Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein neues Gesetz zur Verbesserung der Herzvorsorge angekündigt.1 Ziel des geplanten Gesetzes ist, die Prävention und frühzeitige Erkennung von Herzkrankheiten zu stärken. Außerdem soll die medizinische Versorgung von Betroffenen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen optimiert werden.
Als zentraler Bestandteil des Gesetzes sollen regelmäßige Herzuntersuchungen eingeführt werden. Dafür sollen zukünftig Gutscheine durch die Krankenkassen für Herz-Check-ups Erwachsenen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zur Verfügung gestellt werden. In Arztpraxen und Apotheken soll auf die wichtigsten Risikofaktoren wie Hypertonie, Diabetes, Übergewicht und Adipositas und Fettstoffwechselstörungen getestet werden. Zusätzlich sollen familiäre Risikofaktoren und gesundheitsbeeinträchtigende Verhaltensweisen wie Bewegungsmangel, Alkohol- und Tabakkonsum erfasst werden und Betroffene über ihre negativen gesundheitlichen Folgen aufgeklärt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Stärkung der Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen vor: Pädiater:innen sollen in Zukunft, vermutlich im Rahmen der U9 (Alter 5-6 Jahre) Kinder auf das Vorliegen von erhöhten Cholesterin-Werten bzw. familiärer Hypercholesterinämie untersuchen und durch Fragebögen potenzielle Risikofaktoren erfassen. Jugendliche sollen bei der J1-Untersuchung, welche normalerweise im Alter von 12 bis 14 Jahren stattfindet auf Risikofaktoren wie Rauchen aufgeklärt werden.
Daneben soll durch das „Herz-Gesetz“ die Kostenübernahme von Medikamenten zur Tabakentwöhnung und Cholesterinsenkung (Statinen) erweitert werden: „Wir werden die Erstattungsfähigkeit der Medikamente deutlich ausdehnen, sodass hier keiner mit diesem Risikofaktor hoher Cholesterinwerte leben muss“, so Lauterbach.3
Angesichts dessen betonte Lauterbach die Dringlichkeit des Gesetzes. „Mit diesem Gesetz wollen wir die Herzgesundheit der Bevölkerung nachhaltig verbessern“, so der Minister.5 „Es ist an der Zeit, dass wir den Kampf gegen diese Volkskrankheit entschlossen angehen“.5 Die Finanzierung der im Gesetz vorgesehenen Leistungen soll von den Krankenkassen übernommen werden.1 Durch die verbesserte Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollen erhebliche Kosten durch Senkung der Morbidität eingespart werden. Das Gesetzesvorhaben soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 in Kraft treten.1 Da auch ein erhöhtes Körpergewicht einen wichtigen Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen darstellt und zur Entwicklung weiterer Risikofaktoren, wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Insulinresistenz und Diabetes maßgeblich beitragen kann, sollte die Prävention und das Management von Übergewicht und Adipositas zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen entsprechend Beachtung finden.6
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