Einigkeit macht stark: In Luxemburg haben sich Minister aus 14 EU-Staaten darauf verständigt, Arzneimittel und Impfstoffe gemeinsam zu erwerben: eine Lehre aus finsteren Pandemiezeiten. Deutschland ist nicht dabei, will sich aber noch beteiligen.
Die H1N1-Pandemie 2009 zeigte EU-Gesundheitsministern zufolge etliche Schwachstellen im System auf – sowohl bei der Beschaffung von Impfstoffen als auch beim Einkauf von Medikamenten. Grund genug für Verantwortliche, nach Strategien zu suchen, um als gemeinsame Größe im Markt aufzutreten. Doch die Mühlen mahlen langsam.
Bereits 2010 empfahl der Europäische Rat, gemeinsame Aktivitäten zu unternehmen. Noch im gleichen Jahr stimmten Gesundheitsminister dieser Schlussfolgerung zu. Sie forderten, Mitgliedsstaaten sollten auf freiwilliger Basis zusammen Einkaufsstrategien entwickeln oder gemeinsame Verträge mit Herstellern abschließen. Das Europäische Parlament gab grünes Licht. Jetzt haben Minister aus 14 EU-Staaten und die Europäische Kommission eine Vereinbarung unterzeichnet. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg: „Die gemeinsame Beschaffung von Pandemie-Impfstoffen und anderen medizinischen Gegenmaßnahmen ist eine zentrale Errungenschaft unserer Arbeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schwerwiegenden grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen.“ Er betont, durch Synergien könnten sich sowohl kleine als auch große Mitgliedstaaten besser auf künftige Gesundheitsbedrohungen vorbereiten, um Bürger mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen. „Ich bitte daher alle Mitgliedstaaten, die gemeinsame Beschaffungsvereinbarung so bald wie möglich zu unterzeichnen, damit wir die erste Beschaffung von Pandemie-Impfstoffen durchführen können“, appellierte Borg. Dieses Signal geht auch an heimische Politiker – Deutschland ist noch nicht mit im Boot, will sich den Bestrebungen aber anschließen.
Die Beschaffungsvereinbarung beschränkt sich jedoch nicht auf Impfstoffe gegen Influenza. EU-Mitgliedsstaaten können gemeinsam gegen Botulismus, Milzbrand, Hepatitis B oder Polio vorgehen. Mit der Unterzeichnung selbst sind keine direkten Ausgaben verbunden, vielmehr handelt es sich um eine Willenserklärung. Budgets werden erst angetastet, sollten Länder auf Grundlage der Vereinbarung Verträge abschließen. Dabei können aus jedem Staat Vorschläge kommen. Im nächsten Schritt werden zwei Lenkungsausschüsse aktiv. Entsprechende Gremien prüfen Aspekte in Bezug auf die Vereinbarung sowie spezifische Fragen zu Vergabeverfahren. Diese Ausschüsse treffen sich erstmals, sobald jeder dritte EU-Mitgliedstaat die gemeinsame Beschaffungsvereinbarung ratifiziert hat. Dann wird zu diskutieren sein, welche Arzneimittel oder Impfstoffe Länder gemeinsam erwerben.