Für die Antragstellung muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit überzeugend darlegen. Diese Begründung wird von den Krankenkassen und gegebenenfalls vom Medizinischen Dienst überprüft. Bei einer positiven Entscheidung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Kurarzt zu 100 % und bezuschusst Kurmittel mit 90 %. Zusätzlich erhalten Erwachsene eine tägliche Pauschale von 16 Euro und Kleinkinder von 25 Euro, abhängig von der Krankenkasse.
Alternativ zur medizinischen Vorsorgeleistung nach § 23 SGB V kann der Arzt auch eine Präventionsempfehlung gemäß § 25 SGB V ausstellen. Hierfür wird das Muster 25 „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ verwendet. Es ist von Vorteil, wenn der behandelnde Arzt mit klassischen Naturheilverfahren und den spezifischen Wirkungen ortsgebundener Heilmittel in relevanten Kurorten vertraut ist.
Antragsprozess im Detail:
Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben der Arzt und der Patient die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und weitere medizinische Begründungen vorzulegen.