Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Genehmigungsvorbehalt bei der Verordnung von medizinischem Cannabis angepasst. Bisher war für die Erstverordnung an gesetzlich Versicherte eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Mit der neuen Regelung entfällt diese Pflicht, wenn die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt eine der festgelegten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen führt. Diese Änderung soll den bürokratischen Aufwand verringern, ohne die Sicherheit der Patient:innen zu gefährden.
Ärztinnen und Ärzte, die nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, müssen weiterhin eine Genehmigung der Krankenkasse für die Erstverordnung einholen. Auch bleibt die Möglichkeit bestehen, freiwillig eine Genehmigung zu beantragen, um rechtliche und finanzielle Risiken (Regress) zu vermeiden.
Der Beschluss ist nach der rechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie hier in der ausführlichen Pressemitteilung des G-BA: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1210/