorgung, die Entbürokratisierung der Patientenversorgung und die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung dulden keinen Aufschub“, ergänzt Dr. Susanne Johna vom Marburger Bund.
Konkret auf der Kippe stehen nun die erst in dieser Woche besprochene Notfall- und Rettungsdiensreform, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das Gesunde Herz Gesetz, die Klinikreform, Apothekenreform, Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, Entbürokratisierungsgesetz im Gesundheitswesen. Da das Gros der Lauterbachschen Gesetze erst Anfang kommenden Jahres beschlossene Sache wäre, ist – ähnlich wie in anderen Ressorts – der Hintergrund klar, weshalb der Kanzler zuletzt die Vertrauensfrage erst Anfang kommenden Jahres stellen wollte. Ob es nun doch schneller kommt, ließ heute das SPD-Mitglied im Gesundheitsausschuss Nezahat Baradari anklinge, indem sie auf eine entsprechende Frage hin auf eine für kommenden Mittwoch anberaumte Regierungserklärung hinwies.
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