Die STIKO empfiehlt die RSV-Impfung für alle Säuglinge ab dieser Saison. Zeitaufwand und Kostendeckung sind aber alles andere als praxisnah – von fehlenden einheitlichen Regelungen ganz zu schweigen.
Die Impfungen sollen unabhängig von Risikofaktoren und für alle Kinder gelten, die seit April 2024 geboren wurden – und damit ab Herbst ihre erste RSV-Saison erleben. Ich hatte darüber geschrieben. Was bisher ungeklärt war: Wie die RSV-Impfung nun finanziert wird – wer zahlt den Impfstoff, wer zahlt die ärztliche Leistung?
Es gab einen Streit im Hintergrund, ob die Gabe von monoklonalen Antikörpern als passive Impfung zu werten sei oder als Gabe eines Medikamentes. Eine Impfung hätte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geregelt werden müssen, der sich schließlich nicht für zuständig erklärte, da er die RSV-Prophylaxe als Medikamentengabe deklarierte.
Nun beginnen die Verhandlungen zwischen Ärzteschaft auf der einen Seite und den Krankenkassen auf der anderen. Durch die Positionierung des G-BA erfuhr die Finanzierung bereits eine Abwertung, man munkelte schon, die Gabe eines Medikamentes werde in der Quartalspauschale versenkt, d. h. die Ärzte erhalten gar kein Geld.
Doch wie sieht nun die Bezahlung aus? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt seit Mitte September drei neue Abrechnungsziffern aus, die mit der RSV-Impfung verknüpft werden.
Wir können also festhalten: Für die Beratung der Eltern über diese neue Impfung, über Wirkungen und Nebenwirkungen, über das Erklären, wie mit dem Rezept zu verfahren ist oder die Kühlkette einzuhalten ist, schließlich die Terminierung der Impfung, die komplette körperliche Untersuchung, das Aufziehen der Impfung, Bereithalten von Desinfektion und Pflastern etc., evtl. Assistenz durch eine MFA, dann Durchführen der Impfung und Dokumentation der Impfung im Impfbuch, dem Praxisimpfbuch und in der Praxissoftware erhalten wir aktuell: 13,01 €. Findet die Impfung nicht statt, weil die Eltern sich dagegen entscheiden, erhalten wir 3,82 € – die Beratung ist nicht abrechnungsfähig neben der Impfung.
Wie oben schon erklärt, kann der Impfstoff momentan nur auf Einzelrezept durch die Eltern selbst organisiert werden. Bedeutet auch, dass sie vorher in die Praxis kommen, dort über die Kühllagerung informiert werden, ein Rezept ausgeschrieben wird und sie den Impfstoff wieder bringen müssen. Hintergrund: Noch ist der Impfstoff nicht über den Sprechstundenbedarf durch die einzelnen Praxen beziehbar. Sobald diese Möglichkeit besteht, fällt diese GOP für die Praxen weg. Dann sind Bezug und Lagerung des Impfstoffes zusätzlich in den obigen 8,95 € implementiert.
Für gesetzlich Versicherte gilt die obige Regelung. Die Krankenkassen müssen die Kosten für den Impfstoff übernehmen, die Abrechnung der ärztlichen Leistung erfolgt über die Quartalsabrechnung.
Nach STIKO-Empfehlung soll die Impfung eigentlich zeitnah nach Geburt erfolgen, also bereits im Wöchnerinnenbett oder zur Vorsorge U2 im Krankenhaus. Dato heute gibt es keinerlei einheitliche Regelung, wie die Kliniken den Bezug des Impfstoffes und die ärztlichen Kosten finanzieren können. (Anmerkung: Solange das ungeregelt ist, werden die Entbindungskliniken vermutlich nicht groß mit der Impfung werben, sondern auf die niedergelassenen Kinderärzte verweisen. In Anbetracht der begonnenen RSV-Saison ist dies aber nicht im Sinne der STIKO-Empfehlung.)
Die Honorierung der RSV-Impfung ist für die Niedergelassenen eine Frechheit. Für gerade mal 9 € lässt sich der Aufwand einer Impfung wirtschaftlich nicht amotisieren. Ich habe an anderer Stelle schon einmal über die Ho(h)norierung von Impfungen für Niedergelassenen geschrieben, die Vergütung jetzt ist ein neuer Tiefpunkt.
Da die Impfung zeitnah nach Geburt erfolgen soll, ist auch die Koppelung an die Vorsorgeuntersuchung U3 mit einem Monat eigentlich zu spät. Ein Extratermin ist vonnöten, außerdem eine Einbestellung (und Erklärung) der Eltern zum Abholen des Rezeptes. Außerdem sollen alle Neugeborene seit April nachgeholt geimpft werden, auch sie brauchen Extra-Termine. Für unsere Praxis bedeutet das z. B. 150 Termine im vierten Quartal alleine für die RSV-Prophylaxe.
Schön ist die Honorierung einer Impfberatung durch die GOP 01943 – auch wenn die Impfung nachher nicht stattfindet, dies ist ein Novum. Ob hier eine Vergütung von 3,82 € angemessen ist, lass ich mal so stehen (bei 5 Minuten, und eine solche Beratung dauert sicher länger, ist das ein Stundenlohn von 46 €. Den Handwerker möchte ich sehen). Außerdem wird die Ziffer gestrichen, wenn später die Impfung stattfindet, als ob wir dann am eigentlichen Impftermin nicht noch einmal beraten würden.
Bildquelle: Ibrahim Rifath, Unsplash