Der GBA hat beschlossen, dass Cannabis ohne die Genehmigung der Krankenkasse verordnet werden kann, ein neues Medikament gegen ALS ist in Deutschland zugelassen und Apo-Mitarbeiter kriegen endlich mehr Geld. Diese News im Schnelldurchlauf.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass bestimmte Facharztgruppen künftig medizinisches Cannabis ohne die vorherige Genehmigung der Krankenkasse verordnen dürfen. Betroffen sind 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie. Dieser Beschluss wird vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) begrüßt, da er den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert und damit mehr Ärzte dazu in der Lage sind, Cannabis zu verordnen. Dennoch bleibt es Ärzten weiterhin freigestellt, bei Unsicherheiten vorab eine Genehmigung einzuholen, um rechtliche Absicherung zu gewährleisten, falls die jeweilige Krankenkasse den Behandlungsfall anders bewertet.
Laut Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, bringt die Regelung eine erhebliche Vereinfachung, ohne dabei die Patientensicherheit zu beeinträchtigen. Die neuen Regelungen gelten nicht für Fachärzte der Kinder- und Jugendmedizin.
Die wichtigsten Leitindikationen für die Verordnung von Cannabis sind neurologische und psychiatrische Erkrankungen, onkologische Erkrankungen, infektiöse Erkrankungen, geriatrische Erkrankungen und Krankheiten des Verdauungssystems. Obwohl spezifische Krankheitsbilder nicht in der Regelung aufgeführt werden, ist die Hauptdiagnose Schmerz am häufigsten. Die Änderung tritt in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss rechtlich bestätigt und er im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Zum 1. Juli 2024 trat ein neuer Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in Kraft, der nach langen Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA vereinbart wurde. Die Gehälter aller Berufsgruppen steigen um 100 bis 150 Euro monatlich. Zusätzlich wird ab Januar 2026 eine weitere Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent umgesetzt. Auch die Ausbildungsvergütungen für Pharmazeuten im Praktikum sowie PTA- und PKA-Praktikanten werden deutlich angehoben, um den Beruf attraktiver zu machen.
Neben den finanziellen Verbesserungen beinhaltet der Tarifvertrag zusätzlich noch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden ab August 2024 und eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 35 Tage pro Jahr. Mitarbeiter mit über vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten zudem einen zusätzlichen Urlaubstag. Laut Tanja Kratt von der Apothekengewerkschaft ADEXA war es vor allem wichtig, die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen, während Thomas Rochell vom ADA betont, dass motivierte Mitarbeiter entscheidend für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung sind. Der neue Vertrag ist mit eher moderaten Erhöhungen sicherlich ein Kompromiss, der den Inhabern entgegenkommt, die finanziell schlecht aufgestellt sind durch die fehlenden Erhöhungen der Honorare in den vergangenen Jahren.
Mit Qalsody® (Tofersen) wurde zum 1. Juli 2024 ein neues Medikament zur Behandlung der amyotrophischen Lateralsklerose (ALS) auf den deutschen Markt gebracht. Qalsody® ist das erste Antisense-Oligonukleotid, das gezielt gegen die mutierte mRNA des SOD1-Gens wirkt, um die Produktion des toxischen SOD1-Proteins zu verhindern. Tofersen bindet an die SOD1-mRNA und bewirkt deren Abbau, wodurch die Synthese des schädlichen Proteins unterdrückt wird. Dies führt zu einer Verringerung der Neurofilament-Leichtketten im Plasma der Patienten, was auf eine Reduktion der neuronalen Schädigung hindeutet.
Tofersen wird intrathekal verabreicht und verteilt sich im Liquorraum und im zentralen Nervensystem. Die Behandlung beginnt mit drei initialen Dosen im Abstand von 14 Tagen, gefolgt von monatlichen Erhaltungsdosen. Klinische Studien haben gezeigt, dass Tofersen das Fortschreiten der ALS verlangsamen kann, insbesondere bei Patienten mit einer SOD1-Mutation. Die häufigsten Nebenwirkungen umfassen Schmerzen, Fatigue und Fieber. Schwerwiegende Nebenwirkungen wie aseptische Meningitis und Myelitis wurden ebenfalls beobachtet. Tofersen repräsentiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung dieser schweren und tödlich verlaufenden Erkrankung und bietet betroffenen Patienten neue Hoffnung auf etwas mehr Lebenszeit.
Eine Durchstechflasche Qalsody® des Herstellers Biogen mit der PZN 18907002 enthält 100 mg Tofersen in 15 ml Injektionslösung und kostet 28.931,47 €. Es unterliegt einer zusätzlichen Überwachung, die eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit garantieren soll. Angehörige von Gesundheitsberufen sind daher aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden.
Bildquelle: Drew Taylor, Unsplash